2 Fragen (kleiner Ärger mit Vermieter)

Hallo an alle,

angenommen ein Mieter stellt fest, das das Licht im Treppenhaus sowie das Licht auf dem Hof und zur Strasse hinaus auf seinen Zähler läuft. Im Mietvertrag ist nichts erwähnt. Der Mieter wohnt erst seit 1 Jahr dort und die erste Nebenkostenabrechnung ist noch nicht vorhanden, daher kann man auch nichts vergleichen oder prüfen. Auf Nachfrage beim Vermieter, meinet der VM es wäre „alles gerecht aufgeteilt auf die 3 Mietparteinen im Haus“. Der Mieter wusste bis vor einigen Tagen noch nichts von seinem „Glück“. Nach der hohen Stromabrechnung (ungewöhnlich hoch) hatte der Mieter sämtliche GLühlampen gewechselt auf Energiesparlampen. Sämtliche Geräte an Funksteckdosen, damit tagsüber nichts auf „Standby“ steht usw … also sämtliche Vorkehrungen getroffen um Energy einzusparen.
Nun hat der Mieter auch sämtliche Sicherungen die er in seinem Sicherungskasten in der Wohnung nicht zuordnen kann aus geschaltet (runter gekippt) - ausser natürlich das Treppenhauslicht und Licht des Hausweges zur Strasse usw , denn man möchte die anderen Mieter nicht strafen. Ist diese Art und Weise rechtens den Allgemeinstrom auf einen Mieter laufen zu lassen und den darüber nicht zu informieren? Die Sat-Anlage läuft, laut VM, auf die 2. Mietpartei und das Licht im Keller auf die 3. Mietpartei.

  1. Frage:
    Der Vermieter besteht auf einen Zweitschlüssel, wegen „wenn mal was ist“ (wort wörtlich). Der Mieter verweigert das (da vorher schon einige Male vorgekommen ist, dass der VM die Wohnung ohne Erlaubnis betrat und dann auch noch leugnete). Der Mieter hat daraufhin das Schloss gewechselt. Der Vermieter meinte er hätte das Recht darauf. Die Frage ist unstrittig, denn ich weiss, das der Vermieter kein Recht auf ein Zweitschlüssel hat. Meine Frage nun, wie könnte der Mieter schriftlich argumentieren, kurz und sachlich darauf hinweisen, dass der VM kein Recht auf einen Ersatzschlüssel hat? Paragraphen sollten möglichst sparsam verwendet werden, aber trotzdem sollten die Worte deutlich sein, dass der Vermieter auf dem Holzweg ist. (Der Vermieter meinte sogar, wärend des Wortwechsels mit dem Mieter, sein Anwalt hätte ihm bestätigt, dass der Mieter das Schloss nicht wechseln durfte und er ein Recht auf einen Zweitschlüssel hat - Mieter hat ihn zu einem neuen Anwalt geraten…)

LG
Jasmin

Liebe Jasmin,

angenommen ein Mieter stellt fest, das das Licht im
Treppenhaus sowie das Licht auf dem Hof und zur Strasse hinaus
auf seinen Zähler läuft. Im Mietvertrag ist nichts erwähnt.
Der Mieter wohnt erst seit 1 Jahr dort und die erste
Nebenkostenabrechnung ist noch nicht vorhanden, daher kann man
auch nichts vergleichen oder prüfen. Auf Nachfrage beim
Vermieter, meinet der VM es wäre „alles gerecht aufgeteilt auf
die 3 Mietparteinen im Haus“. Der Mieter wusste bis vor
einigen Tagen noch nichts von seinem „Glück“. Nach der hohen
Stromabrechnung (ungewöhnlich hoch) hatte der Mieter sämtliche
GLühlampen gewechselt auf Energiesparlampen. Sämtliche Geräte
an Funksteckdosen, damit tagsüber nichts auf „Standby“ steht
usw … also sämtliche Vorkehrungen getroffen um Energy
einzusparen.
Nun hat der Mieter auch sämtliche Sicherungen die er in seinem
Sicherungskasten in der Wohnung nicht zuordnen kann aus
geschaltet (runter gekippt) - ausser natürlich das
Treppenhauslicht und Licht des Hausweges zur Strasse usw ,
denn man möchte die anderen Mieter nicht strafen. Ist diese
Art und Weise rechtens den Allgemeinstrom auf einen Mieter
laufen zu lassen und den darüber nicht zu informieren? Die
Sat-Anlage läuft, laut VM, auf die 2. Mietpartei und das Licht
im Keller auf die 3. Mietpartei.

Meine Meinung:
Nein, der Vermieter verhält sich rechtswidrig, eventueller Passus in den Mietverträgen ist unwirksam, denn alle Kosten, die ein Grundbesitz verursachen, fallen grundsäzlich dem Eigentümer zu!
Außerdem wäre diese Art ja auch nicht gerecht, weil schließlich öfter die Treppenbeleuchtung verwendet wird, als die Kellerbeleuchtung. Desweiteren bieten viele Stromversorger vergünsigte Tarife für einen Stromzähler „Allgemeine Beleuchtung“ an.
Ich würde den Vermieter notfalls gerichtlich zur Änderung zwingen.

