Pro Katze gegen Hund

Der Fall:

Ein Mietshaus mit 8 Mietparteien, dort leben unteranderem auch mind.4 Katzen,4 Kinder.
Laut Mietverträge ist jegliche Tierhaltung untersagt oder bedarf der Zustimmung.
Den Katzen wurde demnach wohl zugestimmt, nur sträubt sich der Vermieter selbst gegen ein kläffendes Wollknäul.

Der Ablehnungsgrund:
Angeblich würden Hunde zu viel Ungeziefer mitsich tragen. (Flöhe etc.)

Dazu sei aber noch angemerkt:
In dem Haus gab es schon eine Flohplage eines Vormieters diese wurde aber durch Katzen ausgelöst da diese verwarlosten.

Persönlich finde ich die Ablehnung wegen Flöhe unzureichend, da selbst die Kids diese aus dem Kiga mitbringen…sollen nun auch die Kinder im Haus verboten werden?..(ironisch)

Wer kann Tipps gegeben doch noch auf den Hund zu kommen?

Danke im vorraus

Hallo

Der Fall:

Ein Mietshaus mit 8 Mietparteien, dort leben unteranderem auch
mind.4 Katzen,4 Kinder.
Laut Mietverträge ist jegliche Tierhaltung untersagt oder
bedarf der Zustimmung.
Den Katzen wurde demnach wohl zugestimmt, nur sträubt sich der
Vermieter selbst gegen ein kläffendes Wollknäul.

Der Kater hatte mal so ein kläffendes Wollknäul über sich:frowning:(((

Der Ablehnungsgrund:
Angeblich würden Hunde zu viel Ungeziefer mitsich tragen.
(Flöhe etc.)

Dazu sei aber noch angemerkt:
In dem Haus gab es schon eine Flohplage eines Vormieters diese
wurde aber durch Katzen ausgelöst da diese verwarlosten.

Persönlich finde

kann man finden was man will und persönlich kann man machen was man will,wenn es das eigene Eigentum ist ansonsten eben nichtl, so relativ einfach ist das :wink:

ich die Ablehnung wegen Flöhe unzureichend,

da selbst die Kids diese aus dem Kiga mitbringen…sollen
nun auch die Kinder im Haus verboten werden?..(ironisch)

Wer kann Tipps gegeben doch noch auf den Hund zu kommen?

gar keine ,wenn VM nicht will dann kann er dies so machen,ist ja schliesslich immer noch sein Eigentum! Entweder dagegen klagen oder ausziehen…

Danke im vorraus

LG
Der Kater

Moin,
aktuell kursiert in der Presse ein Urteil, dass das Hundeverbot erst ab einer gewissen Größe des Hundes gilt. Näheres ist nicht bekannt.

mfG
Hi

Moin,
aktuell kursiert in der Presse ein Urteil, dass das
Hundeverbot erst ab einer gewissen Größe des Hundes gilt.
Näheres ist nicht bekannt.

Aber hoffentlich kein BGH Urteil, grad die kleinen Tölen können ganz schön nerven:wink: ich würd mich als VM verklagen lassen…:wink:

mfG
Hi

LG
Mikesch

mhhhh, schade den gerade der Rest wäre das interessante, ich kenne zwar das ganz neue Urteil, Der Bundesgerichtshof hat in einem Urteil vom 14. November 2007, Aktenzeichen: VIII ZR 340/06, eine übliche Klausel betreffend die Einschränkung der Tierhaltung in einer Mietwohnung für unwirksam erklärt.

Aber dies ist es ja nicht wirklich, gewisse Hunde zählen unter Kleintiere wie im Urteil: Yorkshire-Terrier ist ein Kleintier LG Kassel Az.:1S503/96 …dies wäre aber nicht Sinn des Möchte-gern -Halters…da dieser eher möchte das das Tier auf die Familie aufpasst und da wäre ein Kampf-Hamster nicht wirklich ausreichend :smile:)

Das Hundeverbot in Sachen Kampfhunde ist ja ordentlich geregelt und das die abgelehnt werden von Vermietern ist auch verständlich wenn Kinder im Haus sind.

…da dieser eher möchte das das Tier auf
die Familie aufpasst und da wäre ein Kampf-Hamster nicht
wirklich ausreichend :smile:)

Moin,
in diesem Fall ist es ganz einfach: Der Hund bedarf der Zustimmung des VM. Zustimmung oder Ablehnung müssen nicht begründet werden. Das Gleichbehandlungsgebot erscheint im geschilderten Fall eingehalten, da keine Hunde im Haus.

mfG
Hi

Unabhängig vom Rechtlichen stelle ich mir die Frage, warum man sich auf Teufel komm raus in einer Mietswohnung einen Hund zulegen muss, womöglich noch in einer 2-Zimmer-Wohnung und den ganzen Tag alleine.

