Hallo,
folgende Fragen bez. Kaution
- wann muß ein Vermieter die Kaution zurückzahlen? Kann der Vermieter beispielsweise die Kaution nach Auszug und erfolgter Wohnungsübergabe ganz oder teilweise zurückhalten mit dem Hinweis, daß mit der letzten Nebenkostenabrechnung (bis zu 14 Monate in der Zukunft!) eventuell noch Nachforderung entstehen könnten, die mit der Kaution verrechnet werden sollen?
2)gesetzt den Fall, der Vermieter hat sich die Kaution vom Vermieter direkt überweisen lassen. Welche Verzinsung muß er dann bei der Kautionsrückzahlung beachten? Muß der Vermieter den Kautionsbetrag überhaupt verzinsen? Wenn ja, reicht eine Verzinsungshöhe von ca. 2% aus?
Vielen Dank für Infos
Thorsten