Folgende Frage von mir an die Experten hier:
Es geht um ein Wohnhaus mit Eigentumswohnungen.
Die Hausverwaltung führt ein Konto, wo die Einzahlungen, aber auch die verschiedenen Abbuchungen drüber laufen.
- Muß die Hausverwaltung dieses Konto immer auf Guthabenbasis führen?
- Wenn dieses Konto im Soll steht, wer kommt für die Sollzinsen auf?
- Hat die Hausverwaltung die Pflicht, den Eigentümern nachzuweisen, wie es zu dem Soll-Kontostand gekommen ist?
Ich bedanke mich schon mal im voraus für die Antworten! 
Hallo
wie verhält es sich denn mit den Mieteinnahmen. Bleiben die monatlich auf dem Konto stehen?
Folgende Frage von mir an die Experten hier:
Es geht um ein Wohnhaus mit Eigentumswohnungen.
Die Hausverwaltung führt ein Konto, wo die Einzahlungen, aber
auch die verschiedenen Abbuchungen drüber laufen.
- Muß die Hausverwaltung dieses Konto immer auf Guthabenbasis
führen?
Prinzipiell ja… es sind aber Situationen denkbar, wo es nicht anders geht. Dann muss die Verwaltung unverzüglich Sonderumlagen beschließen lassen.
- Wenn dieses Konto im Soll steht, wer kommt für die
Sollzinsen auf?
Die Eigentümergemeinschaft, wenn sie nicht den Verwalter eine nicht ordnungsgemäße Verwaltung nachweist.
- Hat die Hausverwaltung die Pflicht, den Eigentümern
nachzuweisen, wie es zu dem Soll-Kontostand gekommen ist?
Ja selbstverständlich - jährlich legt die Verwaltung im Rahmen der Eigentümerversammlung Rechenschaft ab und wird entlastet, oder auch nicht.
Gruß n.
Ich bedanke mich schon mal im voraus für die Antworten! 