Mal wieder das Thema Nebenkostenabrechnung ;)

Ich habe gehört dass gut die Hälfte aller Nebenkostenabrechnungen falsch sein soll…

deswegen meine Frage.

Angenommen Mieter A hab nun eine Abrechnungen bekommen. diese Abrechnungen beläuft sich auf 4 Monate, da der Mieter im September einzog.

folgendes ist im Mietvertrag geregelt:

  • Heizkosten einschl. Warmwaasserkosten
  • Kosten der Nebenkostenabrechnung
  • Grundsteuer
  • Straßenreinigung, Kosten für Bürgersteigreinigung
  • Schornsteinfegergebühren einschl. Immissionsschutzmessung
  • Oberflächenentwässerungsgebühren
  • Beleuchtungskosten für Gemeinschaftsräumlichkeiten (Flur, Keller, Treppenhaus usw.)
  • Hauswartkosten
  • Kosten der Sach und Haftpflichtversicherung
  • Gartenpflege
  • Kosten des Wasserverbrauchs
  • Entwässerungsgebühren
  • Müllgebühren
  • Kabelfernsehgebühren
  • Deichgebühren
    Strom und Gas wird selbstständig abgerechnet.

Abgerechnet wurden folgende Kosten noch folgenden Verteilerschlüsseln:

  • Grundsteuer (Wohnfläche)
  • Abfallbeseitigung (anteilsweise jeweiliger Bereich der Stadt)
  • Biotonne/Grundstücksgebühr (Wohneinheiten)
  • Allgemeinstrom (Wohneinheiten)
  • Wasser (anteilsweise jeweiliger Bereich der Stadt)[Haus verfügt nur über einen einzigen Wasserzähler]
  • Wasser Grundpreis/Zählergebühr (Wohneinheiten)
  • Abwasser (anteilsweise jeweiliger Bereich der Stadt)
  • Haftpflichtversicherung (Wohnfläche)
  • Wohngebäudeversicherung inkl. Brandk. (Wohnfläche)
  • Schronsteinfegergebühren (Wohneinheiten)
  • Treppenhausreinigung 06-12.2007 (Wohneinheiten pro Monat) [wurde in diesen vier Monaten angeblich von einem Mieter B übernommen, der kam dieser Pflicht aber maximal 2 mal nach]
  • Hauswart - Anlagenpflege 2007

ist das so okay?

danke schonmal für die antworten

MfG

Hallo

eine Abrechnung könnte so aussehen:

Heizung
Grundkosten nach qm, Verbrauch nach Einheiten
Wasser/Warmwasser Grundkosten nach qm, Verbrauch nach Einheiten oder pro Kopf
Abwasser nach Einheiten oder pro Kopf
Versicherungen,Schornsteinfeger etc. alles per qm Wohnfläche
Kabel nach WE
Müll: entweder pro Kopf oder pro Wohnung

Hallo

eine Abrechnung könnte so aussehen:

Heizung

wird seperat abgerechnet

Grundkosten nach qm, Verbrauch nach Einheiten
Wasser/Warmwasser Grundkosten nach qm, Verbrauch nach
Einheiten oder pro Kopf

Warmwasser wird durch die Heizungsanlage miterzeugt

Abwasser nach Einheiten oder pro Kopf
Versicherungen,Schornsteinfeger etc. alles per qm Wohnfläche
Kabel nach WE
Müll: entweder pro Kopf oder pro Wohnung

Was es mit den Bereichen und der verteilung auf sich hat hab ich noch nicht rausgefunden. Zum Müll kann ich sagen dass die stadt in verschiedene Bereiche eingetilt wurden an denen zu unterschiedlichen zeiten der Müll abgeholt wird.
Kabel wird ja garnicht aufgeführt. So auch keine eventuellen Deichgebühren. Dafür werden treppenhausreinigungskosten angesetzt, die nicht im Mietvertrag stehen.

sollte mieter A widerspruch einlegen?

danke

Dafür werden treppenhausreinigungskosten
angesetzt, die nicht im Mietvertrag stehen.

Können auch anders heißen oder mit dem Hinweis auf die
Berechnungsverordnung mit abgedeckt sein.

Was im Mietvertrag in den Nebenkosten enthalten ist hab ich ja im ersten Beitrag geschrieben.

MfG

Was es mit den Bereichen und der verteilung auf sich hat hab
ich noch nicht rausgefunden. Zum Müll kann ich sagen dass die
stadt in verschiedene Bereiche eingetilt wurden an denen zu
unterschiedlichen zeiten der Müll abgeholt wird.
Kabel wird ja garnicht aufgeführt. So auch keine eventuellen
Deichgebühren. Dafür werden treppenhausreinigungskosten
angesetzt, die nicht im Mietvertrag stehen.

sollte mieter A widerspruch einlegen?

danke

Im Mietvertrag muss aber stehen, welche Umlageschlüssel angewandt wird, entweder qm/Person/Wohneinheit.

Unerheblich wann der Müll abgeholt wird. Wichtig ist, wie wird die Gebühr aufgeteilt.

