Wessen Sache ist die Nachmietersuche + EBK?

Hai,

ein Mieter kündigt die Wohnung fristgerecht (3 Monate), alles soweit in Ordnung.

Der Mieter hat vom Vormieter eine Einbauküche übernommen und bezahlt. Das Thema ist wohl nicht Sache des Vermieters.

Aber dennoch - Frage:

  1. Generell ist die Nachmietersuche nicht Sache des Mieters, ja?
  2. Wenn der jetzige Mieter nicht selbst einen Nachmieter sucht/findet, was wird aus der EBK, sofern er sie nicht mitnimmt? Hat er ggf. Anspruch auf Zahlung eines Abstandes bei Übernahme durch einen Nachmieter? Sie dürfte doch eigentlich in seinem Eigentum stehen…

Hab grad da irgendwie einen Knoten im Gedanken :wink: Vielen Dank vorab für die Aufklärung!

Schnägge

Hi!

Der Mieter hat vom Vormieter eine Einbauküche übernommen und
bezahlt.

Also ist der derzeitige Mieter Eigentümer der EBK.

Hat er ggf. Anspruch auf Zahlung eines Abstandes bei
Übernahme durch einen Nachmieter?

Reine Verhandlungssache. Wenn der Nachmieter die EBK nicht will, muss der derzeitige Mieter sie entfernen. Ansonsten müssen sie sich auf den Preis einigen, bishin zu geschenkt.

Major

  1. Generell ist die Nachmietersuche nicht Sache des Mieters,

nein, wieso auch? Kündigung unter Beachtung der gesetzlichen Frist und die Sache ist fertig.

bis denne
Felix

Der Mieter hat vom Vormieter eine Einbauküche übernommen und
bezahlt. Das Thema ist wohl nicht Sache des Vermieters.

  1. Wenn der jetzige Mieter nicht selbst einen Nachmieter
    sucht/findet, was wird aus der EBK, sofern er sie nicht
    mitnimmt?

Noch ein anderer denkbarer Fall:

VM stimmt nicht der NM-Suche zu und der folgende NM will die Küche nicht übernehmen: Dann muss der M und somit E der EBK diese entfernen, verwerten oder entsorgen. :smile:

Gruß,
-Efchen

Hallo

kein Mieter muss sich um einen Nachmieter kümmern, es sei denn, er kennt zufällig jemand, der eine Wohnung sucht. Dann kann er dem VM den Mieter vorschlagen, den dieser aber nicht akzeptieren muss.

EBK ist jetzt Eigentum des Mieters, die er entweder dem Nachmieter anbieten kann, wenn dieser sie nicht möchte, muss er die Küche ausbauen oder anderweitig verkaufen.