Gebühr bei Kündigung

Hallo ihr!

Kurze Frage:
Ist es normal, dass der Vermieter bei einer Kündigung (durch den Mieter) eine Gebühr erheben kann, d.h. zum Beispiel 26 Euro Gebühr bei fristgerechter, 51 Euro bei vorzeitiger Kündigung? Es kommt mir etwas seltsam vor, dass man dafür bezahlen soll, wenn man ein Mietverhältnis beendet. Ist es rechtsgültig, wenn so etwas im Mietvertrag steht???

Tausend Dank schonmal für eure Antworten!!!
Beste Grüße,
Natalie.

Hallo Natalie,

bei einer vorzeitigen Kündigung darf der VM mit dem Mieter eine Pauschale vereinbaren, wenn er sie damit begründet, dass durch den vorzeitigen Vertragsablauf ihm zusätzliche Kosten durch Anzigen entstehen. Eine solche Vereinbarung kann befreits bei Vertragsabschluß erfolgen oder spätestens dann, wenn über ein vorzeitiges Endes des Mietvertrages verhandelt wird.

Eine pauschale Abgeltung bei Inanspruchnahme der gesetzlichen Kündigungsfrist ist aus meiner Sicht unzulässig und zwar auch dann, wenn diese Zahlung im Mietvertrag vereinbart wäre. Der VM kann keine Mehrkosten geltend machen, wenn der Mieter mit der gesetzlichen Frist kündigt.

Gruss Günter

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Danke für eure interessanten Antworten!!!
Eure Reaktionen haben mich darin bestätigt, dass diese Sache doch ziemlich faul ist. Jetzt frage ich mich nur, was man da machen soll - immerhin kann der Vermieter (Hausverwaltung) das Geld ja mit der Kaution einbehalten und so kann man nicht einmal etwas zurückbuchen. Sich beschweren und mit einem Anwalt drohen ist ja oft schon genug Druck, aber ohne Rechtschutzversicherung ist das ja leider auch nur eine leere Drohung.
Einen Nachmieter musste die Hausverwaltung übrigens nicht suchen, das habe ich auf meine Kosten erledigt - sie mussten sich nur noch für eine Person entscheiden…
So ein Ärger!

Danke an euch alle und viele Grüße,
Natalie.