Hallo Leute,
da wäre doch mal eine Frag die mich interessiert.
Sagen wir mal der Mieter X will aus seiner Wohnung ausziehen und stellt einen Nachmieter. Dieser wird von dem Vermieter akzeptiert und erhält einen Mietvertag.
Der Vormieter und der Nachmieter sind sich über die Übergabe der Wohnung einig.
Die Wohnung soll teilweise mit Möbeln inkl. Teppich und unrenoviert übernommen werden. Zu einem früheren Zeitzpunkt als der Mietvertrag beginnt. Die Mite wird vom Mieter bis zum Vertragsende (3Wochen) weitergezahlt. Als Gegenleistung renoviert sich der Nachmieter die Wohnung selber!
Der Vermieter stellt sich nun Quer und behauptet die Wohnung muss renoviert (so wurde sie damals nicht übernommen) übergeben werden.
Andernfalls würde die Kaution nicht zurückgezahlt.
Wie kann sich der Mieter X nun vor dem Vermieter schützen?
Das Vorabnahme Protokoll hat er nicht unterschrieben, weil die Mängelliste nicht korrekt war.
Der Vermeiter behauptet, dass die Wohnung bei Übergabe renoviert sein soll, wie es im Mietvertag steht.
Nun möchte der derzeitige Mieter einen Vertrag mit dem Nachmieter machen, dass er nicht renovieren muss.
Worauf muss man da achten, wie müsste der aussehen?
Kann da jemand auskünfte geben?
Vielen Dank im voraus
Stepfi
Wenn zwischen Vormieter und Vermieter „bei Auszug renoviert“ vereinbart ist, dann hat der Vermieter einen Erfüllungsanspruch gegen den Vormieter (bei Nichterfüllung > Schadensersatz = Kautionsabzug). Daran ändert auch eine „freiwillige“ Renovierung des Mieters bei Einzug nichts > „Wohnung war bei Einzug unrenoviert“.
Anders: der Mieter ist MIETVERTRAGLICH VERPFLICHTET eine Wohnung bei Einzug und bei Auszug zu renovieren (auf den feinen Unterschied kommt’s an!)
Aber wohl um genau den jetzt entbrannten Streit zukünftig zu vermeiden, will der Vermieter seinen Anspruch erfüllt/abgegolten sehen - also einerseits sehr verständlich …
> Warum war die Wohnung beim Einzug des Vormieters nicht renoviert? (auch so eine Vormieter-Nachmieter-Vereinbarung?)
Vormieter und Nachmieter können natürlich vereinbaren:
Leistung des Vormieters (Möbel, Teppich, Miete während Nutzungszeit des Nachmieters bis … o.Ä.) und die dafür vom Nachmieter an den Vormieter zu erbringende Gegenleistung (Erfüllung der vom Vormieter gegenüber Auszugs-Renovierung bis …).
Trotzdem kann man das Einverständnis des Vermieters hierzu nicht erzwingen, denn die gegenüber dem Vermieter ist nunmal der Vormieter Leistungsschuldner.
Für den Fall, dass der Vermieter auf seinem Erfüllungsanspruch durch den Vormieter besteht bzw. „Abzug von der Kaution“ wahrmacht, könnten Vormieter+Nachmieter dann zusätzlich noch vereinbaren: Nachmieter zahlt dann für Leistungen des Vormieters den Betrag X - oder „den Betrag, den der Vermieter dem Vormieter von der Kaution abzieht“.
Aber finde mal den (dummen) Nachmieter, der sich darauf einlässt …
Wenn ein Mieter eine Wohnung (vom Vermieter, ohne Gegenleistung) unrenoviert übernimmt UND ZUGLEICH mietvertraglich zu einer (Auszugs)Renovierung verpflichtet wird, dann sollte er m.E. lieber mal den Mietvertrag genauer unter die Lupe nehmen bzw. sich weigern einen solchen Mietvertrag zu unterschreiben und ganz einfach NEIN zum Angebot WohnungZustand/MietvertragKonditionen sagen …