Mir wäre es persönlich zu blöde, den Hund vor dem Vermieter verstecken zu müssen, weil ich weiss, dass dieser davon nicht gerade angetan ist.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Unabhängig vom Rechtlichen stelle ich mir die Frage, warum man
sich auf Teufel komm raus in einer Mietswohnung einen Hund
zulegen muss, womöglich noch in einer 2-Zimmer-Wohnung und den
ganzen Tag alleine.

Mir wäre es persönlich zu blöde, den Hund vor dem Vermieter
verstecken zu müssen, weil ich weiss, dass dieser davon nicht
gerade angetan ist.

Das es Dir zu blöde ist ist ja schön und gut, es hat keiner gesagt das es auf deubel komm raus sein muß, weiterhin ist die Wohnung groß genug er wäre nicht den ganzen tag alleine, und es geht im Endefekt auch darum das mitlerweile im Haus Eingebrochen wurde der Vermieter sich nicht darum kümmert die Haustür zu erneuer oder reparien zu lassen und somit Hans und Franz ohne Schlüßel ins Haus können…Frau und Kind nachts allein…Toll!!

Hallo,

Hundehaltung kann vom Vermieter verboten werden, da von ihnen eine größere Gefahr ausgehen kann, sie erhebliche Schäden verursachen können und sich andere Mitbewohner beispielsweise durch Lautäußerungen des Hundes belästigt fühlen können…etc.
Es kann selbst wenn ein Mitmieter der schon länger dort wohnt und allergisch auf den Hund reagiert dem VM Probleme bereiten.

Kinder haben, wenn überhaupt Läuse, nicht Flöhe.

Gerade was die Lautäußerungen angeht, wäre ich sehr vorsichtig einen Hund als lebendige Alarmanlage in einer Mietwohnung zu halten. Er bellt nämlich nicht nur dann, wenn sich ein Einbrecher an Eurer Tür zu schaffen macht, sondern bei jeder Gelegenheit, bei der er denkt sein Revier verteidigen zu müssen…so auch wenn der Nachbar nachts um 3 von einer Party heimkommt.
Wie soll der Hund begreifen, dass es einerseits gewünscht ist wenn er durch Lautäußerungen seine Präsenz anzeigen soll, aber wenn es gerade unpassend ist die Klappe halten…schwierig

Wenn sich dann die Leute wegen nächtlicher oder dauernder Bellerei beschweren, dann hast vor allem Du ein Problem und zu allerletzt und das größte der Hund, der sich dann nämlich ein neues Zuhause suchen darf.
Zusätzlich habe ich Bedenken, was die Kombination Kind und hier besonders Wachhund angeht. Es mag gut gehen, wenn man sich auskennt, aber einem Laien der mal eben eine lebendige möglicherweise scharfe Alarmanlage anschaffen will würde ich dringend davon abraten.
Sucht man sich einen ausgesprochenen Familienhund, kann es passieren, dass der Gute dem Bösen noch freudestrahlend schwanzwedelnd die Hände abschleckt…und nur auf gut Glück einen Hund anschaffen in der Hoffnung dass er Wachtrieb hat wäre reichlich…naja ich sags besser nicht.

Ein Schild mit der Aufschrift „Hier wache ich“ und ein passendes Konterfei wirken auch schon.
Zusätzlich gibt es andere wirksame Methoden sich gegen Einbruch zu schützen. Gescheite Sicherheitsschlösser, Beschläge ohne sichtbare Schrauben mit Anbohrschutz etc.
Trifft jetzt nicht in Eurem Fall zu, taucht aber auch öfter auf.
Haustüren (also nicht die Wohnungstür)abzuschliessen birgt ein anderes Risiko…solche Türen sind idR auch als Fluchttüren zu benutzen im Gefahrenfall…und wenn die abgeschlossen sind wenn man flüchten muß…

Im Zweifelsfall gibt es auch kleine Alarmanlagen für Haustüren, die sind deutlich billiger und pflegeleichter als ein Hund

Das es Dir zu blöde ist ist ja schön und gut, es hat keiner
gesagt das es auf deubel komm raus sein muß, weiterhin ist die
Wohnung groß genug er wäre nicht den ganzen tag alleine, und
es geht im Endefekt auch darum das mitlerweile im Haus
Eingebrochen wurde der Vermieter sich nicht darum kümmert die
Haustür zu erneuer oder reparien zu lassen und somit Hans und
Franz ohne Schlüßel ins Haus können…Frau und Kind nachts
allein…Toll!!

Dann setze dem Vermieter eine Frist zur Behebung des Mangels und wende Dich an den Mieterschutzbund.

Gruß
Maja

2 „Gefällt mir“

Hallo,

Hundehaltung kann vom Vermieter verboten werden, da von ihnen
eine größere Gefahr ausgehen kann, sie erhebliche Schäden
verursachen können und sich andere Mitbewohner beispielsweise
durch Lautäußerungen des Hundes belästigt fühlen können…etc

…ok, alle Mieter wären einverstanden soweit schon erfragt und kein Problem dies schriftlich bekommen.

Es kann selbst wenn ein Mitmieter der schon länger dort wohnt
und allergisch auf den Hund reagiert dem VM Probleme bereiten.

…Dazu nein nicht wirklich da darüber schon ein Urteil wegen angeblicher Katzenallergie gibt, die besagt das die andere Partei ja nicht mit dem Tier in dauerkontakt ist also abgelehnt und kein Grund!

Kinder haben, wenn überhaupt Läuse, nicht Flöhe.

Somit wird der Mensch auch von anderen Floharten als dem Menschenfloh (Pulex irritans) befallen. Haustierbesitzer sollten auch um ihrer eigenen Gesundheit willen darauf achten, dass ihre Tiere frei von Flöhen sind…Wohl doch als auch, Läuse, Flöhe, Zecken treten bei Menschen wie bei Tieren auf!!

Gerade was die Lautäußerungen angeht, wäre ich sehr vorsichtig
einen Hund als lebendige Alarmanlage in einer Mietwohnung zu
halten. Er bellt nämlich nicht nur dann, wenn sich ein
Einbrecher an Eurer Tür zu schaffen macht, sondern bei jeder
Gelegenheit, bei der er denkt sein Revier verteidigen zu
müssen…so auch wenn der Nachbar nachts um 3 von einer Party
heimkommt.

Eine Sache der Erziehung!

Wie soll der Hund begreifen, dass es einerseits gewünscht ist
wenn er durch Lautäußerungen seine Präsenz anzeigen soll, aber
wenn es gerade unpassend ist die Klappe halten…schwierig
Wenn sich dann die Leute wegen nächtlicher oder dauernder
Bellerei beschweren, dann hast vor allem Du ein Problem und zu
allerletzt und das größte der Hund, der sich dann nämlich ein
neues Zuhause suchen darf.

Auch Erziehungssache dies aber einfacher einem Hund beizubringen als das gegenseite jagen der Katzen oder Mautzen in der Nacht abzugewöhnen.

Zusätzlich habe ich Bedenken, was die Kombination Kind und
hier besonders Wachhund angeht. Es mag gut gehen, wenn man
sich auskennt, aber einem Laien der mal eben eine lebendige
möglicherweise scharfe Alarmanlage anschaffen will würde ich
dringend davon abraten.

Ok, Genug Ahnung ist von der Materie vorhanden. Es wäre auch nicht der erste Hund mit Kind. (Wurde wegen Krankeit mit eingeschläfert)

Sucht man sich einen ausgesprochenen Familienhund, kann es
passieren, dass der Gute dem Bösen noch freudestrahlend
schwanzwedelnd die Hände abschleckt…und nur auf gut Glück
einen Hund anschaffen in der Hoffnung dass er Wachtrieb hat
wäre reichlich…naja ich sags besser nicht.

Ein Schild mit der Aufschrift „Hier wache ich“ und ein
passendes Konterfei wirken auch schon.
Zusätzlich gibt es andere wirksame Methoden sich gegen
Einbruch zu schützen. Gescheite Sicherheitsschlösser,
Beschläge ohne sichtbare Schrauben mit Anbohrschutz etc.
Trifft jetzt nicht in Eurem Fall zu, taucht aber auch öfter
auf.

Nein trifft leider nicht da geb ich Recht, einmal Husten alles fällt um nur die Schrauben bleiben in der Luft hängen :frowning:

Haustüren (also nicht die Wohnungstür)abzuschliessen birgt ein
anderes Risiko…solche Türen sind idR auch als Fluchttüren zu
benutzen im Gefahrenfall…und wenn die abgeschlossen sind
wenn man flüchten muß…
…Ja das ist in dem sicherlich ein hohes Risiko und nicht akzeptabel.

Im Zweifelsfall gibt es auch kleine Alarmanlagen für
Haustüren, die sind deutlich billiger und pflegeleichter als
ein Hund

Dann setze dem Vermieter eine Frist zur Behebung des Mangels
und wende Dich an den Mieterschutzbund.

Gruß
Maja

Gut, das stimmt auch, aber eigentlich ging es ja auch nicht ein Hund nur als Wachhund haben zu dürfen, es wäre mit Sicherheit nicht im Sinne Ihn nur deswegen anzuschaffen und damit dem VM sozusagen dazu zu zwingen die nötigen Arbeiten durchführen zu lassen, damit er hinterher nach Mangelbeseitigung ein Grund hat den Hund wieder entfernen zu lassen.

Moin,
und wenn dann ein verantwortungsvoller Hundehalter einen Hund halten darf, kann der VM dem verantwortungslosen Vollsuff in der Etage darunter die Anschaffung eines Hundes nicht mehr verwehren.
Daher, auch wenn offensichtlich für dich nicht zu verstehen: Der VM kann auch ohne Begründung seine Entscheidung treffen. Gleich in welche Richtung.

mfG
Hi

Die Argumente von deiner Seite zeigen, dass es dir wirklich nur darum geht, deinen Willen durchzusetzen.

Beim Hund sprichst du davon, dass es eine Sache der Erziehung ist und dass man ihn vom Alarmschlagen abhalten kann. Dann sprichst du davon, dass der letzte Hund wegen Krankheit eingeschläfert wurde.

Sorry, aber ich möchte kein Hund bei dir sein. Der Job eines Hundes ist es, Alarm zu schlagen, das ist seine natürliche Aufgabe. Willst du ihn davon abhalten? Und wegen Krankheit einen Hund einschläfern lassen? Na ja, bin ich auch nicht dafür. Ein Hund soll in Frieden alt und krank werden dürfen und dann bei mir sterben dürfen.

Das sind alles Punkte, weswegen ich auch Hunde eher in einer Familie mit Haus und Garten sehe als in einer Mietwohnung.

Das letzte Argument, das schon genannt wurde: wo bleibt der Respekt vor dem Willen des Vermieters? Die Wohnung ist nicht dein Eigentum, wenn der Vermieter keine Hundehaltung wünscht, warum kannst du das nicht akzeptieren.

Von einem respektvollen Umgang Mensch und Tier gegenüber zeugen deine Meinungen nicht gerade. Just my 5 cents …

…ok, alle Mieter wären einverstanden soweit schon erfragt
und kein Problem dies schriftlich bekommen.

Nutzt nix, wenn der VM nicht will.

Es kann selbst wenn ein Mitmieter der schon länger dort wohnt
und allergisch auf den Hund reagiert dem VM Probleme bereiten.

…Dazu nein nicht wirklich da darüber schon ein Urteil wegen
angeblicher Katzenallergie gibt, die besagt das die andere
Partei ja nicht mit dem Tier in dauerkontakt ist also
abgelehnt und kein Grund!

http://www.pro-wohnen.de/Mietrecht_Katzenhaltung.htm
Dort war eine forformulierte Klausel im Mietvertrag

http://www.finanztip.de/recht/mietrecht/as-10155.htm
Abgelehnt wurde der Anspruch auf Schadenersatz des Allergikers

http://www.papageienatrium.de/Rat___Tat/Tierhaltung_…
Unter „Wichtiger Grund“ lesen
http://www.tierschutz-hochschwarzwald.de/extrablatt.htm

http://www.loetzerich.de/tips/Urteile/body_urteile.html
Hier findest Du unter „Allergie“ einige Entscheidungen die anders ausgegangen sind, als das von Dir beschr. Szenario (ist glaube ich sogar hier dabei)

Also würde ich mich nicht darauf verlassen.

Kinder haben, wenn überhaupt Läuse, nicht Flöhe.

Somit wird der Mensch auch von anderen Floharten als dem
Menschenfloh (Pulex irritans) befallen. Haustierbesitzer
sollten auch um ihrer eigenen Gesundheit willen darauf achten,
dass ihre Tiere frei von Flöhen sind…Wohl doch als auch,
Läuse, Flöhe, Zecken treten bei Menschen wie bei Tieren auf!!

