Mietwohnung kündigen - 3 Monate K-frist ?

Mal angenommen eine ältere Person zieht in ein Seniorenheim um und möchte ihre Mietwohnung mit einer Frist von 3 Monaten kündigen. In ihrem Mietvertag ( schon sehr alt z.B. 1973 ) wurde aber eine K-frist von 3 Monaten und 8 Tagen zum Quartalsende vereinbart.
Welche K-frist gilt dann wohl jetzt ?? Die 3 Monatsfrist von einem beliebigen Datum an oder die im Mietvertrag vereinbarte Frist zum Quartalsende ??

Hallo Petra,

das kommt auf die Formulierung an. Wenn im Mietvertrag steht „gemäß gesetzlichen Bestimmungen bzw. mit einer Frist von 3 Monaten bla bla bla“ dann gelten auch für Altverträge die neuen gesetzlichen Regelungen von 3 Monaten nach Kündigung.

Wenn aber explizit eine wie von dir beschrieben Kündigungsfrist ausformuliert wurde ohne auf die etwaige Gesetzeslage Bezug zu nehmen, dann ist m.E. eine Individualvereinbarung geschlossen worden, die gilt.

Im Zweifelsfall eine solche Formuierung von Fachleuten prüfen lassen.

Gruß
Nita