Abfindung bei Auszug

Hallo,

Eine Familie wohnt 30 Jahre in dem gleichen Mietshaus mit insgesamt vier Wohnungen. Das Haus wurde nun an einem Privatinvestor verkauft. Dieser läßt die obere Etage/ 2 Wohnungen komplett räumen/Kündigung und zieht selber dort ein, um die eine Wohnung selber zu beziehen, die andere für seine Firma auszustatten. Die meisten Kellerräume müssen weitestgehend geräumt werden, da dort eine Tischlerwerkstatt eingerichtet werden soll. Die 3. Wohnung unten soll ebenfalls für den Eigenbedarf/Kündigung geräumt werden. Der Dachboden soll als Wohnraum ausgebaut werden, um anschließend vermietet zu werden. Den letzten Mieter in Wohnung Vier läßt man wohnen. Dieser ist mit den Erneuerungen, kommendem Lärm und Dreck sowie der Werkstatt nicht einverstanden und möchte selber ausziehen. Kann der Mieter aus Wohnung Vier bei selbstständigem Auszug eine Abfindung verlangen? Wenn ja in welcher Höhe?

Kann der Mieter aus Wohnung Vier bei
selbstständigem Auszug eine Abfindung verlangen?

Aus welchem Grund sollte er da irgendeinen Anspruch haben?

.m

Hallo,

da dort eine Tischlerwerkstatt eingerichtet werden soll.

Geht das so einfach? Sprich, ist das ein Wohn- oder Mischgebiet?
Abfindung geht sicher nicht, Mietminderung eher.

Dieser läßt die obere Etage/ 2
Wohnungen komplett räumen/Kündigung und zieht selber dort ein,
Die 3. Wohnung unten soll ebenfalls
für den Eigenbedarf/Kündigung geräumt werden.

Wie viele Wohnungen bezieht der Mensch denn? Wenn er im gleichen Haus
eine Wohnung hat, eine andere neu geschaffen wird und dazu noch eine
weitere Kündigung, dann ist diese wegen Eigenbedarf nicht zu machen.

Grüßerle
Richard

Einen gesetzlichen Anspruch auf Abfindung gibt es nicht.
Ganz selten besteht ein vertraglicher Anspruch darauf … (bei Mietverhältnisse dürfte eine derartige Vertragliche Vereinbarung eher die absolute Ausnahme sein)

Ansonsten besteht die Chance, eine Abfindung „herauszuschlagen“ i.d.R. dann, wenn der andere Vertragspartner (Vermieter) ein Interesse daran hat, seinen Vertragspartner (Mieter) vorzeitig oder überhaupt „loszuwerden“.

Die Frage wird nur der andere Vertragspartner = Vermieter beantworten können …

Hallo,

da dort eine Tischlerwerkstatt eingerichtet werden soll.

Geht das so einfach? Sprich, ist das ein Wohn- oder
Mischgebiet?
Abfindung geht sicher nicht, Mietminderung eher.

Da stimme ich dir zu.
Wobei in Deutschland so was ja verhandelt werden kann… ich sehe allerdings keinen Grund warum der VM hier etwas zahlen wollte ausser vielleicht, dass er ein netter Mensch ist, der froh ist die Hütte für sich alleine zu haben.

Dieser läßt die obere Etage/ 2
Wohnungen komplett räumen/Kündigung und zieht selber dort ein,
Die 3. Wohnung unten soll ebenfalls
für den Eigenbedarf/Kündigung geräumt werden.

Wie viele Wohnungen bezieht der Mensch denn? Wenn er im
gleichen Haus
eine Wohnung hat, eine andere neu geschaffen wird und dazu
noch eine
weitere Kündigung, dann ist diese wegen Eigenbedarf nicht zu
machen.

Wieso soll das nicht gehen? Eigenbedarf per se ist nicht so einfach zu definieren wenn es in einem Haus ist und dazuhin könnte er die Wohnung ja für einen nahen Verwandten (z.B. Sohn) räumen wollen…
Ich finde die Pauschalaussage, dasss das nicht zu machen ist, ziemlich gewagt.

Gruss Ivo

Hallo,

Ich finde die Pauschalaussage, dasss das nicht zu machen ist,
ziemlich gewagt.

Pauschalaussagen sind immer gewagt :wink: Aber ich denke, er wird sich da
schwer tun, gleich zweimal (mit dem Büro sogar dreimal) Eigenbedarf
nachzuweisen. Aber das ist ja eh eine andre Baustelle.
Grüßerle
Richard