Hallo liebe Experten,
ein Mieter der über mehrere Monate tagtäglich und auch in der Nacht ruhestörenden Lärm verursacht hat von der Hausverwaltung 2 Abmahnungen bekommen. Insgesamt notieren sich 3 Mieter von dem Haus die Zeiten, an denen es sehr laut, durch Gröhlen, laute Musik, Möbelrücken und poltern, bei dem besagten Mieter, zu geht. Die Polizei musste auch schon öfters geholt werden, Nachbarn die ihn gebeten haben seine Musik leiser zu stellen hat er beschimpft und Prügel angedroht. Leider haben alle Mieter den Eindruck, dass alles nichts nützt. Eine lange Liste mit den lauten Zeiten des Mieters geht jetzt wieder an die Verwaltung. Was erwartet den rücksichtslosen Nachbarn? Gar nichts? Er scheint sich sicher zu sein, dass er seine Rücksichtslosigkeit ausleben kann.
Vielen Dank im Voraus
Heike
Bedauerlicherweise gibt es tatsächlich solche Menschen. Auch die derartiges glauben. Aber damit ist er im Irrtum. Da er bereits abgemahnt wurde droht ihm im Wiederholungsfall die fristlose Kündigung.
Soweit die Theorie.
Denn zieht dann freiwillig nicht aus, müsste der Eigentümer auf Räumung klagen. Und das kann dauern.
Hallo
wenn jemand permanent gegen die Hausordnung verstösst und 2 Abmahnungen bekommen hat, kann er mit der fristlosen Kündigung rechnen, aber das müsste die HV eigentlich wissen.
Danke für Antwort, das Verhalten des Nachbarns ist wirklich unmöglich. Man kann es schon kommen sehen, da werden alle im Haus Pech haben, denn der Mieter wird sicher nicht freiwillig ausziehen. Vielleicht weiß er, dass eine Räumungsklage langwierig ist und fühlt sich deshalb so sicher. Auch haben 2 Mieter durch den Nachbarn schon gesundheitliche Probleme, das ist schon alles heftig.
Liebe Grüße
Heike
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Vielen Dank für die Antwort. Die HV sagt nur, dass die was eingeleitet haben, ansonsten hält die sich zurück.
Liebe Grüße
Heike
allo
wenn jemand permanent gegen die Hausordnung verstösst und 2
Abmahnungen bekommen hat, kann er mit der fristlosen Kündigung
rechnen, aber das müsste die HV eigentlich wissen.
Danke für Antwort, das Verhalten des Nachbarns ist wirklich
unmöglich. Man kann es schon kommen sehen, da werden alle im
Haus Pech haben, denn der Mieter wird sicher nicht freiwillig
ausziehen. Vielleicht weiß er, dass eine Räumungsklage
langwierig ist und fühlt sich deshalb so sicher. Auch haben 2
Mieter durch den Nachbarn schon gesundheitliche Probleme, das
ist schon alles heftig.
Liebe Grüße
Heike
Dann sollten sich die Mieter zusammen schließen und der Hausverwaltung auf’s Dach steigen. Als erstes sollte man Mietminderung ankündigen und auch vornehmen. Wenn es um’s Geld geht, werden auch Verwaltungen munter.
Und dauernde Ruhestörung ist ein Mietminderungsgrund!!!
Bedauerlicherweise gibt es tatsächlich solche Menschen. Auch
die derartiges glauben. Aber damit ist er im Irrtum. Da er
bereits abgemahnt wurde droht ihm im Wiederholungsfall die
fristlose Kündigung.
Soweit die Theorie.
Denn zieht dann freiwillig nicht aus, müsste der Eigentümer
auf Räumung klagen. Und das kann dauern.
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Danke für den Tipp, das mit der Mietminderung könnte man als nächstes mit in den Brief schreiben.
Liebe Grüße
Heike
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Die Antwort der Vorrednerin möchte ich noch mal unterstreichen.
Tritt die restliche Hausgemeinschaft, zumindest ein großer Teil, gemeinschaftlich auf und fordert gemeinschaftlich von der Verwaltung sofortige Abstellung des „Übels“, hat dies eine sehr große Wirkung.
Denn andernfalls muss der Eigentümer, welcher nachher seiner Verwaltung Vorwürfe machen wird, damit rechnen, dass ihm die Mieter weglaufen. Abgesehen von der Mietminderung.
Sollte die Hausverwaltung nicht recht reagieren wollen, empfiehlt sich umgehend an den Eigentümer direkt zu wenden.
Danke für die Antwort.
Das Haus gehört einer Wohnungsgesellschaft, da kann man sich nur an den Verwalter wenden und hoffen, dass er das Richtige tut. Das Haus ist zudem recht groß, nur die unmittelbaren Nachbarn von dem störenden Nachbarn fühlen sich lärmbelästigt.
Liebe Grüße
Heike
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Hallo Heike
wenn es so krass ist würde ich der Hausverwaltung einen letzten Brief schicken mit einer Fristsetzung und denen mitteilen das man,wenn diese Frist erfolglos verstreicht , dann sofort ohne weitere Ankündigung die Miete kürzt.Bei Google hab ich zur Mietkürzung das gefunden:
Lärm durch häufiges und lautes Feiern von Mitbewohnern: 20 % - LG Dortmund in DWW 1983, S. 283.
Wenns ans Geld geht und ihr schon mehrere seid wird das wohl helfen
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Vielen Dank für die Antwort.
Mit dem Verwalter wurde Kontakt aufgenommen, der sagte, dass die Mieter sich die Zeiten aufschreiben sollen, an denen es sehr laut beim ruhestörenden Nachbarn zugeht. Je mehr Briefe er hat, desdo besser, sonst könnte er vor Gericht nichts bewirken. Also sammeln wir fleissig seit November die Zeiten. Jetzt sind schon 7 Briefe zum Verwalter gesendet worden. Wenn man sihc die Briefe oder Protokolle so anschaut, verging bis heute nicht ein Tag, andem der Nachbar nicht unmöglich laut war.
Liebe Grüße
Heike
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Hallo
na, dann soll er mal etwas damit anfangen.
Wenn ihr der HVW jetzt noch mitteilt, dass ihr alle aufgrund der Belästigung ab sofort die Miete um 10% mindert, hilft ihm das vielleicht mal auf’s Pferd. Denn 3 Monate Lärmprotokoll sollten eigentlich ausreichend sein.