Ich hätte einige Frage zu folgendem Sachverhalt:
Angenommen es gibt 2 benachbarte Häuser, beide gehören einer Person. In einem Haus wohnt die Person selber, das andere wurde an 3 Mietparteien vermietet. Angenommen nun, der VM bewässert jeden Sommer, von ca. April – Oktober fast täglich (ausser bei Regen) seinen eigenen GROßEN Garten mit großer Spielwiese, durch einen langen Schlauch welcher am Wasseranschluss des vermieteten Hauses angeschlossen ist (nicht an seinem selber bewohntem Haus!). Dieser Schlauch geht vom Wasser-Aussenanschluss des Mietshauses über den Hof, über die Mauer, in das Nachbargründstück.
Angenommen die Mieter wüssten gerne, über welche bzw. wessen Kosten die Gartenbewässerung des benachbarten Grundstückes geht. Die Mieter haben sich am Tage der Ablesung für die Jahresabrechnung Zutritt zum sonst verschlossenen Keller gemacht, um die Wasseruhren zu sehen.
Es befinden sich darin 3 Wasseruhren, jeweils eine pro Wohnung welche dann über eine gesamtes Rohr zu einer einzelnen Wasseruhr führt (oder umgekehrt?). Man testete den Wasserhahn an der Aussenwand des Hauses, um zu sehen, welche der Wasseruhren sich bewegt. Es war die separate 4. Anzeige welche sich drehte. Fotos wurden auch gemacht.
Klar ist, dass die Bewässerung des Nachbargrundstückes des VM von den Mietern des Mietshauses getragen wird.
Aber wie könnte der Vermieter dies berechnen, wenn das Wasser offensichtlich nicht über einen Wasserzähler einer einzelnen Mietwohnung läuft, sondern über diesen „Gesamtzähler“. Und was könnte das für ein Zähler sein?
Die Mieter sollten - wenn sie wissen, welche Uhr zu welcher Wohnung gehört, die Zählerstände aufschreiben und dann mit der Gesamtzahl in der Abrechnung vergleichen. Könnte der 4. Zähler der Gesamtzähler sein, der den Verbrauch der 3 anderen in der Gesamtheit anzeigt?
Das ergäbe sich aus der Addition.
Die Zählerstände wurden alle notiert, sowie fotografiert.
Auf dem Durchschlag des Ablesebeleges der Heizungsfirma, ist der Zählerstand des jeweiligen separaten Zählers der dazugehörigen Wohnung.
Der Keller ist abgeschlossen, weil sich darin die Heizungsanlage sowie alle Zähler befinden. Der Vermieter erlaubt nicht den freien Zugang der Mieter. Nur nach Absprache zusammen mit dem Vermieter (dies gestaltete sich allerdings äusserst schwierig, darum haben die Mieter die Gunst der Zeit genutzt, als die Ablesefirma kam).
Die Mieter wollten ausserdem wissen, über wen die Bewässerung des Nachbarsgarten gezählt wird. Wie gesagt, es ist eine gesamte Zähleruhr, keine Einzelne. Nun kennt sich leider keiner der Mieter mit solchen Aparaturen aus. Was könnte das für ein Zähler sein?
gesamte Zähleruhr, keine Einzelne. Nun kennt sich leider
keiner der Mieter mit solchen Aparaturen aus. Was könnte das
für ein Zähler sein?
Das könnte die Hasuptuhr des Hauses sein, die den Gesamtwasserverbrauch des Hauses zeigt, die 3 Unteruhren zeigen den Verbrauch der Wohnungen, die Differenz zur Hauptuhr ist der Teil des Wassers, den der VM in den Garten schüttet.
Wichtig wären die Zählerstände bei Ablesung in diesem Jahr die Stände beim Ablesen im nächsten Jahr, dann die Differenzen der Zählerstände addieren, die geben den Gesamtverbrauch des Hauses an, dann die Differenz zwischen Stand Hauptuhr und Endstand Hauptuhr ermitteln, den Gesamtverbrauch der Wohnungen abziehen und den Rest sollte der VM zahlen.
Wenn der VM diesen Teil übernimmt, und die Ablesungen korrekt erfolgen mogelt der VM nicht. Wenn er aber die Differenz auf die 3 Wohnungen aufteilt ist dies nicht korrekt.
Wichtig wären die Zählerstände bei Ablesung in diesem Jahr die
Stände beim Ablesen im nächsten Jahr, dann die Differenzen der
Zählerstände addieren, die geben den Gesamtverbrauch des
Hauses an, dann die Differenz zwischen Stand Hauptuhr und
Endstand Hauptuhr ermitteln, den Gesamtverbrauch der Wohnungen
abziehen und den Rest sollte der VM zahlen.
