Hallo liebe Community
Vielleicht kann mir jemand von euch/ihnen bei dem leidigen Thema Mietkaution ein, zwei Fragen beantworten…
Man stelle sich vor ein Mieter ist vor 10 Monaten, nach ordnungsgemäßer protokollierter Whg.übergabe ausgezogen und wartet seit dem auf die Rückzahlung seiner geleisteten Mietkaution.
Die ausstehenden Betriebskostenabrechnungen hat der Mieter mit einem Positivbetrag bereits erhalten, jedoch ebenfalls nicht den Betrag selbst.
Nach mehrmaligem Anschreiben ohne Antwort und ebenfalls unbeantworteten Anrufen, stellt sich nun die Frage, wie der Mieter je an seine Mietkaution und die Betriebskostenrückerstattung gelangen soll…
Man liest öfters von einer schriftlichen Fristsetzung…in welchem Umfang wäre diese denn vorzunehmen und wie könnte der Mieter überhaupt zu seinem Recht kommen?
Vielen Dank für Eure Antworten
Hallo Kutte,
zuerst einmal genügt ein einfaches Schreiben, in dem man schlichtweg auf Zahlung besteht, also etwa: „…bitten wir Sie nunmehr um Überweisung bis zum…“
Welche Frist man setzt, ist eigene Entscheidung. Üblich dürften meist zwei bis vier Wochen sein.
(Sollte das auch nicht fruchten, bleibt der übliche Weg über den gerichtlichen Mahnbescheid bis - eventuell - hin zur Klage. Aber soweit ist es zunächst noch nicht.)
Gruß!
Horst
Hallo Horst,
der Fragesteller hat, nach seiner Beschreibung, schon mehrfach ohne Antwort gemahnt. Ich würde hier gleich über Mahnbescheid/Vollstreckungsbescheid gehen, da der Vermieter in Verzug ist und nicht reagiert. Wenn der Vermieter seine Taktik nicht ändert, hat unser Fragesteller schon bald einen vollstreckbaren Titel. Ich habe bei dem Vermieter das Gefühl, dass er finanziell etwas schwach auf der Naht ist und mit dem Betrag andere dringendere Verbindlichkeiten beglichen hat. Da ist jetzt bei der Zwangsvollstreckung Eile geboten, sonst kommen noch andere Gläubiger zuvor. Wenn der Vermieter allerdings so pleite ist, dass bei ihm garnichts mehr zu holen ist, sollte man überlegen, ob man die Kosten für den Mahnbescheid überhaupt erst noch auslegt.
Gruss Hans-Jürgen
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