  1. Frage:
    Der Vermieter besteht auf einen Zweitschlüssel, wegen „wenn
    mal was ist“ (wort wörtlich). Der Mieter verweigert das (da
    vorher schon einige Male vorgekommen ist, dass der VM die
    Wohnung ohne Erlaubnis betrat und dann auch noch leugnete).
    Der Mieter hat daraufhin das Schloss gewechselt. Der Vermieter
    meinte er hätte das Recht darauf. Die Frage ist unstrittig,
    denn ich weiss, das der Vermieter kein Recht auf ein
    Zweitschlüssel hat. Meine Frage nun, wie könnte der Mieter
    schriftlich argumentieren, kurz und sachlich darauf hinweisen,
    dass der VM kein Recht auf einen Ersatzschlüssel hat?
    Paragraphen sollten möglichst sparsam verwendet werden, aber
    trotzdem sollten die Worte deutlich sein, dass der Vermieter
    auf dem Holzweg ist. (Der Vermieter meinte sogar, wärend des
    Wortwechsels mit dem Mieter, sein Anwalt hätte ihm bestätigt,
    dass der Mieter das Schloss nicht wechseln durfte und er ein
    Recht auf einen Zweitschlüssel hat - Mieter hat ihn zu einem
    neuen Anwalt geraten…)

Meine Meinung:
Der Vermieter kann kein Anrecht auf einen Zweitschlüssel. Es kann natürlich etwas anderes mietvertraglich vereinbart werden. Allerdings gelangt in Mieter mit Abschluß eines Mietverhältnisses die tatsächliche Gewalt der Wohnung (§ 854 Abs. 1 BGB).
Das Landgericht Berlin legte diesbezüglich dar, dass ein Vermieter auch mit Zweitschlüssel nicht ohne Erlaubnis die Wohnung betreten darf, denn dies erfüllt den Straftatbestand des Hausfriedensbruchs, außerdem berechtigt dies den Mieter zur fristlosen Kündigung (LG Berlin 64 S 305/98).
Daneben bestht für den Mieter das Hausrecht, das es ihm erlaubt, alle dem Mieter unerwünschte Personen Hausverbot zu erteilen, welches sich für den Vermieter natürlich nur auf die Mietsache des Mieters erstrecken würde.
Wenn der Vermieter die Zweitschlüssel nicht herausgibt, würde ich notfalls ein neues Schloß einbauen(lassen).

Herzliche Grüße, Fatha99

Hallo

denn alle Kosten, die ein Grundbesitz verursachen, fallen
grundsäzlich dem Eigentümer zu!

Ja klar, aber bei der Nebenkostenabrechung wird es doch als Allgemeinstrom (oder wie auch immer sich das nennt) abgerechnet und zahlen muss der Mieter es doch …

Außerdem wäre diese Art ja auch nicht gerecht, weil
schließlich öfter die Treppenbeleuchtung verwendet wird, als
die Kellerbeleuchtung.

Ja stimmt, aber die Pumpe für die Zentralheizung Öl sowie Warmwasser (auch über Öl) läuft nicht über diesen Mieter, denn alle Sicherungen waren aus und das Warmwasser sowie Heizung liefen noch. Das bedeutet, dieser Strom läuft über Mieter 2 oder 3 (und ist u.U. noch viel teurer als Treppenhausbeleuchtung)

Wenn der Vermieter die Zweitschlüssel nicht herausgibt, würde
ich notfalls ein neues Schloß einbauen(lassen).

Vielen Dank! Das Schloss wurde bereits gewechselt. Der Vermieter besteht auf den Zweitschlüssel - wird diesen aber nicht bekommen.

Danke für die guten Ratschläge. Die Anwältin von Mietschutzbund hätte bestimmt die selber Ratschläge gegeben und der Mieter hätte bestimmt bereits ein kurzes und sachliches Schreiben an den Vermieter verfasst, wenn dieser Fall nicht fiktiv wäre :smile:

liebe Grüße
Jasmin

Vorab: Ich bin Laie, aber bei logischem Denken stellen sich mir 2 Fragen:

1.) Läuft der Stromzähler für die Wohnung auf den Namen des Mieters oder läuft der Zähler auf den Vermieter, welcher den Strom dann als Nebenkosten anrechnet?

2.) Ist ein Zwischenzähler vorhanden? Der Verbrauch der Wohnung muss von dem Verbrauch der Treppenhausbeleuchtung getrennt werden. Dies ist ohne separaten Zähler nicht möglich.

Hat der Mieter einen Vertrag mit dem Stromversorger abgeschlossen, ist es Sache des Mieters, die Bestandteile des Vertrages festzulegen. Wenn Du ein Auto kaufst, lässt Du Dir auch nicht von einem Parkhausbetreiber vorschreiben, welches Modell Du zu kaufen hast. Hat andererseits der Vermieter den Vertrag abgeschlossen, ist er dazu verpflichtet, eine genaue Nebenkostenabrechnung zu erstellen und die Posten aufzuschlüsseln. Dies ist ohen Zwischenzähler nicht möglich.

zum Strom
Eine solche Lösung (Allgemeinstrom läuft verteilt über die Stromzähler der einzelnen Mieter) ist mir noch nicht untergekommen - und ich würde sie der „sauberen“ Lösung wegen auch niemals praktizieren.