Wenn kein Kabel da ist kann auch keines abgerechnet werden.

Kosten, die in der Aufstellung nicht aufgeführt sind, können auch nicht berechnet werden.

Steht im MV kein Verteilerschlüssel?

Was es mit den Bereichen und der verteilung auf sich hat hab
ich noch nicht rausgefunden. Zum Müll kann ich sagen dass die
stadt in verschiedene Bereiche eingetilt wurden an denen zu
unterschiedlichen zeiten der Müll abgeholt wird.
Kabel wird ja garnicht aufgeführt. So auch keine eventuellen
Deichgebühren. Dafür werden treppenhausreinigungskosten
angesetzt, die nicht im Mietvertrag stehen.

sollte mieter A widerspruch einlegen?

danke

Im Mietvertrag muss aber stehen, welche Umlageschlüssel
angewandt wird, entweder qm/Person/Wohneinheit.

Im Vietvertrag steht: „Die Kosten des Wasserverbrauchs einschließlich der Kanalgebühren sowie die Müllgebühren werden nach Personenzahl […] umgelegt“
In der abrechnung steht jetzt bei Verteilerschlüssel nur „94“ und für die Mietpartei „8“
(Die Mietpartei besteht aus Mieter A und einem Mitbewohner)
Bei Wasser steht: V-Schlüssel: „95“ und für die Partei „4“
jeweils: Berechnungsfaktor nach Mon.u.Pers.

Unerheblich wann der Müll abgeholt wird. Wichtig ist, wie wird
die Gebühr aufgeteilt.

Wenn kein Kabel da ist kann auch keines abgerechnet werden.

Kabelanschluss ist vorhanden, aber halt in der abrechnung nur nicht aufgeführt.

Kosten, die in der Aufstellung nicht aufgeführt sind, können
auch nicht berechnet werden.

Steht im MV kein Verteilerschlüssel?

Kann die Treppenhausreinigung für das halb Jahr umgelegt werden, auch wenn es im Mietvertrag nicht aufgeführt ist?
dabei steht noch dass z.Zt. keine reinigung organisiert ist und die Mietparteien sich untereinander abwechseln sollen

MfG

Im Vietvertrag steht: „Die Kosten des Wasserverbrauchs
einschließlich der Kanalgebühren sowie die Müllgebühren werden
nach Personenzahl […] umgelegt“
In der abrechnung steht jetzt bei Verteilerschlüssel nur „94“
und für die Mietpartei „8“
(Die Mietpartei besteht aus Mieter A und einem Mitbewohner)

Bei Wasser steht: V-Schlüssel: „95“ und für die Partei „4“
jeweils: Berechnungsfaktor nach Mon.u.Pers.

also mit diesem Verteilerschlüssel kann ich nichts anfangen, 94 und 8?

Kabelanschluss ist vorhanden, aber halt in der abrechnung nur
nicht aufgeführt.

d.h. es werden keine Gebühren bezahlt?

Kann die Treppenhausreinigung für das halb Jahr umgelegt
werden, auch wenn es im Mietvertrag nicht aufgeführt ist?
dabei steht noch dass z.Zt. keine reinigung organisiert ist
und die Mietparteien sich untereinander abwechseln sollen

MfG

Wenn keine Treppenhausreinigung im MV unter NK aufgeführt ist, kann auch keine berechnet werden.

Re: mal wieder das Thema Nebenkostenabrechnung :wink:

Ich habe gehört dass gut die Hälfte aller Nebenkostenabrechnungen falsch sein soll…

Diese Pauschalaussage des Deutschen Mieterbundes ist m.E. völlig sinnverzerrend.
I.d.R. wendet sich ein Mieter an den Mieterbund, wenn er Unrichtigkeiten vermutet. Wenn von den tatsächlich geprüften Abrechnungen bei 50 % trotz eingehender Überprüfung keinerlei Beanstandung zu finden war, ist das doch sehr positiv - und womöglich sind dann insgesamt nur 5 % oder noch weniger aller Nebenkostenabrechnungen falsch.
Wie auch sonst, sollte man sich gut überlegen, ob man sich auf derartige Schlagzeilen verlässt …
http://www.anwalt-seiten.de/law_blog/?p=27

Im Mietvertrag muss aber stehen, welche Umlageschlüssel angewandt wird, entweder qm/Person/Wohneinheit.

