Miete nicht eingezogen

Hallo Wissende,

Person A hat der Hausverwaltung eine Einzugsermächtigung erteilt, die berechtigt, die monatliche Miete (warm) einzuziehen. Diese musste wegen Wechsel der hausbesitzenden Gesellschaft im Dezember erneuert werden, lag der Hausverwaltung aber Mitte Dezember vor.

Nun stellt A bei Überprüfung der Kontoauszüge fest, dass die Miete für Januar nicht abgebucht wurde.

Ist A verpflichtet, dies Versäumnis der Hausverwaltung zu melden?
Wann würde die Angelegenheit als „verjährt“ gelten?

Gruß sannah

Hallo sannah,

ich hoffe dass diese Frage wirklich nur hypothetischer Natur war!

Wie kann man auf die Idee kommen, dass man die geschuldete Zahlung einer Miete erlassen bekommt, wenn der Vermieter/Verwalter seine Einzugsermächtigung nur mal nicht zum üblichen Termin ausübt?

Wundert sich
BT

Kein Grund zur Aufregung.

Die erste Frage ist ja schon mal mit einem klaren Nein zu beantworten. Nein, der Mieter muss NICHT auf die fehlende Abbuchung hinweisen.

Und die zweite Frage bezieht sich doch ganz ausdrücklich auf Verjährung. Warum sollte man so etwas nicht fragen dürfen? Antwort: drei Jahre.

Levay

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Hallo Levay,

ich rege mich aber auf!
Meine hier sofort auftauchende Frage lautet nämlich:

WAS, wenn der Vermieter / die Hausverwaltung zwei mal hintereinander das Einziehen vergisst?

Ist der Mieter dann wegen zwei Mal in Folge nicht bezahlter Miete in Gefahr fristlos gekündigt zu werden,
oder kann er sich auf jeden Fall auf die erteilte Einzugsermächtigung berufen?

Meint BT

Hallo Beuteltier,

die Frage ist insofern hypothetisch, da Person A die Hausverwaltung natürlich benachrichtigen wird. Eben genau deshalb:

Ist der Mieter dann wegen zwei Mal in Folge nicht bezahlter
Miete in Gefahr fristlos gekündigt zu werden,
oder kann er sich auf jeden Fall auf die erteilte
Einzugsermächtigung berufen?

Aber man wird ja wohl mal fragen dürfen …

Es grüßt
sannah