Kann mietvertrag 'übernommen' werden

hätte mal ne Frage zu folgendem Sachverhalt:

Bei einem Einzug in eine Wg, muss, wenn nur ein Untermieter auszieht und der andere einzieht, automatisch immer der neue Mietvertrag vergebührt werden oder kann auch der alte „übernommen“ und auf kulanz einfach die person „gewechselt“ werden?

lg danke für eure meinung

Hallo,
immer, wenn der Mieter wechselt, gibt es einen neuen Vertrag. Nur der Inhalt kann der gleiche bleiben. Was ganz allein vom neuen Mieter und dem Vermieter abhängt.

Wenn Du darauf anspielst, dass einfach der Vertrag weitergereicht wird, die Unterschrift des alten Mieters durchgestrichen und der neue unterschreibt - das wird nichts. Dazu müsste man zumindest auf dem Exemplar des Vermieters das gleiche machen.

Und wozu überhaupt? Eine frische Kopie ist viel einfacher zu erstellen als später über die aktuell gültige Version zu streiten.

Gruß
loderunner (ianal)

Hi

Bei einem Einzug in eine Wg, muss, wenn nur ein Untermieter
auszieht und der andere einzieht, automatisch immer der neue
Mietvertrag vergebührt werden oder kann auch der alte
„übernommen“ und auf kulanz einfach die person „gewechselt“
werden?

Es handelt sich dabei um Österreich und um die Vergebührung von 3 % beim Finanzamt?
Wenn ein Untermieter auszieht und ein neuer einzieht, dann ist das ein neuer Vertrag und für so einen neuen Vertrag will der österreichische Finanzminister Geld haben. Mit Kulanz ist da nix.
Das ganze ist eine Spezialität des österreichischen Steuerrechts gegen die schon seit längerer Zeit „Proteste“ laufen, weil sie in mehr als einer Hinsicht *michjetztbesserselbstzensiere* ist

Gruß
Edith
PS.: Regelkonform heißt nicht unbedingt, wichtige Angaben nicht zu bringen. :wink: