…ok, alle Mieter wären einverstanden soweit schon erfragt
und kein Problem dies schriftlich bekommen.
Nutzt nix, wenn der VM nicht will.
Es kann selbst wenn ein Mitmieter der schon länger dort wohnt
und allergisch auf den Hund reagiert dem VM Probleme bereiten.
…Dazu nein nicht wirklich da darüber schon ein Urteil wegen
angeblicher Katzenallergie gibt, die besagt das die andere
Partei ja nicht mit dem Tier in dauerkontakt ist also
abgelehnt und kein Grund!
http://www.pro-wohnen.de/Mietrecht_Katzenhaltung.htm
Dort war eine forformulierte Klausel im Mietvertrag
http://www.finanztip.de/recht/mietrecht/as-10155.htm
Abgelehnt wurde der Anspruch auf Schadenersatz des Allergikers
http://www.papageienatrium.de/Rat___Tat/Tierhaltung_…
Unter „Wichtiger Grund“ lesen
http://www.tierschutz-hochschwarzwald.de/extrablatt.htm
http://www.loetzerich.de/tips/Urteile/body_urteile.html
Hier findest Du unter „Allergie“ einige Entscheidungen die anders ausgegangen sind, als das von Dir beschr. Szenario (ist glaube ich sogar hier dabei)
Also würde ich mich nicht darauf verlassen.
Kinder haben, wenn überhaupt Läuse, nicht Flöhe.
Somit wird der Mensch auch von anderen Floharten als dem
Menschenfloh (Pulex irritans) befallen. Haustierbesitzer
sollten auch um ihrer eigenen Gesundheit willen darauf achten,
dass ihre Tiere frei von Flöhen sind…Wohl doch als auch,
Läuse, Flöhe, Zecken treten bei Menschen wie bei Tieren auf!!
Ich sehe ab und an an Schulen und Kindergärten Schilder auf denen steht sinngemäß „Wir haben…“ dann die jeweilige Erkrankung (vor allem in Kigas wichtig wegen der Kinderkrankheiten) und dann auch die Position Läuse…noch nie stand dort „…Flöhe“
Menschen können einander grundsätzlich mit allem möglichen anstecken, sogar einige Zoonosen könnten dem Menschen gefährlich werden wie zB Psittakose…
Von einer Zeckeninvasion in einer Wohnung habe ich allerdings noch nichts gehört…
Eine Sache der Erziehung!
Da wüßte ich jetzt gerne mal von Dir ein konkretes Vorgehen.
Das umzusetzen ist alles andere als einfach…
Wie soll der Hund begreifen, dass es einerseits gewünscht ist
wenn er durch Lautäußerungen seine Präsenz anzeigen soll, aber
wenn es gerade unpassend ist die Klappe halten…schwierig
Wenn sich dann die Leute wegen nächtlicher oder dauernder
Bellerei beschweren, dann hast vor allem Du ein Problem und zu
allerletzt und das größte der Hund, der sich dann nämlich ein
neues Zuhause suchen darf.
Auch Erziehungssache dies aber einfacher einem Hund
beizubringen als das gegenseite jagen der Katzen oder Mautzen
in der Nacht abzugewöhnen.
Da Du das (Sozial-)verhalten von Hunden und Katzen miteinander vergleichst sagt mir das, dass da noch Lernbedarf besteht, sollte der Spagat von oben hinhauen.
Ok, Genug Ahnung ist von der Materie vorhanden. Es wäre auch
nicht der erste Hund mit Kind. (Wurde wegen Krankeit mit
eingeschläfert)
Was war das für ein Hund? Das Thema Krankheit fasse ich mal so auf, dass dem Hund nicht mehr zu helfen war…
Der M muss wissen wie gut er die Kombi einschätzen kann…
Ein Schild mit der Aufschrift „Hier wache ich“ und ein
passendes Konterfei wirken auch schon.
Zusätzlich gibt es andere wirksame Methoden sich gegen
Einbruch zu schützen. Gescheite Sicherheitsschlösser,
Beschläge ohne sichtbare Schrauben mit Anbohrschutz etc.
Trifft jetzt nicht in Eurem Fall zu, taucht aber auch öfter
auf.
Nein trifft leider nicht da geb ich Recht, einmal Husten alles
fällt um nur die Schrauben bleiben in der Luft hängen 
Haustüren (also nicht die Wohnungstür)abzuschliessen birgt ein
anderes Risiko…solche Türen sind idR auch als Fluchttüren zu
benutzen im Gefahrenfall…und wenn die abgeschlossen sind
wenn man flüchten muß…
…Ja das ist in dem sicherlich ein hohes Risiko und nicht akzeptabel.
Äh, das „trifft nicht zu…“ war auf die abgeschlossene Haustür bezogen, nicht auf die Beschläge, das Schild und die Türalarmanlage.
Was diese Dinge angeht könnte M selbst aktiv werden immer noch günstiger, als ein Hund.
Gut, das stimmt auch, aber eigentlich ging es ja auch nicht
ein Hund nur als Wachhund haben zu dürfen, es wäre mit
Sicherheit nicht im Sinne Ihn nur deswegen anzuschaffen und
damit dem VM sozusagen dazu zu zwingen die nötigen Arbeiten
durchführen zu lassen, damit er hinterher nach
Mangelbeseitigung ein Grund hat den Hund wieder entfernen zu
lassen.
Ehrlich, ich hab eine Weile gebraucht um Diese Gedankengänge nachvollziehen zu können…sag, kann es sein dass der M dem VM nur eins auswischen will und jetzt abwägt was dessen nächster fieser Schritt sein könnte? Nach dem Motto „Immer zweimal mehr wie Du“ (oder…Dir zeig ich wo der Bartel den Most holt)
Wenn es Vorfälle gab, die zu diesem Verhalten geführt haben:
Dokumentieren, Fotos machen, ab zum Mieterschutzbund. Wenn der Mieter sich dort nicht helfen lassen will, bleibt noch der Anwalt oder ausziehen.
Aber nicht ein Lebewesen zum Spielball des Hierarchiekampfes zwischen M und VM machen. VM ist immer noch Eigentümer des Hauses und sowohl M als auch VM haben Rechte, aber auch Pflichten.
Wenn Mängel vorhanden sind, den VM schriftlich unter Angabe einer Frist davon in Kenntnis setzen.
Vielleicht helfen dem M auch diese Seiten:
http://www.mieterschutzbund-berlin.de/
http://www.mieterbund.de/
Gruß
Maja