Mietkaution Auszahlung

Hallo, wer kann hier weiterhelfen:

Was macht man eigentlich, wenn der Vermieter 36 Monate nach dem
Auszug trotz mehrfacher Aufforderung nicht mit dem Sparbuch und der
Verzichtserklärung rausrückt? Warten bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag?

Danke für eine Antwort!

hallo,

normalerweise wird nach einer
wohnungsabnahme die kaution
ausgezahlt.

sind vielleicht noch fragen
des vermieters offen ?

ansonsten:

  • rechtsanwalt
  • mieterverein
  • tageszeitung ( lokalteil )
  • ( kommunal ) abgeordneter

mfg

kunde3

normalerweise wird nach einer wohnungsabnahme die kaution ausgezahlt.

Vielleicht kommt das manchmal vor, ist aber ansonsten eher Wunschdenken - „normal“ ist es jedenfalls nicht :wink:
z.B.
BGH - Kaution für mehr als 6 Monate bei Betriebskostenforderung

"Die Mietkaution sichert auch noch nicht fällige Ansprüche, die sich aus dem Mietverhältnis und seiner Abwicklung ergeben, und erstreckt sich damit auf Nachforderungen aus einer nach Beendigung des Mietverhältnisses noch vorzunehmenden Abrechnung der vom Mieter zu tragenden Betriebskosten. Deshalb darf der Vermieter einen angemessenen Teil der Mietkaution bis zum Ablauf der ihm zustehenden Abrechnungsfrist einbehalten, wenn eine Nachforderung zu erwarten ist.
BGH v. 18.1.2006 - VIII ZR 71/05 - in GE 2006, 510; MM 2006, 182; WuM 06, 197

Der BGH stellt hier klar, dass

  1. der Vermieter ein Kautionsguthaben des Mieters auskehren muss, wenn die allgemein als üblich angesehene Abrechnungsfrist von 6 Monaten verstrichen ist und sonstige Gegenforderungen nicht bestehen , aber
  2. einen Teil der Kaution einbehalten kann, so lange noch Forderungen auf Nachzahlung von Betriebskosten bis zum Ablauf der Abrechnungsfrist zu erwarten sind.

Der Vermieter kann demnach nur einen angemessenen Teil der Kaution länger als 6 Monate einbehalten, wenn realistisch noch mit einer Betriebskostenforderung zu rechnen ist. Das ist der Fall, wenn und so weit der Mieter aus der letzten Abrechnung eine Nachzahlung hatte. Länger als bis zum Ablauf der Abrechnungsfrist darf die Kaution aber nicht einbehalten werden.
…"
http://www.mietrechtsinfo.de/2006/01/18/bgh-kaution-…

Was macht man eigentlich, wenn der Vermieter 36 Monate nach dem Auszug trotz mehrfacher Aufforderung nicht mit dem Sparbuch und der Verzichtserklärung rausrückt?

Wenn 6 Monate nach Auszug verstrichen sind und der VM keine Gegenforderungen geltend gemacht hat, ist i.A. davon auszugehen, dass der Rückzahlungsanspruch des Mieters fällig geworden ist.
Dieser Rückzahlungsanspruch ist ggfs. klageweise geltend zu machen … und unterliegt auch der gesetzlichen Verjährung (3 Jahre!!) > § 195 BGB
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__195.html