Austausch von Wasseruhren umlegbar?

Hallo,

sind die Kosten für den Austausch von Wasseruhren, d.h.

  • Kosten für neue Wasseruhren,
  • Eichgebühren
  • anteilige Montage
  • anteilige Anfahrt des Monteurs
    auf den Mieter umlegbar?

Viele Grüße
Emily

ght

Ganz so schlicht kann/sollte man das m.E. nicht sagen.
Werden Wasseruhren ausgetauscht, weil sie defekt sind oder weil das der VM aus sonstigen Gründen so will, dann gehen die Kosten zu Lasten des Vermieters.

Werden sie aber wegen Ablauf der Eichfrist/zwecks Nacheichung ausgetauscht, dann gehören die damit verbundenen Kosten zu den umlagefähigen Betriebskosten.

z.B.
http://bfw-gohl.de/faq/eichung.htm
http://www.erwin-ruff.de/eichung.html

Rudi

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Moin, Rudi,

wenn jemand nach dem Austausch von Wasseruhren fragt, gehe ich nicht davon aus, dass die alle gleichzeitig kaputtgegangen sind.

Gruß Ralf

Hallo Ralf
da haste wahr …

Aber manche gucken auch später mal im Archiv und denken nicht weiter, wenn sie meinen, was für sie erfreuliches gefunden zu haben :wink:

Rudi

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