Hallo,
angenommen: ein Mieter zahlt einfach nicht mehr. Der Vertrag sieht vor bis zum 3. eines Monats zu zahlen. Wie würde man rechtlich korrekt vorgehen?
Gruß,
Michael
Hallo,
angenommen: ein Mieter zahlt einfach nicht mehr. Der Vertrag sieht vor bis zum 3. eines Monats zu zahlen. Wie würde man rechtlich korrekt vorgehen?
Gruß,
Michael
Hallo,
wenn zwei Mal hintereinander die Miete nicht (oder zu einem großen Teil nicht)gezahlt wurde berechtigt das den VM zur fristlosen Kündigung. Eine vorangegangene Abmahnung ist nicht nötig.
Wenn der Mieter trotz fristloser Kündigung nicht auszieht, bleibt nur die Räumungsklage, oder man versucht es so:
http://www.focus.de/immobilien/mieten/mietnomaden
Gruß
Maja
wenn zwei Mal hintereinander die Miete nicht (oder zu einem
großen Teil nicht)gezahlt wurde berechtigt das den VM zur
fristlosen Kündigung.
Der Vollständigkeit halber:
Gilt das nicht auch für 2x verspätete Zahlung, auch wenn es nur um einen Tag ist?
Gruß,
-Efchen
Hallo Efchen,
wenn mehrmals die Mietschuld nicht zum vertraglich vereinbarten Termin beim VM eingeht, kann das ebenfalls eine fristlose Kündigung nach sich ziehen…
Der Mieter hat dafür zu sorgen, dass die Miete vertragsgemäß beim VM eingeht.
Doch soweit ich weiß ist bei einer Kündigung durch verspätete Mietzahlungen eine vorangegangene Abmahnung (und Aufforderung zur termingerechten Zahlung) notwendig.
Aber es kann auch ganz anders aussehen:
http://www.recht-in.de/urteile/urteilzeigen.php?u_id…
Gesetze im Netz:
http://dejure.org/gesetze/BGB/543.html
http://dejure.org/gesetze/BGB/569.html
Gruß
Maja
Der Vollständigkeit halber:
Gilt das nicht auch für 2x verspätete Zahlung, auch wenn es
nur um einen Tag ist?Gruß,
-Efchen
Hallo
bei verspäteter Mietzahlung um jeweils 1 oder 2 Tage muss man schon einen sehr mieterfeindlichen Richter bekommen, damit dieser die Kündigung bestätigt.
Bei Nichtzahlung bleibt nur der Mahnweg, MB und VB oder eine Urkundenklage.