Hallo,
Eine Optimierungsaufgabe:
nehmen wir an, Ehepaar X besäße ein EFH mit einem ausgebauten Hobbykeller, den es nicht nutzt und statt dessen als Wohnraum vermietet.
Der Mieter darf außerdem das EG des EFH benutzen (incl. Küche Gäste-WC etc.) Der Mieter hat in der Waschküche eine eigene Dusche.
Auf Grund der gemeinsam genutzten Einrichtungen kann eine getrennte Verbrauchserfassung nicht erfolgen. Wie rechnet man dann die Nebenkosten ab? Es geht dabei v. a. um das Finanzamt, da der Mieter eine Pauschalmiete incl. der Nebenkosten bezahlt.
Was wäre korrekt:
- Abrechnung nach Personenzahl (= Mieter zahlt 1/3 der NK)
- Abrechnung nach Fläche (= Mieter zahlt (Hobbyraum + 1/3 EG) / Gesamtfläche)
- irgendwas anderes?
Steuermäßig soll dabei das rechtlich maximal mögliche rauskommen.
Gruß, Niels
Hallo Niels,
wie wäre es denn, wenn du zukünftig zunächst mal versuchst DEINE Aufgabe selbst zu lösen und ggfs. um Meinungen zu deinem Lösungsansatz bittest - schließlich sollst/willst Du ja auch was lernen 
Wenn der Mieter eine Pauschale zahlt, dann ist in der Anlage V die Einnahme inkl. der Betriebskostenpauschale als Gesamteinnahme anzugeben.
Aufgeteilt werden müssen bei einer vereinbarten Pauschale die anteilig auf die vermieteten Räume/Flächen entfallenden Betriebskosten nur zwecks steuerlicher Geltendmachung als Werbungskosten.
Korrekt wäre es m.E. sich da an § 556 BGB zu halten > mangels einer abweichenden Vereinbarung gilt der Umlageschlüssel anteilige „m²-Wohnfläche“.
Auch im Steuerrecht wird bezüglich der verhältnismäßigen Zuordnung von mit auf Vermietungseinkünften zusammenhängenden Ausgaben ebenfalls explizit auf m² verwiesen bzw. „andere sachgerechte Aufteilungsschlüssel“ z.B. m³ umbauter Raum.
Die Kosten gemeinschaftl. benutzter Flächen sind dann eben nach jeweiligem Anteil der Alleingenutzten Flächen (m²/m³) aufzuteilen.
Natürlich könnte man da auch „optimieren“, wenn man die sachl. Angemessenheit „seines“ Aufteilungsschlüssels schlüssig darlegen und ggf. beweisen kann. Eine Vereinbarung mit dem Mieter könnte ja auch mündlich erfolgt sein …
Erwartet derjenige, der die Aufgabe gestellt hat, denn eher eine kreative oder ein ganz nüchterne Antwort?
Rudi
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Hallo,
Eine Optimierungsaufgabe:
die zwei Worte hätte ich wahrscheinlich weglassen sollen (dienten eigentlich nur als Zeichen der Fiktivität)
wie wäre es denn, wenn du zukünftig zunächst mal versuchst
DEINE Aufgabe selbst zu lösen und ggfs. um Meinungen zu deinem
Lösungsansatz bittest - schließlich sollst/willst Du ja auch
was lernen 
es ist tatsächlich MEINE Aufgabe. Sie ist in meinem Gehirn entstanden und zwei Lösungsansätze habe ich präsentiert. In meinem Beruf habe ich weniger mit solchen Dingen zu tun. Deshalb kann ich mich auch nur grob an die Lösung annähern.
Erwartet derjenige, der die Aufgabe gestellt hat, denn eher
eine kreative oder ein ganz nüchterne Antwort?
derjenige hat seine Zähler abgelesen und überlegt, was er mit den Werten anfangen soll.
Trotzdem vielen Dank. Die Lösung mit der Wohnfläche ist wohl dann korrekt.
Gruß, Niels