Hallo,
was mich schon länger interessiert:
Was wäre wenn jemand in ein Wohnung eingezogen ist und dort im Mietvertrag eine Miete mit X Euro + Nebenkosten von 150 Euro angegeben sind (Nebenkosten sollen Betriebskosten und Heizung /Warmwasser enthalten)
Nun bei seiner ersten Nebenkostenabrechnung (für den Zeitraum 2006)stellt sich folgendes raus:
die 150 Euro im Monat (1800 Euro im Jahr) reichen zu über 90 % nur aus um Betriebskosten wie Hausmeister und Grundsteuer, etc. zu decken. d.b fast die kompletten Heiz und Warmwasserkosten kommen jetzt mit einer saftigen Nachzahlung.
Wäre sowas Rechtens ?
Ist das nicht Betrug um die tatsächliche Miete einer Wohnung zu verschleiern bzw. sie so gering erscheinen zu lassen das sie überhaupt vermietet werden kann ?
Danke schoneinmal für die rege Beteidigung an meinem natürlich fiktiven Beispiel 
Hallo
Hallo,
was mich schon länger interessiert:
Was wäre wenn jemand in ein Wohnung eingezogen ist und dort im
Mietvertrag eine Miete mit X Euro + Nebenkosten von 150 Euro
angegeben sind (Nebenkosten sollen Betriebskosten und Heizung
/Warmwasser enthalten)
Nun bei seiner ersten Nebenkostenabrechnung (für den Zeitraum
2006)stellt sich folgendes raus:
die 150 Euro im Monat (1800 Euro im Jahr) reichen zu über 90 %
nur aus um Betriebskosten wie Hausmeister und Grundsteuer,
etc. zu decken. d.b fast die kompletten Heiz und
Warmwasserkosten kommen jetzt mit einer saftigen Nachzahlung.
Wäre sowas Rechtens ?
Ist das nicht Betrug um die tatsächliche Miete einer Wohnung
zu verschleiern bzw. sie so gering erscheinen zu lassen das
sie überhaupt vermietet werden kann ?
Das fällt wohl unter die Rubrik: Pg, da gibts wohl keine einheitliche Rechtsprechung, hilft nur schnell ausziehen. Mein VM hat das auch mit meiner EX Nachbarin gemacht 
Danke schoneinmal für die rege Beteidigung an meinem natürlich
fiktiven Beispiel
LG
Der Kater
Pg ???
Also grundsätzlich muss er zahlen. Auch wäre dem Mieter unter Annahme gesunden Menschenverstandes zuzurechnen gewesen die Nebenkosten aufgrund von Erfahrungen, Wohnungsgröße und Verbrauchsverhalten, sowie gestiegener Energiekosten als wesentlich höher als zunächst durch Abschlagszahlungen vereinbart einzuschätzen.
Hier muss der Miter davon ausgehen, dass er nachzahlen muss. Auch wäre denkbar, wenn auch praktisch nicht antreffbar, dass der Mieter nur die reine Miete zahlt und keine Vorauszahlungen leistet und der VM nachher die Komplettrechnung der BK präsentiert.
Andererseits ist zu erwägen, ob der VM über die NK verbindliche Aussagen getroffen hatte die den Mieter glauben machten, dass er mit den Vorauszahlungen hin käme und vielleicht sogar noch etwas raus bekäme.
Wäre dies nachweisbar, könnte arglistige Täuschung untersucht werden, aber mit wohl eher geringer Erfolgsaussicht.
Ansonsten gilt wohl tatsächlich Pg.
Was auch immer PG heisst:
Wenn die angegebenen Nebenkosten nicht einmal ausreichen um fix bekannte Kosten wie Hausmeister und Co zu bezahlen, so dass es noch nicht mal um verbrauchsabhängige Dinge geht bei denen sich der VM fast immer herausreden kann, dann sehe ich hier gute Chancen für den Mieter.
Gruss Ivo
Pg=Pech gehabt owT
Für wieviel m² Wohnfläche waren denn die 150 Euro im Monat gedacht?
Laut „Betriebskostenspiegel“ des Dt. Mieterbundes betrugen z.B. im Jahr 2005 die durchschnittlichen Betriebskosten schon 2,74 Euro je m²/Monat !!!
http://www.mieterbund.de/presse/2006/pm_2006_12_14-1…
Leider haben sich die Betriebskosten (insbesondere durch gestiegene Heizkosten - aber auch Strom, Wasser, Grundsteuer) in den letzten Jahren explosionsartig erhöht - und sie steigen weiter.
Anscheinend haben das viele Mieter und viele Vermieter bislang noch nicht ganz erfasst …
Zunächst muss man sich mal klarmachen, dass bei für 2006 vereinbarten Vorauszahlungen i.d.R. die Kosten laut Abrechnung 2004 bekannt waren. Bei alleine den Heizkostensteigerungen von durchschnittlich 15-20% jährlich kann man dann leicht selbst nachrechnen.
Daneben wäre zu bedenken, dass die Beweislast für einen Betrugsvorwurf bei demjenigen liegt, der den Vorwurf erhebt > also beim Mieter - und die Messlatte liegt da recht hoch.
z.B. (sogar die Süddeutsche verwechselt in der Überschrift „Pauschale“ mit „Vorauszahlung“!)
http://www.sueddeutsche.de/immobilien/mietenvermiete…
M.E. liegt’s oft schlicht an Uninformiertheit (auf beiden Seiten) - selbst wenn JEDER über die gestiegenen Benzinpreise schimpft …
In den letzten Jahren höre ich aber auch immer häufiger Klagen von Vermietern, dass Mieter erst hartnäckig die vom Vermieter angesetzte Vorauszahlung „herunterhandeln“ und hinterher über die kräftige Nachzahlung schimpfen - auch wenn der VM davor gewarnt hatte.
Hier müssen m.E. BEIDE Seiten dringend dazulernen …
Ein natürlicher Vorgang wird/sollte sein, dass „betriebskostenintensive“ (d.h. auch: schlecht gedämmte!, ältere) Wohnungen nur noch schwer an „den Mieter“ zu bringen sind. Wobei natürlich Objekte in energetisch gutem Zustand dem Vermieter höhere Investitionskosten verursachen und den Mieter eine höhere Grund-Miete kosten.
Leider interessiert KLIMASCHUTZ die „zivilisierte“ Menschheit offensichtlich erst dann, wenn Energievergeudung unter’m Strich mehr kostet, als sich durch die günstigere kalt-Miete einsparen lässt …
Ich entschuldige mich schon jetzt für meine Abschweifung.
Aber DAS musste ich jetzt einfach mal loswerden 