Hallo Experten,
angenommen, folgender Fall würde rein hypothetisch eintreten:
Falls Mieterin Wohnung kündigt, sollte diese bei Auszug streichen, bzw. tapezieren?
Eckdaten des Mietvertrages:
§7 Schönheitsreparaturenwährend des Mietverhältnisses
-
Der Mieter verpflichtet sich, während der Dauer der Mietzeit
gemäß nachstehendem Fristenplan die Schönheitsreparaturen
(Tapezieren und Anstreichen der Wände und Decken, Streichen der
Heizkörper einschliesslich Heizungsrohre, der Innentüren samt
Rahmen, der Einbauschränke, Fenster und Außentüren von innen,
Lasieren von Naturholztüren und -fenstern) auf eigene Kosten in
fachhandwerklicher Ausführung vornehmen zu lassen oder
vorzunehmen. -
Fristenplan
a) Heizkörper einschliesslich Heizungsrohre, Innentüren samt
Rahmen, Einbauschränke sowie Fenster und Aussentüren von innen:
5 Jahre
b) Tapezieren und Anstreichen der Wände und Decken: 5 Jahre
c) Neuanbringung von Raufasertapeten: 10 Jahre
d) Lasieren von Naturholztüren und –fenstern: 10 Jahre
Für Arbeiten in Küchen, Wohnküchen, Waschräumen, WC, Bädern und
dgl. Räumen mit starker Dampfentwicklung verkürzt sich die Frist
b) um zwei, Jahre; bei Nebenräumen innerhalb der Wohnung (z.B
Speise- oder Besenkammer) verlängert sich diese Frist um zwei
Jahre. Der Nachweis über laufend durchgeführte
Schönheitsreparaturen ist durch Vorlage der Rechnungen zu
erbringen.
§18 Schöheitsreparaturen bei Auszug
„hier wird prozentual angerechnet, wenn bei Auszug nicht gestrichen bzw. tapezieren wird“
BSP: Liegen die letzten Schönheitsreparaturen während der
Mietzeit länger als ein Jahr zurück, so zahlt der Mieter 25% der
Kosten aufgrund eines Voranschlages eines Malerfachgeschäftes an
den Vermieter, …
§24 Sonstige Vereinbarungen
Gem. Vereinbarung übernimmt Frau (Mieterin die Neu-Tapezierung
und Streichen der Wohnung gegen Kostenausgleich mit Frau
Vermieterin. Dies entbindet Sie nicht von den Verpflichtungen
nach §7 und §18 dieses Mietvertrages.
Bei Einzug erklärte sich die Mieterin bereit, zu Tapezieren und zu
streichen, da die Elektrik neu verlegt worden war.
Hier noch ein paar allgemeine Eckdaten:
Mietverhältnis seit 1.3.04, die Wohnung wurde - wie vereinbart - beim Einzug selbst renoviert (tapezieren, streichen (farbige Wände!), Boden
verlegt), Türen und Badfenster wurden vor Einzug fachmännisch gestrichen (Vermieterin beglich die Rechnung), Heizung wurde
vorm Einzug neu eigebaut, in den knapp 4 Jahren wurden in der Wohnung - bis auf ein paar mal Wände im Flur streichen - keine Schönheitsreparaturen vorgenommen, da die Mietrin sehr selten zu Hause ist.
Danke schonmal für Eure Antworten und nen guten Rutsch ins neue
Jahr!!
Die SAbine
(Artikel aus dem Experten-Forum von http://www.wer-weiss-was.de)
