Mängel in der Wohnung?

Hallo,

in einer Wohnung sind so eine Handvoll kleinere Mängel.
Nach langem warten soll der Vermieter jetzt Abhilfe schaffen.
Es soll ein Schreiben aufgesettwerden.
Was und wie muss das Schreiben enthalten und welche Termine zur Ausführung können gesetzt werden?
Es sind einige Keinigkeiten nichts großes, aber ärgerlich…

Danke!
Oliver

Hallo, eine Bekannte von mir schreib die Mängel auf und setzt eine Frist von 4 Wochen an, sie schreibt dann immer gleich dazu, wenn die Schäden nicht behoben werden ist sie berechtigt die Miete etwas zu kürzen. Das kommt aber immer auf die Mängel an. Es gibt auch die Möglichkeit, selbst zu reparieren und dann mit der Rechnung zum Vermieter zu gehen. Ich würde mir das allerdings schriftlich vorher bestätigen lassen sonst sagt nachher der Vermieter: „Das haben wir aber nicht so ausgemacht“ und zahlt nichts. Gruß Ines

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in einer Wohnung sind so eine Handvoll kleinere Mängel.
Nach langem warten soll der Vermieter jetzt Abhilfe schaffen.
Es soll ein Schreiben aufgesettwerden.
Was und wie muss das Schreiben enthalten und welche Termine
zur Ausführung können gesetzt werden?
Es sind einige Keinigkeiten nichts großes, aber ärgerlich…

was hat der vermieter zu den kleinigkeiten bzw. mängeln gesagt???

Hallo

der VM wird sich „bedanken“ wenn er nicht über Mängel informiert wird und der Mieter diese durch eine Firma beheben und ihm die Rechnung zukommen lässt. In so einem Fall muss der VM nämlich gar nichts zahlen, da er nicht wusste, dass ein Mangel vorliegt. er ggf. auch die Möglichkeit hätte, den Mangel günstiger beheben zu können.

Der richtige Weg:

anrufen, dem VM die Mängel mitteilen und um Erledigung bitten.
Normalerweise schaut sich ein VM die Mängel an.

Passiert nix, macht man es schriftlich: alle Mängel auflisten und je nach „Schwere“ eine Frist bis 4 Wochen setzen. Gleichzeitig ankündigen, wenn die Mängel bis dahin nicht behoben sind, dass man Mietminderung geltend macht oder auf Rechnung des VM einen Handwerker beauftragt.

Dabei bitte nicht vergessen, dass in jedem MV der Passus „Kleinreparatur“ vereinbart ist, wobei der Mieter eine Reparatur bis zu einer bestimmten Höhe selbst trägt.