Wenn der VM diesen Teil übernimmt, und die Ablesungen korrekt
erfolgen mogelt der VM nicht. Wenn er aber die Differenz auf
die 3 Wohnungen aufteilt ist dies nicht korrekt.
Ja, verstehe. Dies sollten die Mieter überprüfen.
Nur persönlich denke ich, der VM hat eine guten Grund 50-100 Meter Schlauch zu legen (Vordergarten und Hintergarten des Nachbarhauses werden versorgt), anstelle eines kürzeren Schlauches an sein eigenes Haus…
Dies macht meiner Meinung nach keinen Sinn, ausser es ist Berechung.
Das könnte die Hasuptuhr des Hauses sein, die den
Gesamtwasserverbrauch des Hauses zeigt, die 3 Unteruhren
zeigen den Verbrauch der Wohnungen, die Differenz zur Hauptuhr
ist der Teil des Wassers, den der VM in den Garten schüttet.
Imho ist eine Umrechnung von Gesamt- und Teilverbrauch so nicht zulässig. Jede Wasseruhr hat Abweichungen. Alle Abweichungen nach oben oder unten gehen aber dann zulasten oder zugunsten des nicht gemessenen vierten Verbrauchers. Deshalb darf keine Leitung an den drei Unter-messstellen vorbei führen - es müssten dann vier einzelne Wasseruhren hinter der Hauptuhr vorhanden sein.
Btw. stellt sich die Frage, nach welcher Uhr eigentlich nun tatsächlich berechnet wird und ob die drei Einzeluhren überhaupt geeicht sind.
Dass der VM die Kosten für das von ihm für sich privat/seinen Privatgarten entnommene Wasser natürlich selbst zu tragen hat, wurde ja schon geklärt.
I.d.R. gibt es EINE Hauptwasseruhr, die für die Abrechnung des Versorgers massgeblich ist - und je Wohneinheit eine oder mehrere Unterwasseruhren.
Am Gartenwasserhahn kann eine weitere Unterwasseruhr sein - muss aber nicht, wenn die Allgemeinen Wasserkosten Wenn
Ob der VM ordnungsemäss abrechnet lässt sich (neben einem Vergleich der Zähler-/Verbrauchswerte) auch durch Einsichtnahme in die der Betriebskosten-Abrechnung zugrundeliegende Wasserrechnung des Versorgers prüfen.
In der Rechnung des Versorgers sind Anfangs-/Endstand des Hauptzählers und sich daraus ergebender Verbrauch des betreffenden Abrechnungszeitraums des Versorgers aufgeführt.
Die vom Versorger berechneten Wasserkosten sind i.d.R. nach dem Verhältnis der Unterzähler auf die Mieter/Nutzer zu verteilen.
Im besonderen Beispielfall dürfte der VM jedoch nicht die gesamten vom Versorger berechneten Wasserkosten umlegen, sondern müsste einen Abzug für die nicht umlagefähigen Wasserkosten (d.h. für seinen persönliche Wasserverbrauch) vorgenommen haben.
Der BGH hat mit Urteil vom 14.2.2007 - Az VIII ZR 1/06 - nun auch klargestellt, dass ein solcher (Vorweg)Abzug in der Betriebskosten-Abrechnung offengelegt werden muss. Sind in der Abrechnung Gesamtkosten/Vorwegabzug nicht angegeben, dann entspricht sie nicht den Regeln einer ordnungsgemässen Abrechnung. http://www.berliner-mieterverein.de/recht/mieturteil… http://www.rechtstipps.de/?softlinkID=10586
Btw. stellt sich die Frage, nach welcher Uhr eigentlich nun
tatsächlich berechnet wird und ob die drei Einzeluhren
überhaupt geeicht sind.
Ja die Frage stellt sich tatsächlich.
Da zum Beispiel 2 Mieter Singles sind. Beide berufstätig.
Einer davon mit Waschmaschine, Spülmaschine, Badewanne und Dusche.
Der andere ohne Waschmaschine, ohne Spülmaschine, ohne Badewanne und nur Duschkabine - dieser aber ironischer weise den 4 fachen (!!!) Wasserverbrauch des anderen Singles hat! (Werte wurde verglichen)
Die Uhren wurde nicht vertauscht, das weiss man genau, da das Wasser kurzzeitig in einer Wohnung abgestellt wurde, um die Waschmaschine anzuschliessen. Die Uhren stimmen also mit den Wohnungen überein, nur wie kann derjenige mit Waschmaschine und Co, nur ein vierten an Wasser verbrauchen als der vergleichbare Single Mieter in der Wohnung gegenüber (?).
liebe Grüße