3 Mietparteien in einem Haus mit 3 vermieteten Eigentumswohnungen halten sich nicht an den Mietvertrag bzw. den darauf aufbauenden Hausreinigungs- und und Gartenpflegeplan, der einen wöchentlichen Wechsel der Reinigung und Gartenpflege vorsieht. Wir Eigentümer müssen jetzt reagieren und haben auch schon überlegt, die Arbeiten zu vergeben und die entstehenden Kosten den Mietern im Rahmen der Betriebskosten aufzuerlegen. Habe eine entsprechende Klausel im Mietvertrag, dass Mieter einer Änderung der Betriebskostenregelung für den Fall zustimmt, dass Hausreinigung und Gartenpflege nicht mehr auf Grundlage eines Reinigungs- und Gartenpflegeplanes erfolgt, sondern durch einen Dritten durchgeführt werden.
Wie sollte man am sinnvollsten vorgehen? Anschreiben an die Mieter, dass Mängel festgestellt worden sind, und zwar bereits seit längerer Zeit, und jetzt beabsichtigt ist, die Arbeiten zu vergeben ? Welche Kosten können denn da evtl. zB pro Woche entstehen, bei zB 3-4 Stunden Zeitaufwand ? Gibt es Erfahrungswerte, wie die Stunde Hausreinigung und die Stunde Gartenpflege berechnet werden kann ? Hat jemand für ein solches Schreiben ein Musterschreiben verfügbar ?
Ein Problem könnte noch entstehen, wenn die beiden anderen Vermieter in ihren Mietverträgen die Klausel nicht aufgenommen haben ( ist mir zurzeit noch nicht bekannt) dass Mieter - fall notwendig - bei Vergabe der Arbeiten an Dritte mit der Einbeziehung der Kosten in die Betriebsausgaben einverstanden ist.
Danke im Voraus für eure Hilfe
Anschreiben an die Mieter, dass Mängel festgestellt worden sind, und zwar bereits seit längerer Zeit, und jetzt beabsichtigt ist, die Arbeiten zu vergeben ?
Denkbar bei bei der erwähnten Mietvertragsgestaltung.
Ansonsten reicht das so pauschal nicht
Wenn der Mieter im Mietvertrag die Pflicht zur Selbstausführung hat, dann hat er auch das Recht dazu … - einseitige Vertragsänderung nicht möglich - also immer heikel soweit nicht mietvertraglich Vorsorge getroffen wurde.
Bei Recht zur Selbstausführung ist für jedes einzelne Pflichtversäumnis erforderlich
> Abmahnung wegen Nichterfüllung mietvertraglicher Pflichten (explizit aufgeführt: welche Pflichtverletzung - wann - durch wen)
> Frist zur Nacherfüllung mit Ablehnungsandrohung, d.h. nach erfolgloser Nachfristverstreichung Drittausführung
Ein rechtssicheres Vorgehen also eigentlich praktisch kaum umzusetzen …
Ebenso: ein vom Vermieter/Verwalter vorgegebener Reinigungsplan, damit letztlich eine Kontrolle/Nachweis der Unterlassung möglich ist (der scheint ja schon zu existieren).
Zeitaufwand
Reinigung Treppenhaus/Allgemeinflächen im Haus im 3-Parteienhaus nach meinen Erfahrungen max. 1 Stunde wöchentlich (fegen + Nassreinigung Bodenflächen) - alle 4 Wochen + 1 Stunde (Fenster, Geländer, Wände/Spinnweben, Haustüre etc.).
Gartenpflege je nach Jahreszeit sehr unterschiedlich
evtl. noch Außenflächen/Hof ?, Winterdienst?
Letztendlich lässt sich kein fixer Gesamtaufwand schätzen > sinnvollerweise Stundennachweis vereinbaren (z.B. für jeden kontrollierbar im Treppenhaus aufgehängt)
Kosten
Na überleg mal - 'ne Firma, die ihrem Mitarbeiter nur 10 Euro/Std zahlt muss inkl. gesetzl. Sozialleistungen/Abgaben mind. 20 Euro/Std berechnen … gärtnerische Arbeiten bei uns eher 15=30 Euro/Std … jeweils plus 19% Mwst …
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