Hallo,
es geht hier nur um das Prinzip: bei einer Neuvermietung wird der Keller, der zu der Wohnung gehören soll, übergeben. Kann der Mieter auch das Schloß dazu verlangen?
Vielen Dank im voraus
Garnet
Hallo,
es geht hier nur um das Prinzip: bei einer Neuvermietung wird der Keller, der zu der Wohnung gehören soll, übergeben. Kann der Mieter auch das Schloß dazu verlangen?
Vielen Dank im voraus
Garnet
nun
Kann der Mieter auch das Schloß dazu verlangen?
Wenn es ein Raum ist, welcher abgeschlossen ist und mit einer Art „Wohnungstür“, als geschlossene Tür, versehen ist, würde man annehmen, das ein Schloss enthalten ist.
Hat der Mieter ein Schloss (mit Schlüsseln) in seiner Wohnungstür übergeben bekommnen?
Handelt es sich dagegen um eine offene Kelleranlange, welche mit Holzgittern abgeteilt ist und die Tür ebenso nur aus Holzleisten, mit angebrachten Riegel, besteht, würde man annehmen, dass der Mietr sich selbst ein Vorhängeschloss besorgt.