Mieter zahlt Miete nicht

Liebe Rechtskundige,

Mal angenommen, ein Mieter mit HartzIV-Bezug zahlt dem Vermieter die Miete nicht (obwohl er die ja vom Amt bekommt). Seitens des Mieters werden/wurden dafür keine Gründe genannt.

Was könnte man dem Vermieter raten, was er tun sollte?

Miete beim Mieter geltend machen?
ArGe (HartzIV) informieren und Miete dort fordern?

Danke für Eure Vorschläge und Ideen.

Hallo, schwierige Lage, da wahrscheinlich Unpfändbar-
keit besteht. Trotzdem Vorschlag: Bei der Agentur Rat
einholen, wenn Mieter uneinsichtig.
Für künftige Fälle: Im Formular-Mietvertrag unter
sonstige Vereinbarungen folgenden Passus einbauen:
1.Zur Gewährleistung der Mietezahlung mit Nebenkosten
verpflichten sich die Mieter, gegfls. Wohngeld,
Leistungen nach dem ALG. bzw. Sozialhilfevorschriften
zu beantragen.
2.Die Leistungen nach Nr.1 werden an den Vermieter
abgetreten.
Es sollte sich um eine sogenannte stille Abtretung
handeln, d.h. sie wird erst wirksam, wenn die Miete
nicht freiwillig gezahlt wird.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

bevor man tätig wird,sollte man versuchen heraus zu finden,ob der mieter ein vorüber gehendes geldproblem hat oder ob da nix mehr zu holen ist.
anschliessend versuchen,das gespräch mit dem mieter auf zu nehmen,um eine einschätzung zu bekommen.
daraus ergibt sich dann weiteres.

Miete beim Mieter geltend machen?

Das ist das „normale“ Vorgehen > Mahnbescheid/Zahlungsklage (die Beitreibung wird dann allerdings wohl am Geldmangel scheitern - allerdings gilt der Titel 30 Jahre lang); bei erheblichem Zahlungsverzug ist der VM auch zur außerordentlichen Kündigung nach § 543, 569 BGB berechtigt
http://dejure.org/gesetze/BGB/543.html

ArGe (HartzIV) informieren und Miete dort fordern?

Die Mietzahlung, die der Mieter von der ARGE erhält ist zweckgebunden - für die nicht weitergeleitete Miete wäre also ggfs. auf schädl. Verwendung/Missbrauch von Sozialleistungen zu prüfen … durch die ARGE.

Gerade zur Sicherung der zukünftig fällig werdenden Mietzahlung empfiehlt sich aber vordringlich eine Aufforderung an die ARGE, die Miete zukünftig nicht an den Leistungsempfänger/Mieter sondern direkt an den Vermieter auszuzahlen (dazu bedarf es bei nachweislich zweckentfremdeter Verwendung nicht des Einverständnisses des Mieters).
Allerdings tut sich die ARGE damit i.A. recht schwer - in die Gänge helfen sollte aber ein Verweis auf

SGB II § 22 Absatz 4):
"Die Kosten für Unterkunft und Heizung sollen von dem kommunalen Träger an den Vermieter oder andere Empfangsberechtigte gezahlt werden, wenn die zweckentsprechende Verwendung durch den Hilfebedürftigen nicht sichergestellt ist."

http://www.sozialgesetzbuch-bundessozialhilfegesetz…

Nicht von der ARGE abwimmeln lassen - das SGB II ist für die ARGE verbindlich!
z.B.
"Als Hartz IV wird das „Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt“ bezeichnet, das im Wesentlichen am 1. Januar 2005 in Kraft trat und durch das für Erwerbsfähige Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe zum neuen Arbeitslosengeld II (ALG II) zusammengelegt wurden.

ALG II umfasst nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts einschließlich der angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung nach § 22 SGB II."
und weitere Infos:
http://www.berliner-mieterverein.de/presse/sonstiges…

Hallo,

die Kosten der Unterkunft bei dem ALG II sind zweckgebunden für die Mietzahlung gedacht. Verwendet ein ALG-II-Bezieher diese KdU für andere Sachen als für die Mietzahlung, sollte der Vermieter sich mit dem zuständigen Amt (JobCenter, Arge - heißt in jeder Kommune anders) in Verbindung setzen. Bei Nachweis über fehlende Mietzahlungen kann das Amt auch ohne Einverständnis des Mieters eine Direktzahlung der KdU an den Vermieter veranlassen, was zukünftige Mietzahlungen betrifft.

Im Einzelfall kann das Amt auch bereits entstandene Mietschulden übernehmen.

Gruß!

Miete beim Mieter geltend machen?

Das ist das „normale“ Vorgehen > Mahnbescheid/Zahlungsklage
(die Beitreibung wird dann allerdings wohl am Geldmangel
scheitern - allerdings gilt der Titel 30 Jahre lang); bei
erheblichem Zahlungsverzug ist der VM auch zur
außerordentlichen Kündigung nach § 543, 569 BGB berechtigt
http://dejure.org/gesetze/BGB/543.html

ArGe (HartzIV) informieren und Miete dort fordern?

Die Mietzahlung, die der Mieter von der ARGE erhält ist
zweckgebunden - für die nicht weitergeleitete Miete wäre also
ggfs. auf schädl. Verwendung/Missbrauch von Sozialleistungen
zu prüfen … durch die ARGE.

