Kostenpflichtige Entsorgung

Hallo liebe WWW-Gemeinde!

In einem Mehrparteienhaus liegt Sperrmüll in der (Tief)Garage. Der Hausmeister setzt eine Frist, bis wann der Müll (vom Verursacher)entfernt werden soll. Ansonsten werden die Kosten auf alle Mieter umgewälzt. Die Frage: Darf er die Kosten so einfach auf alle Mieter umwälzen, bzw. besteht irgendeine Möglichkeit sich dagegen zu wehren?

Viele liebe Grüße
Sweetytweety

Darf er die Kosten so
einfach auf alle Mieter umwälzen, bzw. besteht irgendeine
Möglichkeit sich dagegen zu wehren?

Wenn die Verunreinigung nicht den Mietern zuzuordnen ist kann auch keine Umlage Beseitigungskosten auf diese erfolgen.

Hi Jocki,

da frag ich mich dann aber,
wie geht es dann?

1.) Müll in gemeinsam genutzer Tiefgarage stört.
2.) Verursacher ist nicht bekannt.
3.) Trotz Aushang, der Verursacher möge seine Müll bis zum xx.yy.zzzz entfernen, geschieht nichts.
4.) Müll muss aber weg.
5.) Entfernt der Hausmeister selbst den Müll, und ist in seinem Hausmeister-Arbeitsvertrag für Müllbeseitigung jeder Art auf dem Gemeinschaftseigentum zuständig, dann muss er das auch tun ohne Extra-Entlohnung oder so.

6.) Falls Extra-Kosten für die Entsorgung bei einer Mülldeponie anfallen und der Transport des Mülls dahin Fahrzeugkosten verursacht, sind diese von der Hausverwaltung oder der Eigentümergemeinschaft dem Hausmeister zu ersetzen, und damit zahlen doch wieder ALLE gemeinsam dafür.

Gegenfrage:
Was wäre anders, wenn der Müll nicht in einer TG hinterlassen wurde, zu der aller Wahrscheinlichkeit nach nur Mieter und Eigentümer des Objektes Zugang haben, sondern z.B. auf einer zum Objekt gehörenden Grünfläche, die vom öffentlichen Straßenraum aus zugänglich ist?

Fragt
BT

Moin,
zwei Begriffe dürfen nicht durcheinander gebracht werden:
Mieter und Eigentümer(gemeinschaft)
Auf Mieter dürfen nur Betriebskosten umgelegt werden. Betriebskosten sind nur Kosten die 'regelmäßig ’ anfallen.
Eigentümer müssen ihr Grundstück von Müllablagerungen sauberhalten. Dabei entstehende Kosten müssen von ihnen getragen werden. Ähnlich Graffities an den Wänden.
Inwieweit Kosten für die Deponie als Müllgebühren auch im vorliegenden Fall umlegbar sein können entzieht sich meiner Kenntnis.
Ich würde die Entsorgung vom örtlichen Entsorgungsunternehmen als Sonderleistung durchführen lassen und die Gebühr in die normalen Entsorgungsgebühr, die umgelegt wird, einrechnen.
Wo das Zeug liegt, ob in der Tiefgarage oder auf der Grünfläche, spielt keine Rolle.

mfG
Hi

Hoi!

Hmm ja, danke für eure Mühe!!:smile: Mal sehen, wie’s wird. Die Sache scheint knifflig zu sein!

Viele liebe Grüße
Sweety