Denkbare Nebenkostenproblematik

Hallo liebe Leser und Experten,

folgende Nuss gebe ich heute zu knacken:

Vermieter M. hat einen Verwalter V. für ein vermietetes Haus.

V. beauftragt die Mieterin L. mit den regelmäßigen Treppenhausreinigungen. Dafür erhält sie 1080,- Euro im Jahr, allerdings „schwarz“.

Außerdem beauftragt Verwalter V. einen weiteren Mieter S. mit einfachen Hausmeistertätigkeiten. Dafür erhält S. ganzjährig 300,- Euro.

Im April 2006 überwirft sich S. mit V. und beendet seine Hausmeistertätigkeit. Offiziell wird den Hausbewohnern danach kein neuer Hausmeister genannt. In der Folgezeit kommt lediglich zweimal pro Woche eine fremde Person und öffnet das Hoftor für die Müllabfuhr. Sonst ist keinerlei weitere Tätigkeit im Hause erkennbar.

In der Nebenkostenabrechnung für 2006 wird auf alle Mieter umgelegt (natürlich neben anderen Kosten):

  • für die Treppenhausreinigung ein Gesamtbetrag in Höhe von 1.900,- Euro, sowie
  • für „Hauswart“ ein Gesamtbetrag in Höhe von 1.187,- Euro.

Einzelne Mieter lassen sich Kostenbelege vorlegen: Es gibt für beide Kostenarten Belege in genannter Höhe, aber unterschrieben von unbekannten Personen.

Weil Mieterin L. ihre Reinigungsentgelte „schwarz“ bekommen hat und keinerlei Ärger mit Ämtern will, bittet sie darum, sie aus allen Auseinandersetzungen heraus zu halten.

Wie sollen sich die Mieter am besten verhalten?

Es dankt im Voraus
Herbie

Hallo

Wie sollen sich die Mieter am besten verhalten?

Was wollen sie denn überhaupt erreichen?

Greetz, T.

Hallo

Wie sollen sich die Mieter am besten verhalten?

Was wollen sie denn überhaupt erreichen?

Was die Mieter erreichen wollen? Dies:

  1. Eine korrekte, transparente, ehrliche Nebenkostenabrechnung mit nachvollziehbaren (!) Kosten.

  2. Falls ein Betrugsversuch vorliegen sollte, diesen zu entlarven, mit den evtl. notwendigen juristischen Folgen.

Herbie

Hallo

Wie sollen sich die Mieter am besten verhalten?

Was wollen sie denn überhaupt erreichen?

Was die Mieter erreichen wollen? Dies:

  1. Eine korrekte, transparente, ehrliche Nebenkostenabrechnung
    mit nachvollziehbaren (!) Kosten.

Es wäre wohl nicht verkehrt, dem Verwalter mit Hinweis auf die bekannten Fakten mitzuteilen, dass die beiden Belege nicht akzeptiert werden können und die NK-Nachzahlung daher entsprechend gekürzt werden musste.

  1. Falls ein Betrugsversuch vorliegen sollte, diesen zu
    entlarven, mit den evtl. notwendigen juristischen Folgen.

Die Angelegenheit in einem formlosen Schreiben dem Staatsanwalt deines Vertrauens schildern.

Greetz, T.