Nebenkostenabrechnung Verjährungsfrist

Hallo,

es geht um folgendes:

Wie lange kann der Vermieter sich Zeit lassen bis er die Neben (Betriebs) kosten Abrechnung dem Mieter zusendet. Der Mieter wohnt seit dem 30.11.2006 nicht mehr in der Wohnung (Ende des Mietvertrags) und bekommt erst jetzt fast ende Dezember die Abrechnung zur Nachzahlung. Ist das Druckdatum entscheidend oder der Stempel vom Postamt.

Auch hallo.

Wie lange kann der Vermieter sich Zeit lassen bis er die Neben
(Betriebs) kosten Abrechnung dem Mieter zusendet.

„Ein Jahr nach Ende des Abrechnungszeitraums“. Im Regelfall wird hierbei vom 1.1. eines Jahres bis zum 31.12 gerechnet. Im beschriebenen Fall ist
der Mieter wohl noch in der Pflicht zu zahlen.

mfg M.L.

wohnt seit dem 30.11.2006 nicht mehr in der Wohnung (Ende des
Mietvertrags) und bekommt erst jetzt fast ende Dezember die
Abrechnung zur Nachzahlung.

Na das ist doch noch rechtzeitig. Bis zum 31.12.2007 hätte der Vermieter noch Zeit gehabt, ab dem 01.01.2008 wäre die Nebenkostenabrechnung für den Abrechnsungzeitraum 2006 erst abgelaufen.

Grüße