wöchentlicher Proberaum- Kündigungsfrist?

Wenn für einen kleinen Chor ein Raum eines Bürgervereines für einen Abend pro Woche angemietet wurde, in dem Mietvertrag aber kein Wort zum Thema Kündigungsfrist steht, gilt dann auch die gesetzliche Frist? Obwohl es sich hier nur im die Nutzung von einem Abend pro Woche handelt? Kann der Vermieter darauf bestehen? Vielen Dank für Tipps. Gruß, Daniela Graß

Ist nichts anderes vereinbart, dann gelten generell die gesetzlichen Bestimmungen.
Hier > § 580a Kündigungsfristen für andere Sachen (als Wohnraum)
http://dejure.org/gesetze/BGB/580a.html

Beachte die Unterscheidung nach Mietzahlungszeitraum!

Rudi

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