Bei Renovierungsarbeiten Mietsache Mietminderung?

Hallo,

kann der Mieter bei Renovierungsarbeiten einer zusätzlichen Mietsache wie z.B. Garage, Keller, etc. für den Zeitraum der Renovierungsarbeiten und der daraus resultierenden Nichtnutzung Mietsache die Miete entsprechend der im Mietvertrag für die zusätzliche Mietsache festgelegten Satz Monats- bzw. anteilig mindern?

Sofern ja, hat der Mieter für den Zeitraum der Nichtnutzung ebenfalls Anspruch zusätzlich die im Zeitraum anfallenden Nebenkosten in der Folgeabrechnung anteilig zu mindern?

Ggf. würde mich noch interessieren welche Fristen ein Mieter bei einer möglichen Mietminderung einzuhalten sind wenn der Vermieter die Renovierungsarbeiten mit einem Vorlauf von 14 Tagen angekündigt hat.

Vielen dank im Vorraus

kann der Mieter bei Renovierungsarbeiten einer zusätzlichen
Mietsache wie z.B. Garage, Keller, etc. für den Zeitraum der
Renovierungsarbeiten und der daraus resultierenden
Nichtnutzung Mietsache die Miete entsprechend der im
Mietvertrag für die zusätzliche Mietsache festgelegten Satz
Monats- bzw. anteilig mindern?

Grundsätzlich ja, da der Mieter die Mietsache nicht zum vereinbarten zweck nutzen kann. Wobei die bei Kellerräumen vielleicht dennoch möglich wäre, wenn nur ein paar Sachen abgestellt sind. Der Mieter wohnt ja nicht im Keller.

Sofern ja, hat der Mieter für den Zeitraum der Nichtnutzung
ebenfalls Anspruch zusätzlich die im Zeitraum anfallenden
Nebenkosten in der Folgeabrechnung anteilig zu mindern?

Wenn die Nebenkosten verbrauchabhängig erfasst ändert sich nichts für den Mieter, soweit es sich um Vorauszahlungen handelt.
Oder sind Ausfallzeiten gemeint, ähnlich einer leerstehenden Wohnung?

Ggf. würde mich noch interessieren welche Fristen ein Mieter
bei einer möglichen Mietminderung einzuhalten sind wenn der
Vermieter die Renovierungsarbeiten mit einem Vorlauf von 14
Tagen angekündigt hat.

Er sollte dies sofort tun. Die Minderungsanzeige muss lediglich vor Minderungsabzug n a c h w e i s l i c h mitgeteilt sein.

Hallo,
also will der Mieter die Miete kürzen, weil der VM sich um sein Objekt pfleglich kümmert und auch mal Geld investiert und nicht nur rauszieht? Also, gehen wir mal davon aus, dass die Renovierung des Kellers oder Garage eine Woche dauert. Gehen wir weiter davon aus, die Kaltmiete der Wohnung beträgt 300€ pro Monat. Angenommen die Minderung wäre rechtens und auf 10% der Kaltmiete angesetzt. Dann würde der Mieter hier die Miete um sage und schreibe 7,50€ mindern (wenn ich mich jetzt nicht vertan habe)! Abgesehen davon, dass dieser VM bei diesem M nichts mehr investieren wird, halte ich diesen Aufwand doch für übertrieben!
Nur meine Meinung!
Andreas

kann der Mieter bei Renovierungsarbeiten einer zusätzlichen
Mietsache wie z.B. Garage, Keller, etc. für den Zeitraum der
Renovierungsarbeiten und der daraus resultierenden
Nichtnutzung Mietsache die Miete entsprechend der im
Mietvertrag für die zusätzliche Mietsache festgelegten Satz
Monats- bzw. anteilig mindern?

Grundsätzlich ja, da der Mieter die Mietsache nicht zum
vereinbarten zweck nutzen kann. Wobei die bei Kellerräumen
vielleicht dennoch möglich wäre, wenn nur ein paar Sachen
abgestellt sind. Der Mieter wohnt ja nicht im Keller.

Sofern ja, hat der Mieter für den Zeitraum der Nichtnutzung
ebenfalls Anspruch zusätzlich die im Zeitraum anfallenden
Nebenkosten in der Folgeabrechnung anteilig zu mindern?

Wenn die Nebenkosten verbrauchabhängig erfasst ändert sich
nichts für den Mieter, soweit es sich um Vorauszahlungen
handelt.
Oder sind Ausfallzeiten gemeint, ähnlich einer leerstehenden
Wohnung?

Nehmen wir an das die Mietsache (Garage) leer stehen würde, allerdings werden durch die Bauarbeiten sicherlich Nebenkosten anfallen. Beispielsweise bei einer Dauer von 6 Wochen, würden anteilig Licht, Hausmeister, Reinigung, Wartungsarbeiten Garagentor, etc. auf das Jahr gerechnet in Rechnung gestellt werden obwohl die Mietsache für ca. ein Zehntel im Jahr nicht genutzt werden kann.

Ggf. würde mich noch interessieren welche Fristen ein Mieter
bei einer möglichen Mietminderung einzuhalten sind wenn der
Vermieter die Renovierungsarbeiten mit einem Vorlauf von 14
Tagen angekündigt hat.

Er sollte dies sofort tun. Die Minderungsanzeige muss
lediglich vor Minderungsabzug n a c h w e i s l i c h
mitgeteilt sein.

Danke für deine schnelle Antwort.

Hallo,
also will der Mieter die Miete kürzen, weil der VM sich um
sein Objekt pfleglich kümmert und auch mal Geld investiert und
nicht nur rauszieht? Also, gehen wir mal davon aus, dass die
Renovierung des Kellers oder Garage eine Woche dauert.

Vielen Dank für deine schnelle Antwort.

Gehen wir von aus das die Mietsache eine Garagenstellplatz ist, sechs Wochen nicht Zugänglich/Nutzbar wäre und in der Vergangenheit immer Nebenkosten gesondert für die Mietsache berechnet wurden.

Gehen
wir weiter davon aus, die Kaltmiete der Wohnung beträgt
300€ pro Monat. Angenommen die Minderung wäre rechtens
und auf 10% der Kaltmiete angesetzt. Dann würde der Mieter
hier die Miete um sage und schreibe 7,50€ mindern (wenn
ich mich jetzt nicht vertan habe)! Abgesehen davon, dass
dieser VM bei diesem M nichts mehr investieren wird, halte ich
diesen Aufwand doch für übertrieben!
Nur meine Meinung!
Andreas

Gehen wir auch davon aus das über die Ursache der Renovierungsarbeiten nur zu mutmaßen ist und es sich wahrscheinlich um Ausbesserungsarbeiten einer evtl. Fehlkonstruktion handelt, da das Objekt keine 10 Jahre alt ist.

Grüße aus dam Raum Berlin
Tim