Ich hoffe ihr könnt mir bei folgendem abstrakten Fall weiterhelfen
der in dieser Form heute hätte passieren können…
Er lautet wie folgt:
In der Mietwohnung trudelt ein Schreiben eines Maklerbüros ein,
welches den Eigentümer der Immobilie vertritt. Inhalt dieses
Schreibens ist das Verkaufsangebot der gemieteten Wohnung.
Begründet wird es insoweit, als dass Kosten für eine Renovierung
sowie Modernisierung in Form eines Aufzuges sowie Balkonen nicht über
die Mieterträge abgedeckt werden können und somit in
Eigentumswohnungen gewandelt werden müsse. Aufgrund der bestehenden
Gesetzeslage könne der Mieter jedoch von einem Vorkaufsrecht gebrauch
machen.
Zur Frage:
Der Mieter lebt bereits seit über fünf Jahren in der Wohnung und ist
nicht an einem Kauf interessiert.
Welche Rechte hat der Mieter bzw. welche Aussicht auf Abfindung
besteht falls der Mieter die Wohnung räumt? Wie hoch fällt eine
solche Abfindung aus?
Aufgrund der bestehenden Gesetzeslage könne der Mieter jedoch von
einem Vorkaufsrecht gebrauch machen.
Der Mieter lebt bereits seit über fünf Jahren in der Wohnung
und ist nicht an einem Kauf interessiert.
dann kann er nur hoffen, dass der Käufer ihm nicht Eigenbedarf kündigt
Welche Rechte hat der Mieter
Rechte ? Er hat das Recht selber zu kündigen - er hat auch das Recht in der Wohnung zu bleiben und abzuwarten ob ihm gekündigt wird oder nicht
bzw. welche Aussicht auf Abfindung besteht falls der Mieter die
Wohnung räumt?
Abfindung ?
Wie hoch fällt eine solche Abfindung aus?
Wenn der Vermieter sich darauf einlassen sollte (was ich nicht so wirklich glaube) ist das Vereinbarungssache - mein Freund musste die letzte Monatsmiete nicht bezahlen (er hatte halt 3 Monate Kündingungsfrist), weil schon Käufer auf der Matte standen … aber Abfindung würde ich das jetzt nicht nennen.
Zunächst mal kann der Vermieter die Wohnung nur kündigen, wenn er ein berechtigtes Interesse i.S. des Gesetzes > § 573 BGB nachweist.
Die Kündigungsfrist ergibt sich aus § 573 c > bei mehr als 5 Jahren Mietzeitdauer für den Vermieter 6 Monate.
Gemäß § 577a kann der Erwerber einer Wohnung, die während des laufenden Mietverhältnisses in einen Eigentumswohnung umgewandelt wurde, erst nach 3 Jahren ab dem Erwerb/Eigentumsumschreibung kündigen.
Die Bundesländer sind berechtigt diese Frist gemeindebezogen auf bis zu 10 Jahren auszuweiten.
höhe der Abfindung? => Verhandlungssache
Unter Umständen könnte ein Erwerber bereit sein, eine recht hohe Abfindung zu zahlen, um seine Wohnung auch tatsächlich selbst bewohnen zu können - bzw. der Noch-Eigentümer/-Vermieter, um frei darüber verfügen zu können.
Zudem könnten die rechtlichen Umständen viele Kaufinteressenten abschrecken bzw. kaufen sollte eine Wohnung, die der Kündigungsbeschränkung unterliegt, nur Interessenten, die nicht die Absicht haben, selbst da einzuziehen.
Die Umwandlung in Eigentumswohnungen betrifft das ganze Haus mit 20
Wohneinheiten.
Das gesammte Haus wurde vor ca. 1,5 Jahren an einen anderen
Eigentümer verkauft. Dieser will das Haus nun scheinbar im Paket oder
je einzelner Wohnung Gewinn bringend weiterverkaufen.
Welche Auswirkung hat diese Ergänzung auf die Kündigungsfrist bzw.
eine Abfindung.
Bei einer Abfindung schwebt mir ein Jahresmiete + Kostenerstattung
für Makler und Umzug vor. Ist das realistisch?
Hat der Vermieter nicht auch die Möglichkeit Kosten für eine
Abfindung als Werbungskosten abzusetzen?
Die Umwandlung in Eigentumswohnungen betrifft das ganze Haus mit 20 Wohneinheiten.
Das gesammte Haus wurde vor ca. 1,5 Jahren an einen anderen Eigentümer verkauft. Dieser will das Haus nun scheinbar im Paket oder je einzelner Wohnung Gewinn bringend weiterverkaufen.
Welche Auswirkung hat diese Ergänzung auf die Kündigungsfrist
keine
bzw. eine Abfindung.
da eine Abfindung grundsätzlich Verhandlungssache ist: ebenfalls keine
bzw. vielleicht nur die, dass der Erwerber, der so kurzfristig verkaufen will, wohl seine ursprünglichen Renditeabsichten nicht aufgehen sieht oder dass er andere rein persönliche Gründe für einen so schnellen Wiederverkauf hat … also ggfs. SEHR verhandlungsbereit ist …
Bei einer Abfindung schwebt mir ein Jahresmiete + Kostenerstattung für Makler und Umzug vor. Ist das realistisch?
Dazu habe ich keine Ahnung - grundsätzlich sollten sicher alle anfallenden Kosten gedeckt sein (Renovierung alte Wohnung/Schönheitsreparaturen!, Renovierung/persönliche Gestaltung neue Wohnung, Mehraufwendungen für icht mehr passende Möbel/Gardinen/Teppichböden/o.Ä., Umzugskosten) plus ein „Bonbon“ für die Unannehmlichkeiten und das Entgegenkommen hinsichtlich des freiwilligen vorzeitigen Auszugs.
Mit Angeboten einer Umzugsfirma und einer Malerfirma kann man das sicher recht genau kalkulieren. Unser letzter Umzug mit Wohnungs"dekoration" hätte z.B. von einer Firma ausgeführt plus Makler wohl sicher fast eine Jahresmiete gekostet.
Als „Bonbon“ noch eine Jahresmiete drauf halte ich persönlich aber für ziemlich überzogen.
Hat der Vermieter nicht auch die Möglichkeit Kosten für eine Abfindung als Werbungskosten abzusetzen?