Verspäteter Einzug - volle Miete zahlen?

Wenn jemand statt am 1. Januar erst am 5. Januar einziehen kann, da die Wohnung noch nicht fertig renoviert ist, muss er dann die volle Miete zahlen oder kann er die vier Tage von der Miete abziehen?

Wenn jemand statt am 1. Januar erst am 5. Januar einziehen
kann, da die Wohnung noch nicht fertig renoviert ist, muss er
dann die volle Miete zahlen oder kann er die vier Tage von der
Miete abziehen?

Hallo (macht man so!)
Wer hat den verspäteten Einzug denn verschuldet? Und was steht im MV? Raten bringt da nichts!
Andreas

Wenn der VM dafür schuld ist und die Wohnung nicht termingerecht übergeben konnte, braucht der M die 4 Tage nicht bezahlen.

Hallo (zufrieden? :wink: )
Den verspäteten Einzug hat wie gesagt der Vermieter verschuldet. Einen schriftlichen Mietvertrag gibt es noch nicht

Hallo (zufrieden? :wink: )
Den verspäteten Einzug hat wie gesagt der Vermieter
verschuldet. Einen schriftlichen Mietvertrag gibt es noch
nicht

Dann wäre ich mal recht vorsichtig mit meinen Ansprüchen (welchen überhaupt?).

mfG
Hi

Hallo (zufrieden? :wink: )

Jau!

Den verspäteten Einzug hat wie gesagt der Vermieter
verschuldet. Einen schriftlichen Mietvertrag gibt es noch
nicht

Dann wäre ich mal recht vorsichtig mit meinen Ansprüchen
(welchen überhaupt?).

Auch mündl. Verträge zählen. Das sollte klar sein. Allerdings ist die Beweislage dabei immer äusserst schwierig. Wenn allerdings kein Vertrag unterschrieben wurde, kann (und sollte!) man unbedingt dies nachholen und dazu nutzen, den Vertragsbeginn auf den Einzugstermin zu legen. Damit wäre das Problem gelöst.

LG Andreas