Hallo!
Folgender Fall:
Vermieter und Mieter teilen sich ein Zweifamilienhaus. Mieter oben, Vermieter unten.
Es gibt eine Doppelgarage -inner Mitte nicht getrennt- die beide Parteien nutzen. Der Vermieter hat sein Auto drin stehen, die Mieter ihre Fahrräder, Autoreifen und Motorrad. Mieter brauchen keine Miete für die Garage zahlen. Neulich wurde ein Fahrrad des Mieters geklaut, aus der offenen Garage. Seitdem wurde abgemacht, dass beide Parteien ihre Garagentür immer abschließen. Nun tun dies aber die Vermieter nicht, Mieter haben Angst vor weiterem Geklaue und bitten die Vermieter -schon mehrfach- sich an die Abmachung zu halten. Diese kommen dem aber immer häufiger nicht entgegen, im Gegenteil. Tun sie es aus Absicht, um Ärger zu verursachen?!
Vermieter „Wenn wir die Garage mal nicht abschließen, ist das unsere Sache. Ihr habt die Garage umsonst und nicht gemietet. Wenn euch der Platz zu gefährlich erscheint, müsst ihr irgendeine Garage mieten.“
Was kann man als Mieter tun? Wenn nun doch wieder was geklaut wird, kann man die Vermieter irgendwie dafür verantwortlich machen?
Brauche DRINGEND ne Lösung! Die Streitereien scheinen bald zu eskalieren.
Beispielsweise stellt der Vermieter seine Schuhe sehr oft direkt in den Haustürbereich. Das stört den Mieter., das sie auf dem Weg nach oben im Weg stehen. Bittet ebenfalls um etwas Rücksicht.
Vermieter:„Es ist unser Haus. Da können auch mal unsere Schuhe bei unserer Haustür stehen.“
Wie kann man da als Mieter reagieren? Muss man sich sowas gefallen lassen?
Vielen Dank im Vorraus.
Marina
Hallo!
Folgender Fall:
Vermieter und Mieter teilen sich ein Zweifamilienhaus. Mieter
oben, Vermieter unten.
Wie kann man da als Mieter reagieren? Muss man sich sowas
gefallen lassen?
Lies mal:
http://www.swr.de/ratgeber-recht/archiv/2004/02/22/i…
Und ehrlich gesagt, wäre ich der Vermieter, wüsste ich was ich täte.
Major
Hallo Marina,
die Mieter werden hier sicherlich was Passendes finden:
http://www.formblitz.de/index.php?p=508&search=K%FCn…
Ist keine Besserung der Situation zu erwarten, sollten sich die beiden Parteien schnellstmöglich trennen, auch wenn die Mieter keine Lust auf Umzug haben.
LG
Tollkirsche
Mir scheint, als würden die Vermieter die Mieter nun mit allen Mittel rausekeln, sodass diese alsbald kündigen. Aus welchem Grund auch immer. Sie sind weder laut noch stören sie sonst irgendwie. Sie wollen nur ihre Ruhe. Der Stress kommt ausschließlich von den Vermietern.
Die Mieter wollen keinen Streit, können aus finanziellen Gründen auch zur Zeit nicht ausziehen.
Kann man den Vermietern irgendwie schonend beibringen, dass auch die Mieter Rechte in der Wohnung haben? Beispielsweise das mit den Schuhen im Eingangsbereich. Nun liegen absichtlich immer Schuhe der Vermieter im Weg. Es ist doch ein gemeinsamer Nutzraum. Schließlich muss man ja dort hindurch, um zur Wohnung zu kommen. Die Schuhe müssen weg, oder muss man sich das als Mieter gefallen lassen?
Laut dem Bericht von Kottan habe ich das jetzt so verstanden, dass man als Mieter auf jedenfall 3 Monate Kündigungsfrist hat? Sie wohnen knapp 2 Jahre drin und es wurde nichts extra vereinbart im Vertrag,von wegen Zweifamilienhaus, ist sozusagen ein Standardvertrag.
Wegen Streitigkeiten und weil die Vermieter alles tun um die Mieter schnell rauszubekommen, kann man doch als Mieter keine fristlose Kündigung erwarten, oder?
Hallo!
Kann man den Vermietern irgendwie schonend beibringen, dass
auch die Mieter Rechte in der Wohnung haben? Beispielsweise
das mit den Schuhen im Eingangsbereich. Nun liegen absichtlich
immer Schuhe der Vermieter im Weg. Es ist doch ein gemeinsamer
Nutzraum. Schließlich muss man ja dort hindurch, um zur
Wohnung zu kommen. Die Schuhe müssen weg, oder muss man sich
das als Mieter gefallen lassen?
Hier sollte man dem VM mal die Konsequenzen aufzeigen, was passiert, wenn man über seine Schuhe stolpert (weil´s dunkel ist oder man etwas hochträgt etc.) und sich dann ein Bein oder sonstwas bricht! Dann kann es nämlich für den VM richtig teuer werden.
Wegen Streitigkeiten und weil die Vermieter alles tun um die
Mieter schnell rauszubekommen, kann man doch als Mieter keine
fristlose Kündigung erwarten, oder?
Fristlos (wegen Meckern oder sonstiges) schonmal garnicht! Selbst wenn der VM das Sonderkündigungsrecht anwendet, sind es immer noch mindestens 6 Monate Kündigungsfrist! Aber wie schon vorher geschrieben, empfehle ich dem M sich alsbald eine neue Bleibe zu suchen, ehe solch ein Streit körperlich an die Substanz geht!
Gruß Andreas
Hi Marina.
Vielleicht könnt ihr dem Ärger aus dem Weg gehen, indem ihr euch die Erlaubnis holt, einen Fahrradständer in der Garage anzuschrauben, an dem ihr die Räder künftig anschließt. Dann stehen sie trocken und die Hausratversicherung zahlt vielleicht bei einem Verlust (ist nur eine Vermutung).
Grüße,
Grünblatt
Hallo Marina,
also der Vermieter erlaubt Euch die Nutzung seiner Garage unentgeltlich. Woraus leitest Du dann „Mieterrechte“ ab.
Und dass der Vermieter langsam sauer wird kann ich verstehen. Würde mich auch nerven wenn ich einem was umsonst zur Verfügung stelle und der mir nun Vorschriften über die Sache machen will.
Denk mal darüber nach.
LG Reni
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo
der Mieter sollte sich freuen, dass der VM ihm den Teil der Garage unentgeldlich überlässt. Er sollte Mittel und Wege finden seine Fahrräder zu sichern.
Und Schuhe kann man zur Seite schieben, sie werden ja wohl nicht direkt auf der Fußmatte stehen.
Wo ist das Problem?