Verzinsung Mietkaution

Hallo zusammen,

wenn ein Vermieter V die Mietkaution anlegt, ohne dem Mieter M zu sagen, wir die Kaution angelegt wurde und anschliessend, nach Beendigung des Mietverhältnisses nur einen Teil der Kaution ohne Begründung auszahlt, wie kann dann M berechnen, wie hoch die sich aus der Kaution ergebenden Zinsen sind? Im Klartext: welcher Zinssatz wird hier genommen?

fragende Grüße,

Ralph

Hallo Ralph,

darüber ist der VM dem M Rechenschaft schuldig.

Im Klartext: er muss es ihm sagen/schreiben.

Gruß!

Horst