Abfindung nach Kündigung der Wohnung

Hall Experten!

Ich hoffe ihr könnt mir bei folgendem abstrakten Fall weiterhelfen
der in dieser Form heute hätte passieren können…

Er lautet wie folgt:

In der Mietwohnung trudelt ein Schreiben eines Maklerbüros ein,
welches den Eigentümer der Immobilie vertritt. Inhalt dieses
Schreibens ist das Verkaufsangebot der gemieteten Wohnung.
Begründet wird es insoweit, als dass Kosten für eine Renovierung
sowie Modernisierung in Form eines Aufzuges sowie Balkonen nicht über
die Mieterträge abgedeckt werden können und somit in
Eigentumswohnungen gewandelt werden müsse. Aufgrund der bestehenden
Gesetzeslage könne der Mieter jedoch von einem Vorkaufsrecht gebrauch
machen.

Zur Frage:

Der Mieter lebt bereits seit über fünf Jahren in der Wohnung und ist
nicht an einem Kauf interessiert.

Welche Rechte hat der Mieter bzw. welche Aussicht auf Abfindung
besteht falls der Mieter die Wohnung räumt? Wie hoch fällt eine
solche Abfindung aus?

Vielen Dank für Eure Antworten!

hi

Aufgrund der bestehenden Gesetzeslage könne der Mieter jedoch von
einem Vorkaufsrecht gebrauch machen.

Der Mieter lebt bereits seit über fünf Jahren in der Wohnung
und ist nicht an einem Kauf interessiert.

dann kann er nur hoffen, dass der Käufer ihm nicht Eigenbedarf kündigt

Welche Rechte hat der Mieter

Rechte ? Er hat das Recht selber zu kündigen - er hat auch das Recht in der Wohnung zu bleiben und abzuwarten ob ihm gekündigt wird oder nicht

bzw. welche Aussicht auf Abfindung besteht falls der Mieter die
Wohnung räumt?

Abfindung ?

Wie hoch fällt eine solche Abfindung aus?

Wenn der Vermieter sich darauf einlassen sollte (was ich nicht so wirklich glaube) ist das Vereinbarungssache - mein Freund musste die letzte Monatsmiete nicht bezahlen (er hatte halt 3 Monate Kündingungsfrist), weil schon Käufer auf der Matte standen … aber Abfindung würde ich das jetzt nicht nennen.

Gruß H.

Hallo!

Der Mieter lebt bereits seit über fünf Jahren in der Wohnung
und ist nicht an einem Kauf interessiert.

dann kann er nur hoffen, dass der Käufer ihm nicht Eigenbedarf
kündigt

Wären aber immerhin 9 Monate Kündigungsfrist, meine ich.

bzw. welche Aussicht auf Abfindung besteht falls der Mieter die
Wohnung räumt?

Kommt völlig auf die Randbedingungen an. In München ein paar Tausender, woanders vielleicht nichts.
Jan

Zunächst mal kann der Vermieter die Wohnung nur kündigen, wenn er ein berechtigtes Interesse i.S. des Gesetzes > § 573 BGB nachweist.
Die Kündigungsfrist ergibt sich aus § 573 c > bei mehr als 5 Jahren Mietzeitdauer für den Vermieter 6 Monate.

Der Mieter sollte sich auch mal mit § 577 + 577a BGB befassen
http://dejure.org/gesetze/BGB/577a.html

Gemäß § 577a kann der Erwerber einer Wohnung, die während des laufenden Mietverhältnisses in einen Eigentumswohnung umgewandelt wurde, erst nach 3 Jahren ab dem Erwerb/Eigentumsumschreibung kündigen.
Die Bundesländer sind berechtigt diese Frist gemeindebezogen auf bis zu 10 Jahren auszuweiten.

höhe der Abfindung? => Verhandlungssache
Unter Umständen könnte ein Erwerber bereit sein, eine recht hohe Abfindung zu zahlen, um seine Wohnung auch tatsächlich selbst bewohnen zu können - bzw. der Noch-Eigentümer/-Vermieter, um frei darüber verfügen zu können.
Zudem könnten die rechtlichen Umständen viele Kaufinteressenten abschrecken bzw. kaufen sollte eine Wohnung, die der Kündigungsbeschränkung unterliegt, nur Interessenten, die nicht die Absicht haben, selbst da einzuziehen.

