Mietende bei Todesfall

Hallo,

mal angenommen,

der Mieter einer Wohnung stirbt. Die gesetzlichen Erben schlagen das Erbe aus.

Wer ist für die Kündigung und Räumung der Wohnung dann zuständig.

Für die dann noch fällige Miete, für eine Renovierung.

Wie wird, und für was wird der in der Wohnung befindliche Hausrat verwendet.

Bestattungskosten oder andere Verbindlichkeiten.

Gruß

hartmut

Hallo!

Wenn Erben eines Verstorbenen nicht bekannt sind, aber Maßnahmen zur Sicherung oder Abwicklung des Nachlasses erforderlich sind, insbesondere wenn die Wohnung des Erblassers aufgelöst werden muss oder Forderungen, die gegenüber dem Verstorbenen bestanden, durchgesetzt werden sollen, kann jeder Betroffene beim örtlich zuständigen Amtsgericht (Nachlassgericht) einen Antrag auf Einrichtung einer Nachlasspflegschaft stellen. Der Nachlasspfleger wird sich dann um die erforderlichen Maßnahmen kümmern.

Die Bestattungskosten des Verstorbenen müssen, wenn Erben nicht bekannt sind, von seinen Verwandten getragen werden, auch wenn sie die Erbschaft ausgeschlagen haben. Sind auch keine Verwandten bekannt, werden die Bestattungskosten von der Gemeinde getragen.

Gruß, Franz

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