Guten Tag,
Situation:
Es wurde am 01.09.2007 ein Mietvertrag von einer Mindestlaufzeit von einem Jahr geschlossen. Aufgrund von Jobverlust ist der Umzug in eine andere Stadt geplant, da dort ein Job gefunden wurde.
Frage:
Ist es in diesem Fall irgendwie möglich, von einem Sonderkündigungsrecht oder ähnlichem Gebrauch zu machen, da solch eine Situation nicht geplant war ?
Wäre für Hilfe sehr dankbar.
Hallo,
wenn dahingehend nichts im Mietvertrag vereinbart ist, dann nein… Sprechen Sie aber doch mal mit dem Vermieter, vielleicht gibt es ja eine andere Möglichkeit, sich zu einigen… Sie könnten z.B. einen Nachmieter suchen o.ä.
Gruß,
Caroline
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Hallo
Situation:
Es wurde am 01.09.2007 ein Mietvertrag von einer Mindestlaufzeit von einem Jahr geschlossen. Aufgrund von Jobverlust ist der Umzug in eine andere Stadt geplant, da dort ein Job gefunden wurde.
Frage:
Ist es in diesem Fall irgendwie möglich, von einem Sonderkündigungsrecht oder ähnlichem Gebrauch zu machen, da solch eine Situation nicht geplant war ?
Nein - zum Verständnis:
Der Vertragspartner hat grundsätzlich ein Recht auf Vertragserfüllung, soweit er die den anderen Vertragspartner ggfs. zur außerordentlichen Kündigung berechtigenden Umstände nicht selbst zu vertreten hat.
Daneben gibt es wenige Fälle, in denen das BGB ein gesetzliches Sonderkündigungsrecht/Recht zur außerordentlichen fristgemäßen Kündigung auch ohne Verschulden der anderen Vertragsseite einräumt - diese treffen hier jedoch NICHT zu:
http://www.wdr.de/tv/ardrecht/fragen/frage.phtml?cod…
I.d.R. hat der Vertragspartner/Vermieter den Jobverlust/Jobwechsel des Mieters nicht zu vertreten, daher besteht hier kein Rechtsanspruch des Mieters auf vorzeitige Vertragsbeendigung, durch die die andere Vertragsparteija üblicherweise Nachteile erleidet.
Zunächst wäre zu prüfen, ob bereits mietvertraglich ein generelles Recht des Mieters zur vorzeitigen Mietvertragsaufhebung durch Stellung eines geeigneten Nachmieters vereinbart ist - siehe auch [FAQ:1258]
Daneben bejaht die Rechtsprechung bei beruflich bedingtem Ortswechsel des Mieters eine Recht auf vorzeitige Vertragsentlassung durch Nachmieterstellung:
http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_topic.asp?topi…
http://www.swr.de/ratgeber-recht/archiv/2004/04/25/i…
http://www.frag-einen-anwalt.de/K%C3%BCndigung__f872…
http://www.123recht.net/article.asp?a=30&p=6
http://www.bmgev.de/mietrecht/tipps/n/1nachmieter.html
„Beruflich bedingter Ortswechsel“ bedeutet aber auch: nicht vom Mieter selbst zu vertreten (z.B. also nicht durch eigene Job-Kündigung des Mieters verursacht, bzw. durch vom Mieter selbst zu vertretendem Arbeitsplatzverlust)
Ansonsten bliebe dann nur die Möglichkeit einer einvernehmlichen vorzeitigen Vertragsauflösung - d.h. beruhend auf freiwilligem Entgegenkommen der anderen Vertragsseite/Vermieter.