Keine Dusche und Schimmel,Mietminderung?

Hallo!
Angenommen, bedingt durch einen Wasserrohrbruch ist in einem Raum eine ca. 0,75qm große Fläche nass und hat Schimmelansatz, der Nebenraum ist das Bad, dort musste wegen des Rohrbrucchs die Dusche raus und wird, weil die Wand trocknen muss, erst in ca. drei Wochen wieder gesetzt werden, also ist für die Zeit keine Dusche vorhanden.
Das Bad muss in dieser Zeit gut geheizt und gelüftet werden, damit es austrocknen kann, der andere Raum ebenfalls.
Kann man da eine Mietminderung vornehmen, und wenn ja, in welcher Höhe? Wie macht man diese Minderung geltend, einfach weniger Miete zahlen, vorher ankündigen? Die Sätze und Regelungen, die ich gegoogelt habe sind sehr unterschiedlich.
Vielen Dank für Tipps!
LG
elviretta

ja

Kann man da eine Mietminderung vornehmen,

Auf jeden Fall. Es stellt eine erheblich Beeinträchtigung der Nutzung der Mietsache dar dar.

und wenn ja, in
welcher Höhe?

Darüber werden sich Mieter und Vermieter wahrscheinlich streiten. Der Mieter sollte sich an vergleichbaren Fällen orientieren, auch ggf. unter Zusammenrechnung der Mängelprozente wenn es nur Einzelmängel zu finden gibt.

Wie macht man diese Minderung geltend, einfach
weniger Miete zahlen, vorher ankündigen?

Ankündigen mit der Aufforderung der Mängelbeseitigung. Nachträglich geht da nix mehr!

Die Sätze und
Regelungen, die ich gegoogelt habe sind sehr unterschiedlich.

Einfach den höchsten nehmen, der Vermieter bietet dann den niedrigsten und in der Mitte trefft ihr euch.