Hallo zusammen,
Nehmen wir an, Vermieter B hat eine Mieterhöhung angekündigt, die von Mieter A unterzeichnet werden soll.
Mieter A möchte kündigen, allerdings nicht aus diesem Grund und müsste einen Monat die Mieterhöhung bezahlen.
Kann Mieter A die Mieterhöhung unterzeichnen und gleichzeitig kündigen?
Und nehmen wir dazu noch an, Mieter A hat einen Mietvertrag unterzeichnet, in dem Vermieter B als Vertragspartner eingetragen ist und darunter allerdings „vertreten durch Immobiliengesellschaft XY“ steht.
An wen müsste Mieter A die Kündigung schicken?
Hallo
Hallo zusammen,
Nehmen wir an, Vermieter B hat eine Mieterhöhung angekündigt,
die von Mieter A unterzeichnet werden soll.
Mieter A möchte kündigen, allerdings nicht aus diesem Grund
und müsste einen Monat die Mieterhöhung bezahlen.
Kann Mieter A die Mieterhöhung unterzeichnen und gleichzeitig
kündigen?
kann er, mit der gesetzlichen Kündigungsfrist
Und nehmen wir dazu noch an, Mieter A hat einen Mietvertrag
unterzeichnet, in dem Vermieter B als Vertragspartner
eingetragen ist und darunter allerdings „vertreten durch
Immobiliengesellschaft XY“ steht.
An wen müsste Mieter A die Kündigung schicken?
Direkt an VM wäre zu empfehlen…
wer weiss ob „Vertreter“ Kündigung erhält …
lG
Mikesch