Das stimmt so nicht - siehe § 556a BGB
(1) Haben die Vertragsparteien nichts anderes vereinbart, sind die Betriebskosten vorbehaltlich anderweitiger Vorschriften nach dem Anteil der Wohnfläche umzulegen. Betriebskosten, die von einem erfassten Verbrauch oder einer erfassten Verursachung durch die Mieter abhängen, sind nach einem Maßstab umzulegen, der dem unterschiedlichen Verbrauch oder der unterschiedlichen Verursachung Rechnung trägt.

http://dejure.org/gesetze/BGB/556a.html
Man könnte sich also ggf. darüber streiten, ob nach Wohnfläche (statt Wohneinheiten, Personen) abgerechnet werden muss, weil die Abweichung vom BGB (= m² Wohnfläche) nicht explizit vereinbart ist …

Zum unklaren Schlüssel "Personen 95 Gesamt - 8 Mietpartei"

jeweils: Berechnungsfaktor nach Mon.u.Pers.
(Die Mietpartei besteht aus Mieter A und einem Mitbewohner)

Ganz einfach: 8 Personen/Monate = aus 2 Personen * 4 Monate
Wenn bei Wasser „95“ und für die Partei nur „4“ steht, wurde da vermutlich ein zu niedriger Schlüssel angesetzt.
Bei einer ungeraden Gesamt-Personenmonats-Zahl muss mind. ein weiterer Mieter unterjährig ein-/ausgezogen sein.
Aufklärung bringt nur eine direkte Nachfrage, wie sich der Gesamtschlüssel errechnet.

Grundsätzlich ist für die Umlage der Betriebskosten eine mietvertragliche Vereinbarung erforderlich >
_ § 556 Vereinbarungen über Betriebskosten
(1) Die Vertragsparteien können vereinbaren, dass der Mieter Betriebskosten trägt. Betriebskosten sind die Kosten, die dem Eigentümer oder Erbbauberechtigten durch das Eigentum oder das Erbbaurecht am Grundstück oder durch den bestimmungsmäßigen Gebrauch des Gebäudes, der Nebengebäude, Anlagen, Einrichtungen und des Grundstücks laufend entstehen. Für die Aufstellung der Betriebskosten gilt die Betriebskostenverordnung vom 25. November 2003 (BGBl. I S. 2346, 2347) fort. Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates Vorschriften über die Aufstellung der Betriebskosten zu erlassen. …_
Dazu sind die Betriebskostenarten nicht zwingend einzeln aufzuführen - es würde auch reichen „Umgelegt werden alle umlagefähigen Betriebskosten gem. Betriebskostenverordnung“.

In der Betriebskostenverordnung sind die 16 Betriebskostenarten offiziell benannt. Dazu können unter „17. Sonstiges“ einzelfallabhängige Betriebskostenvereinbart werden.
Auch wenn die Wortwahl der BetrkV nicht 100% getroffen wurde, wird damit nicht die Nebenkostenabrechnung falsch.
http://www.gesetze-im-internet.de/betrkv/index.html#…

Kosten der Hausreinigung, der Strassenreinigung, der Gartenpflege können z.B. auch unter Nr. 14 Hauswart umgelegt werden, wenn dieser die Hausreinigung ausführt.

  • Kosten der Gebäudereinigung und Ungezieferbekämpfung

Kann die Treppenhausreinigung für das halb Jahr umgelegt werden, auch wenn es im Mietvertrag nicht aufgeführt ist?
dabei steht noch dass z.Zt. keine reinigung organisiert ist und die Mietparteien sich untereinander abwechseln sollen
Treppenhausreinigung 06-12.2007 (Wohneinheiten pro Monat) [wurde in diesen vier Monaten angeblich von einem Mieter B übernommen, der kam dieser Pflicht aber maximal 2 mal nach]

Hier scheint es so, dass die Gebäudereinigung grundsätzlich nicht als umlagefähige Betriebskostenart vereinbart ist, weil sie stattdessen den Mietern direkt übertragen wurde.
Hat „Mietpartei“ seine mietvertraglichen Ausführungspflichten erfüllt, wäre eine Kostenumlage nicht gerechtfertigt.
Jetzt ist die Frage: wurde das System einvernehmlich umgestellt, da Mietpartei weiss, dass die „Arbeiten angeblich von einem Mieter B übernommen werden“?
Oder handelt es sich um Ersatzausführung, weil die Mieter ihre Pflichten nicht erfüllt haben?
Das wäre also ggf. genauer auszuleuchten …

  • Kosten der Nebenkostenabrechnung
    Nur umlagefähig für die Abrechnung der verbrauchsabhängigen Kosten (Heizung, Wasser); wären streng nach Vorschrift den Gesamtkosten der jeweiligen Kostenart zuzurechnen (> BetrkV 2., 4., 5. oder 6. „die Kosten der Anmietung oder anderer Arten der Gebrauchsüberlassung einer Ausstattung zur Verbrauchserfassung sowie die Kosten der Verwendung einer Ausstattung zur Verbrauchserfassung einschließlich der Kosten der Eichung sowie der Kosten der Berechnung und Aufteilung“).
    Allerdings macht eine gesonderte Ausweisung/Aufteilung nicht automatisch die Abrechnung falsch/unwirksam …

  • Umlageschlüssel „anteilsweise jeweiliger Bereich der Stadt“ (z.B. Abfallbeseitigung)
    Was es damit auf sich hat, kann ich nicht nachvollziehen.
    I.d.R. wären die anfallenden Gesamtkosten nach gesetzlichem/vereinbarten Umlageschlüssel auf die einzelnen Mietparteien aufzuteilen, soweit keine verbrauchsabhängige oder direkte Zuordnung vorgenommen werden kann (z.B. wenn jede Partei ihre eigene Mülltonne hat).

Rudi