Kaution Mietkaution

Sehr geehrte Damen und Herren,

nehmen wir mal an, ein Mietvertrag wurde fristgerecht im Juni 2007 gekündigt und die Wohnung auch ohne weitere Beanstandungen übergeben.
Eine Zwischenablesung der Zählerstände (Heizung, Wasser) wurde im Juni auf Wunsch des Mieters durch den Energieversorger durchgeführt und das Ergebnis protokolliert.
Nach 6 Monate wurde die Kaution beim Vermieter angefordert. Dieser argumentierte, die Kaution bis zur Endabrechnung der Betriebskosten für 2007 komplett einzubehalten, da mit einer Nachzahlung zu rechnen ist. Er teilte mit, dass zu erwarten ist, dass die Betriebskostenabrechnung für 2007 möglicherweise erst Ende 2008 fertig gestellt ist.
Die Höhe der zu erwartenden Nachzahlung konnte er nicht benennen, obwohl eine Zwischenablesung der Zählerabstände vorliegt. Einen Nachweis, auf welchem Mietkautionskonto die Kaution angelegt ist, konnte er nicht vorzeigen (nur ein Berechnungsprotokoll über zu erwartende Zinsen). Eine Bescheinigung über die Höhe evtl. gezahlter Zinsabschlagsteuer konnte er auch nicht vorweisen.

Ist das Verhalten in Ordnung? Gibt es gesetzliche Regelungen zu den Nachweisen? Bis wann muss die Betriebskostenabrechnung vorgelegt werden (ist es tatsächlich so, dass 1 1/2 Jahre auf die Betriebskostenabrechnung gewartet werden muss?)?
Gibt es gesetzliche Regelungen zum Thema zu erwartende Nebenkostenabrechnung unter Beachtung der Aufrechnung der Kaution?

Viele Grüße und vielen Dank im Voraus.

Hallo

wenn ein Mieter Anfang oder Mitte des Jahres auszieht, muss er immer länger auf die NK warten. Der VM hat für 2007 Zeit bis zum 31.12.2008 und je nach dem wie hoch die Kaution und die zu erwartende Nachzahlung ist, kann man einen gewissen Teil der Kaution einbehalten. Natürlich nicht bei 500 € Kaution und 700 € Nachzahlung, in so einem Fall kann man den ganzen Betrag einbehalten.

Natürlich nicht bei 500 € Kaution
und 700 € Nachzahlung, in so einem Fall kann man den
ganzen Betrag einbehalten.

Das klingt plausibel.

Wie verhält es sich aber mit den angeforderten Bescheinigungen und Nachweisen?