Hallo zusammen,
wenn ein Vermieter V die Mietkaution anlegt, ohne dem Mieter M zu sagen, wir die Kaution angelegt wurde und anschliessend, nach Beendigung des Mietverhältnisses nur einen Teil der Kaution ohne Begründung auszahlt, wie kann dann M berechnen, wie hoch die sich aus der Kaution ergebenden Zinsen sind? Im Klartext: welcher Zinssatz wird hier genommen?
fragende Grüße,
Ralph