Hallo,
ein Mieter wohnt erst seit Anfang November in der neuen Wohnung, aufgrund eines neuen Jobs, der zu weit weg ist und einen Umzug nach sich zieht, würde die Wohnung gekündigt werden. Wie sieht es da mit den Renovierungsbestimmungen aus??
Die gemietete Wohnung befindet sich noch im gleichen Zustand wie beim Einzug, müßte der Mieter trotzdem renovieren??
Wenn keine Abnutzung, keine Schäden: NEIN.
danke für die schnelle Antwort!!
Wenn keine Abnutzung, keine Schäden: NEIN.
Hallo
die Frage kann nicht beantwortet werden, da Hinweise auf die vertraglichen Vereinbarungen fehlen. Wurde z.B. eine Quotenklausel vereinbart ( der Mieter ist in eine renovierte Wohnung eingezogen ) richtet sich die Frage der Renovierung danach, was vereinbart ist.
Gruss Günter
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Es wurde das Übliche im Vertrag vereinbart. Die Wohnung wurde renoviert übergeben etc.
Aber wenn man nicht erkennt, daß der Mieter sozusagen hier gewohnt hat, dann müßte man mit dem Vermieter doch reden können, oder??
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Es wurde das Übliche im Vertrag vereinbart. Die Wohnung wurde
renoviert übergeben etc.
Das Übliche gibt es leider im Mietvertrag nicht. Wurde die Wohnung vom Vermieter beim Einzug des Mieters renoviert übergeben und wurde vereinbart,das der Mieter im Allgemeinen bei entsprechenden Fristen renovieren muss, allerdings vor Ablauf einer der genannten Fristen anteilige Kosten trägt, dann sind die anteiligen Kosten ( Abnutzung ) durch einen Kostenvoranschlag festzustellen. Der Mieter kann dann den Betrag in Euro hinterlassen. Bei 6 Monaten Mietzeit wäre dies die günstigste Variante.
Gruss Günter
Aber wenn man nicht erkennt, daß der Mieter sozusagen hier
gewohnt hat, dann müßte man mit dem Vermieter doch reden
können, oder??
kann man, aber das bedeutet nicht, dass dem VM trotzdem anteilige Abnutzungskosten bei entsprechender Vereinbarung zustehen können.
Gruss Günter
Hallo,
ein Mieter wohnt erst seit Anfang November in der neuen
Wohnung, aufgrund eines neuen Jobs, der zu weit weg ist und
einen Umzug nach sich zieht, würde die Wohnung gekündigt
werden. Wie sieht es da mit den Renovierungsbestimmungen aus??
Die gemietete Wohnung befindet sich noch im gleichen Zustand
wie beim Einzug, müßte der Mieter trotzdem renovieren??Hallo
die Frage kann nicht beantwortet werden, da Hinweise auf die
vertraglichen Vereinbarungen fehlen. Wurde z.B. eine
Quotenklausel vereinbart ( der Mieter ist in eine renovierte
Wohnung eingezogen ) richtet sich die Frage der Renovierung
danach, was vereinbart ist.Gruss Günter
Es wurde das Übliche im Vertrag vereinbart. Die Wohnung wurde
renoviert übergeben etc.
Aber wenn man nicht erkennt, daß der Mieter sozusagen hier
gewohnt hat, dann müßte man mit dem Vermieter doch reden
können, oder??
Hallo
mit einem VM sollte man immer reden…