Trickserei bei der Wohnfläche - rechtens?

Guten Tag,

angenommen in einem Mietvertrag wird eine Wohnfläche von x qm² vereinbart. Weicht die tatsächliche Wohnfläche um mehr als 10% von x ab, ist der Mieter dazu berechtigt eine Mietminderung zu verlangen (zumindest gibt es ein entsprechendes BGH-Urteil). Nun meine Frage: hat der Vermieter die Möglichkeit, dies durch eine Klausel im Mietvertrag zu umgehen? Zum Beispiel indem er hinenschreibt, dass eine Abweichung von der vereinbarten Wohnfläche x zu keiner Änderung des Mietvertrages führt? Oder besteht in jedem Fall ein Anspruch auf Mietminderung?

bin für jede Hilfe sehr dankbar!
Grüße

verlangen (zumindest gibt es ein entsprechendes BGH-Urteil).
Nun meine Frage: hat der Vermieter die Möglichkeit, dies durch
eine Klausel im Mietvertrag zu umgehen? Zum Beispiel indem er
hinenschreibt, dass eine Abweichung von der vereinbarten
Wohnfläche x zu keiner Änderung des Mietvertrages führt?

Hallo spitfire,

mit einer Vertragsklausel kann man weder Gesetze noch BGH-Urteile aushebeln. Aber das von dir gebrachte Beispiel klingt mehr nach einer „salvatorischen Klausel“, wie sie wohl in so ziemlich jedem Mietvertrag zu finden ist. Sie besagt lediglich, dass der Vertrag als solcher auch dann gültig bleibt, wenn die ein oder andere Klausel ungültig ist.

Gruß!

Horst

Eigentlich sollte ja vorauszusetzen sein, dass der Vermieter die Wohnfläche seiner Wohnung selbst kennt :wink:

Um sich nicht auf’s Glatteis zu begeben, kann man aber im Mietvertrag die Wohnfläche auch gar nicht angeben.