Ich sehe ab und an an Schulen und Kindergärten Schilder auf denen steht sinngemäß „Wir haben…“ dann die jeweilige Erkrankung (vor allem in Kigas wichtig wegen der Kinderkrankheiten) und dann auch die Position Läuse…noch nie stand dort „…Flöhe“
Menschen können einander grundsätzlich mit allem möglichen anstecken, sogar einige Zoonosen könnten dem Menschen gefährlich werden wie zB Psittakose…
Von einer Zeckeninvasion in einer Wohnung habe ich allerdings noch nichts gehört…

Eine Sache der Erziehung!

Da wüßte ich jetzt gerne mal von Dir ein konkretes Vorgehen.
Das umzusetzen ist alles andere als einfach…

Wie soll der Hund begreifen, dass es einerseits gewünscht ist
wenn er durch Lautäußerungen seine Präsenz anzeigen soll, aber
wenn es gerade unpassend ist die Klappe halten…schwierig
Wenn sich dann die Leute wegen nächtlicher oder dauernder
Bellerei beschweren, dann hast vor allem Du ein Problem und zu
allerletzt und das größte der Hund, der sich dann nämlich ein
neues Zuhause suchen darf.

Auch Erziehungssache dies aber einfacher einem Hund
beizubringen als das gegenseite jagen der Katzen oder Mautzen
in der Nacht abzugewöhnen.

Da Du das (Sozial-)verhalten von Hunden und Katzen miteinander vergleichst sagt mir das, dass da noch Lernbedarf besteht, sollte der Spagat von oben hinhauen.

Ok, Genug Ahnung ist von der Materie vorhanden. Es wäre auch
nicht der erste Hund mit Kind. (Wurde wegen Krankeit mit
eingeschläfert)

Was war das für ein Hund? Das Thema Krankheit fasse ich mal so auf, dass dem Hund nicht mehr zu helfen war…
Der M muss wissen wie gut er die Kombi einschätzen kann…

Ein Schild mit der Aufschrift „Hier wache ich“ und ein
passendes Konterfei wirken auch schon.
Zusätzlich gibt es andere wirksame Methoden sich gegen
Einbruch zu schützen. Gescheite Sicherheitsschlösser,
Beschläge ohne sichtbare Schrauben mit Anbohrschutz etc.
Trifft jetzt nicht in Eurem Fall zu, taucht aber auch öfter
auf.

Nein trifft leider nicht da geb ich Recht, einmal Husten alles
fällt um nur die Schrauben bleiben in der Luft hängen :frowning:

Haustüren (also nicht die Wohnungstür)abzuschliessen birgt ein
anderes Risiko…solche Türen sind idR auch als Fluchttüren zu
benutzen im Gefahrenfall…und wenn die abgeschlossen sind
wenn man flüchten muß…
…Ja das ist in dem sicherlich ein hohes Risiko und nicht akzeptabel.

Äh, das „trifft nicht zu…“ war auf die abgeschlossene Haustür bezogen, nicht auf die Beschläge, das Schild und die Türalarmanlage.
Was diese Dinge angeht könnte M selbst aktiv werden immer noch günstiger, als ein Hund.

Gut, das stimmt auch, aber eigentlich ging es ja auch nicht
ein Hund nur als Wachhund haben zu dürfen, es wäre mit
Sicherheit nicht im Sinne Ihn nur deswegen anzuschaffen und
damit dem VM sozusagen dazu zu zwingen die nötigen Arbeiten
durchführen zu lassen, damit er hinterher nach
Mangelbeseitigung ein Grund hat den Hund wieder entfernen zu
lassen.

Ehrlich, ich hab eine Weile gebraucht um Diese Gedankengänge nachvollziehen zu können…sag, kann es sein dass der M dem VM nur eins auswischen will und jetzt abwägt was dessen nächster fieser Schritt sein könnte? Nach dem Motto „Immer zweimal mehr wie Du“ (oder…Dir zeig ich wo der Bartel den Most holt)

Wenn es Vorfälle gab, die zu diesem Verhalten geführt haben:
Dokumentieren, Fotos machen, ab zum Mieterschutzbund. Wenn der Mieter sich dort nicht helfen lassen will, bleibt noch der Anwalt oder ausziehen.
Aber nicht ein Lebewesen zum Spielball des Hierarchiekampfes zwischen M und VM machen. VM ist immer noch Eigentümer des Hauses und sowohl M als auch VM haben Rechte, aber auch Pflichten.

Wenn Mängel vorhanden sind, den VM schriftlich unter Angabe einer Frist davon in Kenntnis setzen.

Vielleicht helfen dem M auch diese Seiten:
http://www.mieterschutzbund-berlin.de/
http://www.mieterbund.de/

Gruß
Maja