Hallo, mal eine Frage:
wenn man eine Immobilie für Selbstbenutzung erwerbt, aber die ist noch vermietet, was kann man tun?
Und wenn der Mieter eine Rentner(in) ist?
MfG
Hallo
Hallo, mal eine Frage:
wenn man eine Immobilie für Selbstbenutzung erwerbt, aber die
ist noch vermietet, was kann man tun?
Die Immobilie am besten nur ohne Mieter kaufen, siehe einige Threads weiter unten, waseinem da erwarten kann
Und wenn der Mieter eine Rentner(in) ist?
MfG
LG
Mikesch
möglich
Hallo, mal eine Frage:
wenn man eine Immobilie für Selbstbenutzung erwerbt, aber die
ist noch vermietet, was kann man tun?
Der Eigentümer kann das Mietverhältnis wegen Eigenbedarf kündigen, wenn er selber nachher tatsächlich einziehen will.
Und wenn der Mieter eine Rentner(in) ist?
Nun, Rentner sind im BGB nicht besonders erfasst, insofern macht das keinen Unterschied. Natürlich kann die alte Dame pflegebedürftig sein, vielleicht hat sie schon einen gesetzl. Betreuer usw., dann wird das für den Eigentümer etwas schwieriger aber nicht unmöglich.
Das beste wäre ein klärendes Gespräch mit der Mieterin, ggf. vielleicht sogar die Hilfestellung zur Wohnungssuche. Das muss der Eigentümer nicht, aber er kann sich ja entgegenkommend zeigen.
Hallo, mal eine Frage:
wenn man eine Immobilie für Selbstbenutzung erwerbt, aber die
ist noch vermietet, was kann man tun?
Und wenn der Mieter eine Rentner(in) ist?
MfG
Hallo
Kauf bricht nicht Miete. Aber man kann eine Kündigung wegen Eigenbedarf erwirken. Ob Renter oder nicht spielt da keine große Rolle.
Moin,
Kauf bricht nicht Miete. Aber man kann eine Kündigung wegen
Eigenbedarf erwirken. Ob Renter oder nicht spielt da keine
große Rolle.
Zum Glück ist das nicht so. Es gibt da eine ziemlich harte Sozialklausel.
Einen Rentner der 50 Jahre in der Wohnung gewohnt hat, einfach rausklagen, könnte ich mit meinem sozialen Gewissen als VM niemals verantworten.
mfG
Hi
Hallo,
gewoehnlich denkt der Kaeufer, er kauft eine Immobilie um darin zu wohnen, sonst braeuchte er sie oft nicht kaufen. Fuer den Interessent gehoert das zusammen.
Aber Kauf und Einzug sind 2 Themen.
Mit dem Kauf wird der Erwerber der neue Vermieter bei dem weiterbestehenden Mietverhaeltnis. Alles ist fuer den Mieter wie frueher.
Nun soll die Kuendigung kommen, ein eigener Vorgang.
Vermieter duerfen kuendigen wenn…da gibt es genaue Regeln, die nichts mit dem Kauf zu tun haben. Drei Gruende erlauben Kuendigung: Fehlverhalten, keine Miete oder Eigenbedarf. Bei Eigenbedarf sind auch soziale Aspekte zu beachten.
aehnliche Fundstellen gibts zuhauf
http://www.mieter-themen.de/fachberichte_artikel_51.htm
Gruss Helmut