Mietminderung/Aufwandsentschädigung bei Heizausfal

Hallo,

angenommen der einzige Heizkörper im Wohnzimmer einer 2 Zimmer Wohnung ist für knapp einen Monatausgefallen. Der Mieter sagt dem Vermieter bescheid, der wiederum der Heinzungsfirma den Auftrag gibt das Problem zu lösen.
Beim ersten Besuch vor Weihnachten sagt der Monteur das ein Ventil getauscht werden muss. Beim zweiten Termin 3 Wochen später wird das Ventil getauscht, es tritt aber keine Besserung auf. Erst beim dritten Versuch als ein Monteur mit Meister kommt wird erkannt das die Ventile, die beim zweiten Besuch schon kontrolliert wurden nicht richtig aufgedreht sind. Der Heizkörper bekommt innerhalb von 10 Minuten die richtige Temperatur.

Weiterhin wird angenommen, dass das Problem seit Einzug besteht aber wegen des milden Herbst erst im Dezember erkannt wurde. D.h. die Firma hat die Abnahme und Qualitätsicherung nicht richtig durchgeführt.

Was würde einem Mieter, der wegen den ganzen Besuchen 3 Stunden Arbeitszeit verloren hat und etliche Telefongespräche auf eigene Rechnung bezahlt hat zustehen?

Wäre der Vermieter überhaupt verpflichtet eine Entschädigung (Pauschal oder %-Mietminderung) zu leisten, wenn er direkt zwischen Mieter und Firma vermittelt hat und an dem Problem an sich eigentlich gar nicht Schuld hat?

Könnte der Mieter wenigstens eine Pauschale Entschädigung für seine Unkosten/Unanehmlichkeiten erhalten?

Was würde einem Mieter, der wegen den ganzen Besuchen 3
Stunden Arbeitszeit verloren hat und etliche Telefongespräche
auf eigene Rechnung bezahlt hat zustehen?

Wäre der Vermieter überhaupt verpflichtet eine Entschädigung
(Pauschal oder %-Mietminderung) zu leisten, wenn er direkt
zwischen Mieter und Firma vermittelt hat und an dem Problem an
sich eigentlich gar nicht Schuld hat?

Könnte der Mieter wenigstens eine Pauschale Entschädigung für
seine Unkosten/Unanehmlichkeiten erhalten?

Moin,
ein M ist verpflichtet Mängel umgehend dem VM zu melden. Der VM ist verpflichtet den Mangel umgehend beheben zu lassen. Der M ist während der Zeit des Mangels u.U. zu Mietminderung berechtigt (Ein gewisses Procedere ist dabei zwingend einzuhalten). Um den Mangel beheben zu lassen ist der M verpflichtet zu normalen Geschäftszeiten den Zugang zur Wohnung zu gewährleisten.
Entschädigung wofür? Dafür dass ein Schaden schnellstmöglich behoben wurde?

mfG
Hi