Dies und das

Moin!
Angenommen, die Verwaltung eines Mietshauses wechselte zum 1.1.2008.

A) Wer erstellt dann die Nebenkostenabrechnung für 2007? Die „neue“ oder die „alte“ Verwaltung.

B) Nehmen wir an, das Mieterkonto wies zum 31.12.07 ein Guthaben auf? Wird dies an die „neue“ Verwaltung übergeben?

Andere Fragen:

  1. Muss/sollte die Heizkostenabrechnung 1.1.05 bis 31.12.05 bis zum 31.12.06 abgerechnet werden, oder gelten die entsprechenden Rechtsgrundlagen nur für Betriebskosten?

  2. Wenn eine Mietpartie auszieht und die Wohnung steht leer, muss dann der Vermieter/Eientümer eigentlich auch für die Treppenhausreinigung dieser leerstehenden Wohnung(en) sorgen?

Vielen Dank und beste Grüße

Andreas

Hallo

neue
alte Verwaltung muss Unterlagen übergeben

ja

nein

nein

Hallo

neue
alte Verwaltung muss Unterlagen übergeben

ja

nein

Das bedeutet: Betriebskosten sind Nebenkosten und verjähren nach einem Jahr, Heizkosten sind keine Nebenkosten und verjähren infolgedessen auch nicht nach einem Jahr!
Richtig?

Merci

nein

Hallo,

ja wie bist Du denn drauf?

Gemäß § 556 Abs. 3 BGB hat der Vermieter über die Vorauszahlungen für Betriebskosten jährlich abzurechnen, wobei die Abrechnung dem Mieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums mitzuteilen ist. Nach Ablauf dieser Frist ist die Geltendmachung einer Nachforderung durch den Vermieter ausgeschlossen, es sei denn, der Vermieter hat die verspätete Geltendmachung nicht zu vertreten.

Dann erklär mal bitteschön seit wann bei Dir Heizungskosten keine Betriebs.- bzw Nebenkosten sind obwohl sie doch auch selbst bei Dir,
sofern als Mieter unterwegs, ausgewiesen sind!

Gruß

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Hallo Pumuckel!

Ich glaube, meine Frage war eindeutig:

  1. Muss/sollte die Heizkostenabrechnung 1.1.05 bis 31.12.05 bis zum 31.12.06 abgerechnet werden, oder gelten die entsprechenden Rechtsgrundlagen nur für Betriebskosten?

Ich habe die Antwort von Irene (die ja ziemlich kurz war)

„NEIN“

auf den ersten Teil meiner Frage bezogen, dass sie eben nicht innerhalb der Jahresfrist abzurechnen ist!

Da ich mir das nicht wirklich vorstellen kann (ABER NICHT WEISS, sonst wuerde ich hier nicht posten…) frage ich einfach nach!

Also, wo ist das Problem??

Na, hier ist ja was los…

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

  1. Muss/sollte die Heizkostenabrechnung 1.1.05 bis 31.12.05
    bis zum 31.12.06 abgerechnet werden, oder gelten die
    entsprechenden Rechtsgrundlagen nur für Betriebskosten?

Ich habe die Antwort von Irene (die ja ziemlich kurz war)

„NEIN“

Entschuldigung, da habe ich mich vertan. Die Heiz- und Nebenkostenabrechnung muss bis Ablauf des folgenden Jahres erstellt werden, d.h. spätestens imletzten Monat des darauffolgenden Jahres beim Mieter sein.

Tut mir Leid…