Hallo,
Person A will nach Mieterhöhung Wohnung kündigen Lt. Mietvertrag:
„Die Wohung ist mit öffentlichen Mitteln errichtet worden und ist preisgebunden, Darüber hinaus unterliegt sie der Belegsbindung.“
Jetzt Mieterhöhung da ja die öffentl. Mittel gestrichen werden.
Meine Sonderkundigung:
"Hiermit kündigem wir den Mietvertrag bezüglich der Wohnung in der … dem Sonderkündigungsrecht nach fristgemäß zum 29.02.2008 und zwar aus folgendem Grund:
Wegen der Mieterhöhung unserer Sozialwohnung."
Stimmt das denn so…
Grüße