Hallo,
was würdet Ihr in folgendem Fall tun:
In einer Mietwohnung wohnen ein Mann und sein erwachsener Sohn. Dann zieht die schwangere Freundin des Sohnes mit ein und irgendwann ist natürlich das Baby da. Sprich, es wohnen dann der Mann (Großvater des Babys), der Sohn (also Vater des Babys) mit Freundin und Baby in dieser Wohnung. Der Mietvertrag besteht seit 1969 (DDR).
Der Vermieter wurde mündlich darauf hingewiesen und hat daraufhin ein Schreiben geschickt, in dem er den Großvater auffordert, einen Untermietvertrag zu stellen, womit ein Untermietzuschlag von 20€ fällig würde.
Ist das rechtlich in Ordnung? Warum ein Untermietvertrag, die Freundin und Baby zahlen ja schließlich nichts an den Großvater, warum auch, es ist doch eine Familie (Hochzeit von Sohn und Freundin dieses Jahr)!?
Reicht es nicht, dem Vermieter schriftlich mitzuteilen, wer jetzt alles in der Wohnung wohnt und dass es sich um Familie handelt?
In dem Mietvertrag steht nur der Großvater, weil es die Kinder zu dem Zeitpunkt(1969) noch gar nicht gab. Die Familie bestand irdengwann aus 5 Personen, zwischenzeitlich aus 2 Personen und nun eben 4 Personen.
(Die Nebenkosten werden auf die Wohnungsgröße umgelegt, falls das wichtig ist.)
Kann mir jemand sagen, was in so einem Fall zu tun ist?
Vielen Dank,
Gruss Claudia