Huhu
Man nehme mal an, ein Vermieter würde von seinen Ex-Mietern noch eine „hohe“ Nachzahlung (2000 Euro) an Nebenkosten bekommen. Die Mieter leben jetzt getrennt und die eine Seite hätte die Hälfte (1000 Euro) von der Rechnung pünktlich bezahlt. Die andere Hälfte weigert sich, da sie meint, die Abrechnung wäre nicht korrekt und sie wäre auch HartzIV-empfängerin und hätte somit auch gar nicht das Geld.
Mahnbescheid wurde erlassen und gegen diesen Bescheid hat sie jetzt Widerspruch eingelegt.
Wie würde es jetzt weitergehen? Der Vermieter würde jetzt noch einmal Gerichtskosten bezahlen und dann? Käme es dann gleich zu einem Gerichtstermin, wo die Nebenkostenabrechnung auseinandergepflückt würde oder erst noch ein Schlichtungstermin etc.? Oder könnte das Amt es auch gleich abschmettern?
Und welche Kosten würden da noch zu Tage kommen?
mit freundlichem Gruss
Heike
Hallo
hier trifft eindeutig folgendes zu: Man sollte schlechtem Geld nicht noch gutes Geld hinterwerfen. Höchstwahrscheinlich kann man sich mit dem evtl. Titel dann das Klo tapezieren und sich jeden Tag drüber aufs neue ärgern. Jedenfalls die Meinung des Katers dazu
LG
Mikesch
Huhu
Man nehme mal an, ein Vermieter würde von seinen Ex-Mietern
noch eine „hohe“ Nachzahlung (2000 Euro) an Nebenkosten
bekommen. Die Mieter leben jetzt getrennt und die eine Seite
hätte die Hälfte (1000 Euro) von der Rechnung pünktlich
bezahlt. Die andere Hälfte weigert sich, da sie meint, die
Abrechnung wäre nicht korrekt und sie wäre auch
HartzIV-empfängerin und hätte somit auch gar nicht das Geld.
Mahnbescheid wurde erlassen und gegen diesen Bescheid hat sie
jetzt Widerspruch eingelegt.
Wie würde es jetzt weitergehen? Der Vermieter würde jetzt noch
einmal Gerichtskosten bezahlen und dann? Käme es dann gleich
zu einem Gerichtstermin, wo die Nebenkostenabrechnung
auseinandergepflückt würde oder erst noch ein
Schlichtungstermin etc.? Oder könnte das Amt es auch gleich
abschmettern?
Und welche Kosten würden da noch zu Tage kommen?
mit freundlichem Gruss
Heike
Hallo Heike,
rechtliche Aspekte möchte ich außen vorlassen - eine Person, die offenbar von selbst erarbeitetem Geld lebt, bezahlt ohne Widerspruch die geforderte Nachzahlung, weil sie sie für korrekt hält und fürchtet bzw. fürchten muss, dass andernfalls die Forderung verfolgt wird.
Der/die andere Mieter/in lebt von HartzIV und verweigert die Zahlung mit m. E. fadenscheiniger Begründung (Warum hätte sonst der/die Erstgenannte denn bezahlt?) in der Hoffnung, dass (auch in diesem fall) andere dafür aufkommen. Es ist also m. E. weniger eine rechtlich und/oder kaufmännische Frage, was und wie weiter vorzugehen ist, sondern das Gebot der Stunde dieser Alimentierungs-Mentalität etwas entgegen zu setzen. Wer sich den Luxus leistet, z. B. die Wohnung mehr zu heizen oder täglich ein Vollbad zu nehmen odgl., der/die muss das auch bezahlen - im Zweifel in Raten un d auf Kosten des derzeitigen Lebensstandarts.
Die Mieter haften gesamtschuldnerisch. Der Vermieter sollte zunächst aussergerichtlich versuchen, das Geld von der anderen Seite komplett zu holen.
Wenn bei der anderen Partei finanziell nichts zu holen ist, macht es wenig Sinn, gerichtlich gegen diese Mietpartei vorzugehen. Man sollte daher auch den Restbetrag notfalls gerichtlich bei der solventen Partei einfordern.