Gerade zur Sicherung der zukünftig fällig werdenden
Mietzahlung empfiehlt sich aber vordringlich eine Aufforderung
an die ARGE, die Miete zukünftig nicht an den
Leistungsempfänger/Mieter sondern direkt an den Vermieter
auszuzahlen (dazu bedarf es bei nachweislich zweckentfremdeter
Verwendung nicht des Einverständnisses des Mieters).
Allerdings tut sich die ARGE damit i.A. recht schwer - in die
Gänge helfen sollte aber ein Verweis auf

SGB II § 22 Absatz 4):
"Die Kosten für Unterkunft und Heizung sollen von dem
kommunalen Träger an den Vermieter oder andere
Empfangsberechtigte gezahlt werden, wenn die
zweckentsprechende Verwendung durch den Hilfebedürftigen nicht
sichergestellt ist."

http://www.sozialgesetzbuch-bundessozialhilfegesetz…

Nicht von der ARGE abwimmeln lassen - das SGB II ist für die
ARGE verbindlich!
z.B.

der Hartzer MUSS DEM ZUSTIMMEN, tut er dies nicht, gelobt vielleicht Besserung, geht da gar nix

Der Kater

Huhu!

Was könnte man dem Vermieter raten, was er tun sollte?

Bei einem derart hohen Ahnungs- und Hilfllosigkeitsgrad würde ich dem Vermieter zunächst zum Verkauf der Immobilie raten. Wer sich sowas ans Bein bindet und keine Kenntnis der Rechtslage hat, macht sich nur unglücklich.

Ansnonsten heißt das effektkivste Mittel: Warten, bis die Mietrückstände auf zwei Monate angewachsen sind, dann sofort fristlos kündigen und gleichzeitig Räumungsklage erheben. Dadurch kann man nämlich erreichen, dass der Mieter vielleicht doch aktiv wird, denn nun hat er zwei Monate Zeit, seine Schulden zu begleichen bzw. im Notfall von der Kommune begleichen zu lassen. Außerdem kann es pasieren, dass die Kommune den Mieter wegen drohender Obdachlosigkeit in seine alte Wohnung einweist und von da ab die Miete als eigene Schulden direkt an den Vermieter überweist.

der Hartzer MUSS DEM ZUSTIMMEN, tut er dies nicht, gelobt
vielleicht Besserung, geht da gar nix

Der Kater

Jallo,

diese Auskunft ist falsch, das Amt kann (und wird) durchaus auch ohne Zustimmung des Beziehers von ALG II die Kosten der Unterkunft direkt an den Vermieter zahlen, wenn diese KLdU eindeutig zweckentfremdet wurden.

Gruß!

Huhu!

Was könnte man dem Vermieter raten, was er tun sollte?

Bei einem derart hohen Ahnungs- und Hilfllosigkeitsgrad würde
ich dem Vermieter zunächst zum Verkauf der Immobilie raten.
Wer sich sowas ans Bein bindet und keine Kenntnis der
Rechtslage hat, macht sich nur unglücklich.

Ansnonsten heißt das effektkivste Mittel: Warten, bis die
Mietrückstände auf zwei Monate angewachsen sind, dann sofort
fristlos kündigen und gleichzeitig Räumungsklage erheben.
Dadurch kann man nämlich erreichen, dass der Mieter vielleicht
doch aktiv wird, denn nun hat er zwei Monate Zeit, seine
Schulden zu begleichen bzw. im Notfall von der Kommune
begleichen zu lassen. Außerdem kann es passieren, dass die
Kommune den Mieter wegen drohender Obdachlosigkeit in seine
alte Wohnung einweist und von da ab die Miete als eigene
Schulden direkt an den Vermieter überweist.

Wenn das mal so einfach wäre.
Es ist nicht bekannt, ob der Mieter bereits bei Vertragsabschluss Harz Empfänger war oder ob dieser Umstand erst später eingetreten ist.
Unbeachtet bei der Antwort blieb auch die Tatsache, dass es viele Bereiche in Deutschland gibt, bei denen nicht bei jedem Wohnungsleerstand sofort 5 Nachmieter auf der Matte stehen.
Der genannte ‚effektivste‘ Weg ist m.E. mit Sicherheit das teuerste was man machen kann. Anwaltskosten, Gerichtskosten, Gerichtsvollzieher, Umzugsfirma, Türöffnung. Dann braucht der Mieter im Prozess nur mal noch zu sagen: ‚In 2 Monaten Mittwochs hab ich bei der Firma xy die Möglichkeit einen Vorstellungstermin zu erhalten‘ oder dem Richter mit traurigen Augen 50 € auf den Tisch zu legen und erklären, dass er ja soooo gerne zahlen würde, und schon ist nix mehr mit der Räumungsklage.
Auch das Wunschdenken, dass die Kommune Altschulden übernehmen würde … Und Zwangseingewiesen wird grundsätzlich erst bei der Zwangsräumung und nicht schon vorher. Das Thema Schönheitsreparaturen lasse ich dabei mal vollständig außen vor.
Mein Rat: Nicht gutes Geld schlechtem hinterherwerfen. Verhandlungen mit dem Amt gelingen fast immer. Und das so schnell wie möglich.