Zu spät erteilte Mieterhöhungszustimmung

Hallo,

angenommen, ein Mieter hat Fragen an den Vermieter wegen der von diesem begehrten Mieterhöhung. Der Mieter möchte erst zustimmen, wenn diverse Unklarheiten in der Erhöhungsforderung erläutert werden.
Der Vermieter reagiert jedoch nicht auf die Nachfragen, lässt die Frist bis zur Abgabe der Zustimmungserklärung und weit darüber hinaus verstreichen und fordert später die erhöhte Miete rückwirkend.
Frage ist nun: 1. Muss der Mieter zustimmen, ohne dass seine Fragen beantwortet worden sind?
2. Wenn er 3 Monate später der Erhöhung zustimmt (unabhängig davon, ob seine Fragen geklärt wurden), muss er dann rückwirkend ab der vom Vermieter gesetzten Zustimmungsfrist die erhöhte Miete zahlen?

Gruß
wega

Hallo wega,

entweder er stimmt zu oder nicht. Wenn nicht, dann muss der Vermieter sehen, wie er darauf wieder reagiert.

Beide müssen sich einfach im Klaren um die Konsequenzen ihres Handelns sein. Pokern ist da eher unangebracht.

Gruß!

Horst

Hallo wega,

entweder er stimmt zu oder nicht. Wenn nicht, dann muss der
Vermieter sehen, wie er darauf wieder reagiert.

Hä?
Ich habe doch geschrieben, wie der Vermieter in meinem Beispiel reagiert:
Einige Zeit nach der verspäteten Zustimmung verlangt der Vermieter rückwirkend, nicht ab dem Zeitpunkt der Zustimmung, sondern ab dem Zeitpunkt der von ihm gesetzten Zustimmungsfrist, den erhöhten Betrag.

Frage: Kann er das?

Einige Zeit nach der verspäteten Zustimmung verlangt der
Vermieter rückwirkend, nicht ab dem Zeitpunkt der Zustimmung,
sondern ab dem Zeitpunkt der von ihm gesetzten
Zustimmungsfrist, den erhöhten Betrag.

Frage: Kann er das?

Wenn die beiden nicht ausdrücklich einen neuen Zeitpunkt für die Erhöhung bestimmt haben, dürfte man wohl davon ausgehen, dass der Mieter spät aber doch der Mieterhöhung zugestimmt hat.

Also ist da nichts rückwirkend.

Gruß!

Horst

Hallo

Wenn die beiden nicht ausdrücklich einen neuen Zeitpunkt für
die Erhöhung bestimmt haben, dürfte man wohl davon ausgehen,
dass der Mieter spät aber doch der Mieterhöhung zugestimmt
hat.

Das ist doch widersprüchlich zu dem hier:

Also ist da nichts rückwirkend.

Gruß
wega