Vielen Dank schonmal!

Zur Ergänzug:

Die Umwandlung in Eigentumswohnungen betrifft das ganze Haus mit 20
Wohneinheiten.

Das gesammte Haus wurde vor ca. 1,5 Jahren an einen anderen
Eigentümer verkauft. Dieser will das Haus nun scheinbar im Paket oder
je einzelner Wohnung Gewinn bringend weiterverkaufen.

Welche Auswirkung hat diese Ergänzung auf die Kündigungsfrist bzw.
eine Abfindung.

Bei einer Abfindung schwebt mir ein Jahresmiete + Kostenerstattung
für Makler und Umzug vor. Ist das realistisch?

Hat der Vermieter nicht auch die Möglichkeit Kosten für eine
Abfindung als Werbungskosten abzusetzen?

Danke

Die Umwandlung in Eigentumswohnungen betrifft das ganze Haus mit 20 Wohneinheiten.
Das gesammte Haus wurde vor ca. 1,5 Jahren an einen anderen Eigentümer verkauft. Dieser will das Haus nun scheinbar im Paket oder je einzelner Wohnung Gewinn bringend weiterverkaufen.

Welche Auswirkung hat diese Ergänzung auf die Kündigungsfrist

keine

bzw. eine Abfindung.

da eine Abfindung grundsätzlich Verhandlungssache ist: ebenfalls keine
bzw. vielleicht nur die, dass der Erwerber, der so kurzfristig verkaufen will, wohl seine ursprünglichen Renditeabsichten nicht aufgehen sieht oder dass er andere rein persönliche Gründe für einen so schnellen Wiederverkauf hat … also ggfs. SEHR verhandlungsbereit ist …

Bei einer Abfindung schwebt mir ein Jahresmiete + Kostenerstattung für Makler und Umzug vor. Ist das realistisch?

Dazu habe ich keine Ahnung - grundsätzlich sollten sicher alle anfallenden Kosten gedeckt sein (Renovierung alte Wohnung/Schönheitsreparaturen!, Renovierung/persönliche Gestaltung neue Wohnung, Mehraufwendungen für icht mehr passende Möbel/Gardinen/Teppichböden/o.Ä., Umzugskosten) plus ein „Bonbon“ für die Unannehmlichkeiten und das Entgegenkommen hinsichtlich des freiwilligen vorzeitigen Auszugs.
Mit Angeboten einer Umzugsfirma und einer Malerfirma kann man das sicher recht genau kalkulieren. Unser letzter Umzug mit Wohnungs"dekoration" hätte z.B. von einer Firma ausgeführt plus Makler wohl sicher fast eine Jahresmiete gekostet.
Als „Bonbon“ noch eine Jahresmiete drauf halte ich persönlich aber für ziemlich überzogen.

Hat der Vermieter nicht auch die Möglichkeit Kosten für eine Abfindung als Werbungskosten abzusetzen?

Wenn er Abfindung zahlt, um die Vermietungstätigkeit aufzugeben: NEIN
Ggfs. mindert die Abfindung dann aber die Höhe des zu versteuernden Veräußerungsgewinns
Allerdings handelt es sich beim „Absetzen“ ja immer nur um eine Reduzierung der Steuerlast … die Kosten/Abfindung trägt das Finanzamt deswegen nicht :wink:
http://www.iwp.de/iwp/frameset.htm?presse_newsletter…
http://www.test.de/themen/steuern-recht/meldung/-/13…

zu Kündigung Abfindung Mietvertragsaufhebung
http://www.umzugsratgeber.net/special_kuendigung.htm
http://www.umzugsratgeber.net/special_aufhebungsvert…