Kosten für nachträglichen Fahrstuhl

Hallo,

in einem Berliner Altbau wurde nachträglich ein Fahrstuhl eingebaut (damit sich die Dachgeschosswohnung überhaupt vermieten läßt.)
Die Mieter, die den Fahrstuhl benutzen wollen, bekommen einen Schlüssel dafür und sollen vorerst 50€ im Monat zahlen. Am Ende des Jahres will der Vermieter die tatsächlich angefallenen Kosten auf die Fahrstuhlbenutzenden Mietparteien umlegen, sprich, es kann auch auf 100€ oder so hinauslaufen, die dann rückwirkend gezahlt werden müssten.
Die Kosten pro Mietpartei hängen auch davon ab, wieviele Mietparteien den Fahrstuhl überhaupt benutzen wollen und sich beteiligen. Sprich, es ist in keinster Weise abzusehen, auf welchen Betrag es hinausläuft.
Ist das rechtlich so in Ordnung? Ich meine, selbst wenn man mit den 50€ leben könnte, darf der Vermieter rückwirkend mehr Geld fordern?

Danke,
Gruß Claudia

Hallo Claudia

Grundsätzlich darf der VM wohnwertverbessernde Massnahmen durchführen und ggfs. die Miete entsprechend erhöhen > § 559 BGB > Jahresmiete um 11% der (anteiligen) Kosten
http://dejure.org/gesetze/BGB/559.html
Unter Umständen sogar trotz Widerstand einzelner Mieter.

Hier handelt es sich jedoch um eine freiwillige Vereinbarung, da der VM es den Mietern freistellt, an der Verbesserung und den Kosten zu partizipieren. Dagegen spricht grundsätzlich nichts.

Der VM hat aber doch sicher ein Kostenangebot (oder sollte es haben), sodass die zu erwartenden (anteiligen) Mietzuschläge im Vorfeld genauer bestimmt werden können.

Auch trotz womöglich vorhandener Glaskugel und hellseherischen Fähigkeiten wird der VM aber nicht sicher voraussagen können, wieviele Parteien sich letztendlich beteiligen.

Z.B. könnte man aber zunächst mal nur sammeln/erklären „ich habe grundsätzlich Interesse, mache meine endgültige Zustimmung aber von den voraussichtlichen Kosten abhängig“ - und erst dann eine definitive Zusage/Vereinbarung treffen.

LG Rudi

Hallo Rudi,

Der VM hat aber doch sicher ein Kostenangebot (oder sollte es
haben), sodass die zu erwartenden (anteiligen) Mietzuschläge
im Vorfeld genauer bestimmt werden können.

dann könnte er ja auch den maximalen Betrag (falls nur eine Partei sich beteiligt) angeben, aber dann würde vermutlich keiner den Fahrstuhl benutzen wollen.

Vielleicht ist es am besten, sich erstmal zurückzuhalten. Bisher ging es ja auch ohne Fahrstuhl. Und am Ende des Jahres müßten die Kosten ja feststehen.

Danke für Deine Antwort!!
Viele Grüße,
Claudia