Läuft der Allgemein-Strom über einen extra Zähler eines Stromversorgers kostet das allerdings auch zusätzliche monatliche Grundgebühren.

Von daher könnte die geschilderte Lösung - selbst bei einigen Euro Ungerechtigkeiten - unter’m Strich letztendlich die für die Mieter kostengünstigere Variante sein (da Allgemeinstrom bekanntlich zu den umlagefähigen - und i.d.R. auch umgelegten - Betriebskosten gehört).

Es könnte durchaus gerecht zugehen - muss aber nicht > und mangels Zähler wird sich weder das eine noch das andere beweisen lassen können.

Rein rechtlich meine ich: Wenn diese unübliche Praxis nicht explizit vereinbart wurde, hat der Mieter einen Anspruch darauf, dass der Allgemeinstrom nicht über seinen Zähler läuft. Aber ob das letztendlich kostengünstiger wird > Risiko! Zumindest wäre dann aber das Gewissen beruhigter …

@Fatha99:

Desweiteren bieten viele Stromversorger vergünsigte Tarife für einen Stromzähler „Allgemeine Beleuchtung“ an.

leider keine, die ich kenne …
–> bitte Namen/Tarife, denn es ist schon extremst ärgerlich, dass z.B. von knapp 90 Euro Allgemeinstrom (3-Fam.-Whs) die „Grundgebühren“ ca. 30 Euro ausmachen … und ab 2008 erhöht bei uns die EON ihre Grundgebühr auf 77,11 Euro jährlich (zwar unter Absenkung/Nicht-Erhöhung der alten Kleinverbraucherpreise - aber dennoch wird die nächste Allgemeinstrom-Rechnung DEUTLICH teurer werden) …

Schlüssel
Der Mieter hat das schon richtig verstanden.
Falls der VM tatsächlich derart „verstaubte“ Ansichten hat, ggfs. einen der vielen im Netz zu er GOOGELnden Artikel unter die Nase halten
z.B.
http://www.das-rechtsportal.de/recht/mietrecht/ratge…
oder sogar
http://www.arztrecht-aktuell.de/67/

Hi Rudi,

man kann doch vom Elektriker auch einen UNTER-Zähler installieren lassen, der aus einem der Hauptzähler der Mietparteien gespeist wird.
Das kostet keine monatlichen Grundgebühren.
Dann wird der Unterzähler jährlich abgelesen und, multipliziert mit dem Strompreis des speisenden Hauptzählers, auf alle Mietparteien aufgeteilt berechnet.
Gruß
BT

man kann doch vom Elektriker auch einen UNTER-Zähler installieren lassen, der aus einem der Hauptzähler der Mietparteien gespeist wird. Das kostet keine monatlichen Grundgebühren. Dann wird der Unterzähler jährlich abgelesen und, multipliziert mit dem Strompreis des speisenden Hauptzählers, auf alle Mietparteien aufgeteilt berechnet.

Ja, das kann man natürlich.
Ich kenne allerdings VM, die gerade deswegen schon (m.E. völlig unnötige) Auseinandersetzungen mit dem Mieterbund hatten, weil der Mieter zunächst für Stromkosten der Mietergemeinschaft in Vorlage treten muss und Unterzählermesswerte gerne mal beanstandet werden.
Zudem macht sich der VM dadurch für seine Betriebskostenabrechnung davon abhängig, dass er zunächst mit einem der Mieter eine Stromkosten-Zwischenabrechnung vornehmen muss.
Außerdem hat der VM hat dann keine auf seinen Namen ausgestellte Rechnung, die er seiner BK-Abrechnung zugrunde legen kann (> Mieterbund!).
Ganz abgesehen vom zusätzlichen (Verwaltungs-)Aufwand, der natürlich am VM hängenbleibt …

M.E. sehr viele (und sehr gute) Gründe, den Allgemeinstrom ganz „sauber“ über einen Zähler des Versorgers laufen zu lassen - auch wenn das nunmal Grundgebühren kostet.

Hallo Rudi,

so war das auch nicht gemeint.
Mein Beispiel beleuchtet ein KLEINES Haus mit maximal 3 Mietparteien, wo halt der Hausstrom per Unterzähler über den Hauptzähler einer Mietpartei läuft und diese die Abrechnung des Hausstromes auf eigene Kappe mit den anderen Mietparteien selber vornimmt.
Es geht dabei um maximal 150 Euro / Jahr, die aufzuteilen sind, also keine Beträge, wo man sich über eine Vorauslage beklagen müsste.
Auch wird der Hausstrom dann über einen günstigen Tarif berechnet (Mittel-Verbraucher statt Kleinst-Verbraucher).

Gruß
BT