Hausverwaltung lässt Konto ins Soll rutschen :(

Folgende Frage von mir an die Experten hier:

Es geht um ein Wohnhaus mit Eigentumswohnungen.
Die Hausverwaltung führt ein Konto, wo die Einzahlungen, aber auch die verschiedenen Abbuchungen drüber laufen.

  • Muß die Hausverwaltung dieses Konto immer auf Guthabenbasis führen?
  • Wenn dieses Konto im Soll steht, wer kommt für die Sollzinsen auf?
  • Hat die Hausverwaltung die Pflicht, den Eigentümern nachzuweisen, wie es zu dem Soll-Kontostand gekommen ist?

Ich bedanke mich schon mal im voraus für die Antworten! :smile:

Hallo

wie verhält es sich denn mit den Mieteinnahmen. Bleiben die monatlich auf dem Konto stehen?

Folgende Frage von mir an die Experten hier:

Es geht um ein Wohnhaus mit Eigentumswohnungen.
Die Hausverwaltung führt ein Konto, wo die Einzahlungen, aber
auch die verschiedenen Abbuchungen drüber laufen.

  • Muß die Hausverwaltung dieses Konto immer auf Guthabenbasis
    führen?

Prinzipiell ja… es sind aber Situationen denkbar, wo es nicht anders geht. Dann muss die Verwaltung unverzüglich Sonderumlagen beschließen lassen.

  • Wenn dieses Konto im Soll steht, wer kommt für die
    Sollzinsen auf?

Die Eigentümergemeinschaft, wenn sie nicht den Verwalter eine nicht ordnungsgemäße Verwaltung nachweist.

  • Hat die Hausverwaltung die Pflicht, den Eigentümern
    nachzuweisen, wie es zu dem Soll-Kontostand gekommen ist?

Ja selbstverständlich - jährlich legt die Verwaltung im Rahmen der Eigentümerversammlung Rechenschaft ab und wird entlastet, oder auch nicht.

Gruß n.

Ich bedanke mich schon mal im voraus für die Antworten! :smile: