Nehmen wir mal an:
§ 8 Schönheitsreparaturen ( Formularmietvertrag )
Abs.Nr. 3
Hat der Mieter die Schönheitsreparaturenen übernommen, so kann der Vermieter die fälligen Reparaturen während der Vertragslaufzeit fordern, spätestens jedoch bei Ende des Mietverhältnisses alle nach dem Grad der Abnutzung gemäß nachstehendem Fristenplan erforderlichen Schönheitsreparaturen verlangen. Als angemessene Zeitabstände der Schönheitsreparaturen gelten im allgemeinen:
Küche, Bäder Duschen usw. alle 3 Jahre usw…
Abs.Nr. 4
Sind bei Ende des Mietverhältnises Schönheitsreparaturenen nach dem vorstehendem Fristenplan noch nicht fällig, kann der Vermieter verlangen, dass der Mieter nur einen Kostenanteil von den Kosten zu tragen hat, die eine im Falle des vollen Fristenablaufes bei Ende des Mietverhältnises durchzuführende fachger. Schönheitsreparatur verursacht hätte…
Länger als ein Jahr 20%, länger als 2 Jahre 40% usw.
Die Selbstausführung bleibt dem Mieter unbenommen.
Dazu meine Fragen:
-
So wie sich der Mietvertrag darstellt, muß Herr X also Schönheitsreparaturen ausführen. Starre Fristenregelung oder gewisse Klauseln entfallen hier wahrscheinlich, weil es " nach dem Grad der Abnutzung heißt ".
Oder irre ich mich da ? Überall wird von Klauseln u. Fristenregelungen geschrieben, da kennt sich ja keine S … mehr aus ! (Muß Herr X überhaupt renovieren ) ?
-
Dieser Herr X zieht zum 1. Januar 08 aus. Soll heißen, er wohnt
keine 3 Jahre in der Wohnung. Die Küche und das Bad wären also noch nicht fällig. Wenn X also diese beiden Räume streichen würde, dann entfielen die 40% der Kosten für eine fachm. Arbeit.
-
Wenn ich das richtig lese, bezieht sich dies doch nur auf die fälligen Räume ? Oder ist da die ganze Wohnung fällig ??
-
Die Räume sind alle weiß gestrichen u. man kann außer ein par Dübellöcher keine größere Abnutzung erkennen.
-
Wer entscheidet denn überhaupt (wenn alle Räume fällig wären) ob da neu gestrichen werden müßte, wenn der tatsächliche Zustand der Wohnung m.E. noch ausreichend wäre ?
Fragen über Fragen …
Wäre schön, wenn ich ein par Antworten bekommen könnte.
Rudi
Hallo
Nehmen wir mal an:
§ 8 Schönheitsreparaturen ( Formularmietvertrag )
Abs.Nr. 3
Hat der Mieter die Schönheitsreparaturenen übernommen, so kann
der Vermieter die fälligen Reparaturen während der
Vertragslaufzeit fordern, spätestens jedoch bei Ende des
Mietverhältnisses alle nach dem Grad der Abnutzung gemäß
nachstehendem Fristenplan erforderlichen Schönheitsreparaturen
verlangen. Als angemessene Zeitabstände der
Schönheitsreparaturen gelten im allgemeinen:
Küche, Bäder Duschen usw. alle 3 Jahre usw…
Abs.Nr. 4
Sind bei Ende des Mietverhältnises Schönheitsreparaturenen
nach dem vorstehendem Fristenplan noch nicht fällig, kann der
Vermieter verlangen, dass der Mieter nur einen Kostenanteil
von den Kosten zu tragen hat, die eine im Falle des vollen
Fristenablaufes bei Ende des Mietverhältnises durchzuführende
fachger. Schönheitsreparatur verursacht hätte…
Länger als ein Jahr 20%, länger als 2 Jahre 40% usw.
Die Selbstausführung bleibt dem Mieter unbenommen.
Dazu meine Fragen:
-
So wie sich der Mietvertrag darstellt, muß Herr X also
Schönheitsreparaturen ausführen. Starre Fristenregelung oder
gewisse Klauseln entfallen hier wahrscheinlich, weil es " nach
dem Grad der Abnutzung heißt ".
Oder irre ich mich da ? Überall wird von Klauseln u.
Fristenregelungen geschrieben, da kennt sich ja keine S …
mehr aus ! (Muß Herr X überhaupt renovieren ) ?
-
Dieser Herr X zieht zum 1. Januar 08 aus. Soll heißen, er
wohnt
keine 3 Jahre in der Wohnung. Die Küche und das Bad wären also
noch nicht fällig. Wenn X also diese beiden Räume streichen
würde, dann entfielen die 40% der Kosten für eine fachm.
Arbeit.
-
Wenn ich das richtig lese, bezieht sich dies doch nur auf
die fälligen Räume ? Oder ist da die ganze Wohnung fällig ??
-
Die Räume sind alle weiß gestrichen u. man kann außer ein
par Dübellöcher keine größere Abnutzung erkennen.
-
Wer entscheidet denn überhaupt (wenn alle Räume fällig
wären) ob da neu gestrichen werden müßte, wenn der
tatsächliche Zustand der Wohnung m.E. noch ausreichend wäre ?
Fragen über Fragen …
Wäre schön, wenn ich ein par Antworten bekommen könnte.
die stehen schon tonnenweise im Archiv…also da mal nachsehen
Rudi
Der Kater